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Musiker: Urheberrechtsreform und Nutzungsrechte


Urheberrechtsreform: Am 1. Januar 2009 droht vielen Musikern ein böses Erwachen
Musiker, die ihre Rechte vollumfänglich wahren möchten, müssen bis Ende 2008 gegenüber den aktuellen Lizenznehmern ihren Widerspruch erklären


(28.11.08) - Viele Musiker wissen noch nicht, was ihnen ab kommenden Januar blüht: Wer zwischen dem 1. Januar 1966 und dem 1. Januar 2008 die uneingeschränkten Nutzungsrechte an seinen Songs an Lizenznehmer verkauft hat, konnte sich bis dato auf einen gesetzlichen Schutz vor unkalkulierbaren Entwicklungen in der Medienwelt verlassen.

Nutzungsrechte für unbekannte Nutzungsarten wurden vom Urheber demnach nicht automatisch auf den Lizenznehmer übertragen. Musiker, die beispielsweise 1975 die Nutzungsrechte an einem Song in vollem Umfang an einen Lizenznehmer abtraten, konnten trotz unveränderter Lizenzverträge über die spätere Verwertung ihres Songs im Internet oder als Klingelton noch selbst entscheiden.

Dieser Schutz wurde durch die Anfang dieses Jahres in Kraft getretene Urheberrechtsreform nun zunichte gemacht. Alle Nutzungsrechte werden per Gesetz rückwirkend für alle im Zeitpunkt des Abschlusses des Lizenzvertrags noch unbekannten Nutzungsarten mit dem Jahreswechsel automatisch auf den Lizenznehmer übertragen.

"Musiker, die ihre Rechte an Songs oder Kompositionen im Hinblick auf die Verwertung in neuen Medien vollumfänglich wahren möchten, müssen bis Ende 2008 gegenüber den aktuellen Lizenznehmern ihren Widerspruch erklären", betont Rechtsanwalt Dr. Harald von Herget. Die Urheberrechtsreform beinhaltet allerdings noch einen weiteren "lobbyistisch" anmutenden Kniff: Musiker können - sofern sie nicht widersprechen - die neuen Vertriebswege nicht einmal dann für sich selbst nutzen, wenn sich der jeweilige Lizenznehmer gegen eine entsprechende Verwertung entschieden hat.

"Gerade im Musikgeschäft ist schnell der Anschluss verpasst, wenn Künstler in neuen Medien wie dem Internet nicht mit all ihren Songs angemessen vertreten sind. Zumal mittlerweile sogar Downloadzahlen in die Musik-Charts einfließen", weiß von Herget. Von der neuen Regelung betroffen sind neben Musikern im Übrigen auch alle anderen Urheber - darunter Autoren.

Weitere Informationen und kostenlose Formulare für den Widerspruch hat die Herget Anwaltskanzlei unter www.widerspruchsrecht.eu zum Download zur Verfügung gestellt. (Herget Anwaltskanzlei: ra)


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