Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Schluss mit unerlaubter Telefonwerbung


Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung trat in Kraft
Am Telefon oder über das Internet abgeschlossene Verträge über Dienstleistungen können künftig auch dann widerrufen werden, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Verbrauchers begonnen hat


(11.08.09) - Am 04. August 2009 trat das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung in Kraft. Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk, bezog Stellung: "Die Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung war eigentlich schon nach bisherigem Recht verboten. Mit dem Gesetz soll denjenigen unseriösen Unternehmen das Handwerk gelegt werden, die sich in der Vergangenheit zum großen Ärger der Betroffenen in dreister Form über das Verbot hinweggesetzt haben. Fast jeder hat schon derartige Anrufe erhalten, bei denen man zum Wechsel des Telefon- oder Stromanbieters oder zum Abschluss eines Gewinn- oder Lotteriespielvertrags überredet werden soll. Und häufig lag das Übel nicht allein in der Störung des privaten Friedens - wer nicht sofort auflegte, sah sich häufig schon kurze Zeit später mit einer Zahlungsaufforderung für etwas konfrontiert, das er im Grunde gar nicht wollte oder nicht einmal bestellt hatte."

Unerlaubte Werbeanrufe - damit soll jetzt Schluss sein.

Wesentliche Neuregelungen des Gesetzes sind:

• Telefonische Vertragsschlüsse über die Lieferung von Zeitungen und Zeitschriften sowie über Wett- und Lotteriedienstleistungen können künftig ebenso wie andere Fernabsatzverträge widerrufen werden.

• Am Telefon oder über das Internet abgeschlossene Verträge über Dienstleistungen können künftig auch dann widerrufen werden, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Verbrauchers begonnen hat. Bislang erlosch das Widerrufsrecht bereits mit Beginn der Dienstleistung - z.B. durch Freischaltung eines Telefonanschlusses oder Internetzugangs. Der Verbraucher muss die bis zum Widerruf erbrachte Leistung nur dann bezahlen, wenn er darauf hingewiesen wurde und dennoch ausdrücklich zugestimmt hat, dass die Leistung vor Ende der Widerrufsfrist erbracht wird.

• Im Fall eines Anbieterwechsels bedarf die Kündigung des alten Dauerschuldverhältnisses sowie die Bevollmächtigung hierzu künftig der Textform. Hierdurch wird verhindert, dass beispielsweise ein neuer Telekommunikationsanbieter den Vertrag des Verbrauchers mit seinem bisherigen Anbieter ohne entsprechenden ausdrücklichen Auftrag des Verbrauchers kündigt.

Unternehmer, die unzulässigerweise "Cold Calling" (sogenannte Kaltakquise) betreiben, müssen außerdem künftig mit empfindlichen Geldbußen rechnen. Merk: "Verstöße gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern werden mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet. Bei Werbeanrufen darf der Anrufer seine Rufnummer nicht mehr unterdrücken. Angegeben werden muss die Rufnummer des Anrufenden, z.B. des Call-Centers, nicht die des möglichen Auftraggebers. Bei Verstößen hiergegen droht eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro. (Bayerische Justizministerium: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Interoperabilität im Gesundheitswesen

    Mit einer neuen Digitalagentur soll die technische Transformation im Gesundheitswesen effektiver umgesetzt werden. Es fehle an einer zentralen Verantwortlichkeit für die Steuerung des komplexen Zusammenwirkens von Regelungen und Vorgaben, an den dafür erforderlichen Steuerungskompetenzen sowie an deren Umsetzung, heißt es im Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) der Bundesregierung.

  • Daten-Governance-Rahmen erforderlich

    Von Daten vorangetriebene Innovationen werden Bürgern, Wirtschaft, Forschung und Zivilgesellschaft enorme Vorteile bringen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf (20/13090) zur nationalen Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz).

  • Ausweisung von Beschleunigungsgebieten

    Im November 2023 ist die Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates in Kraft getreten. Jetzt legt die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes (20/12785) zur Umsetzung der Richtlinie in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort vor.

  • Videoaufzeichnungen in Schlachthöfen

    Mit den Änderungen des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes will die Bundesregierung Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes schließen und die bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse anpassen.

  • Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt

    Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen