Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Geplante Neuregelung des Versammlungsrechts


Videoüberwachung: Teilnahme an Demonstrationen soll in Niedersachsen gespeichert werden
Zwar müssten diese Aufnahmen unverzüglich gelöscht werden, aber der Gesetzesentwurf enthalte diesbezüglich eine schwammige Ausnahmeregelung


(26.01.10) - Die geplante Neuregelung des Versammlungsrechts in Niedersachsen stößt bei der Piratenpartei Deutschland auf herbe Kritik: Es gebe keine klaren Regelungen über den Umgang mit dem Videomaterial von Demonstrationen, das nach der Gesetzesinitiative zukünftig aufgezeichnet und gespeichert werden kann.

Die Regierungsparteien CDU und FDP haben sich in Niedersachsen auf einen neuen Gesetzesvorschlag zum Versammlungsrecht geeinigt. Laut dem Entwurf darf die Polizei bei Demonstrationen Videoaufnahmen anfertigen, "wenn dies wegen der Größe und der Unübersichtlichkeit der Versammlung im Einzelfall erforderlich ist".

Zwar müssten diese Aufnahmen unverzüglich gelöscht werden, aber der Gesetzesentwurf enthalte diesbezüglich eine schwammige Ausnahmeregelung. Die Löschung darf unterbleiben, "solange die Aufzeichnungen zum Zwecke der polizeilichen Aus- und Fortbildung oder zur befristeten Dokumentation des polizeilichen Handelns verwendet werden". Somit sei nicht abzusehen, wie lange die Daten gespeichert und wofür sie genutzt werden.

Die Piratenpartei sieht das geplante Gesetz daher als eindeutige Einschränkung der demokratischen Freiheit. Zusammen mit immer besser werdenden Möglichkeiten der Gesichtserkennung werde es möglich, genau zu protokollieren, welcher Bürger an welchen Demonstrationen teilgenommen habe. Der missbräuchliche Umgang mit diesen Informationen sei vorhersehbar.

"Besonders erschreckend ist, dass durch dieses Gesetz die Personen betroffen sind, die politisch aktiv sind und sich in bestimmten Fällen gegen die Pläne der Regierung wenden", meint Jens-Wolfhard Schicke, Vorstandsvorsitzender des niedersächsischen Landesverbands der Piratenpartei. "Diese Gesetzesinitiative muss sofort gestoppt werden, bevor sie bundesweit Schule macht. Es geht nicht nur um die Videoaufnahmen, auch persönliche Daten von Versammlungsleitung und Ordnern müssen auf Verlangen herausgegeben werden. Der Veranstalter soll hier zum Informant der Behörden gemacht werden. Vom Datenschutzaspekt einmal ganz abgesehen kann man doch nicht mehr politische Beteiligung der Bevölkerung fordern und gleichzeitig eben diese mit immer weiteren Verwaltungsaufgaben erschweren." (Piratenpartei: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Interoperabilität im Gesundheitswesen

    Mit einer neuen Digitalagentur soll die technische Transformation im Gesundheitswesen effektiver umgesetzt werden. Es fehle an einer zentralen Verantwortlichkeit für die Steuerung des komplexen Zusammenwirkens von Regelungen und Vorgaben, an den dafür erforderlichen Steuerungskompetenzen sowie an deren Umsetzung, heißt es im Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) der Bundesregierung.

  • Daten-Governance-Rahmen erforderlich

    Von Daten vorangetriebene Innovationen werden Bürgern, Wirtschaft, Forschung und Zivilgesellschaft enorme Vorteile bringen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf (20/13090) zur nationalen Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz).

  • Ausweisung von Beschleunigungsgebieten

    Im November 2023 ist die Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates in Kraft getreten. Jetzt legt die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes (20/12785) zur Umsetzung der Richtlinie in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort vor.

  • Videoaufzeichnungen in Schlachthöfen

    Mit den Änderungen des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes will die Bundesregierung Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes schließen und die bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse anpassen.

  • Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt

    Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen