Transparency fordert Wertgrenze von 150 Euro für Bundestagsabgeordnete bei Annahme von Einladungen Regelungen zu Direktspenden und geldwerten Zuwendungen sollten verschärft werden
(20.08.14) - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. hat in einem neuen Positionspapier gefordert, in den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages eine Wertgrenze einzuführen. Danach soll zukünftig nur noch bis zu einem Gegenwert von 150 Euro die Annahme von Einladungen Dritter oder Reisen auf Einladung Dritter zulässig sein. Die Höhe dieser Wertgrenze ist an die seit 2013 für Abgeordnete des Europäischen Parlaments geltenden Regelungen angelehnt, welche dieselbe Wertgrenze bei ähnlicher Regelung vorsehen. Die bisherige Kopplung eines Verbots geldwerter Zuwendungen an Gegenleistungen ist zu wenig konkret.
Darüber hinaus sind die Regelungen zu Direktspenden und geldwerten Zuwendungen zu verschärfen. Marion Stein, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland: "Spenden an Abgeordnete gehören verboten. Wichtig ist auch die Schaffung einer unabhängigen Stelle für Verhaltensregeln und Parteienfinanzierung beim Deutschen Bundestag. Diese Stelle würde auch Hinweise auf mögliches Fehlverhalten entgegennehmen."
Vor dem Hintergrund der Neuregelung des Straftatbestandes der Mandatsträgerbestechung (§ 108e StGB) und des Verweises auf die für die Rechtsstellung des jeweiligen Mitglieds maßgeblichen Vorschriften empfiehlt sich eine Änderung der Verhaltensregelungen für Mitglieder des Deutschen Bundestages. Dadurch wird die Rechtssicherheit für die Bundestagsabgeordneten erhöht und den zuständigen Generalstaatsanwaltschaften Orientierung gegeben. Die Neuregelung des Straftatbestandes der Mandatsträgerbestechung tritt zum 1. September 2014 in Kraft.
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.
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