Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Weitere Urteile

Gewährleistungsrecht und Falschberatung


OLG Oldenburg-Urteil: Falschberatung in der Autowerkstatt
Werkstatt musste dem Kunden den Nutzungsausfall seines PKW ersetzen

(18.08.14) - Eine falsche Beratung in der Autowerkstatt kann dazu führen, dass die Werkstatt dem Kunden den Nutzungsausfall seines PKW ersetzen muss. Darauf wies nach D.A.S. Angaben das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG Oldenburg, Az. 1 U 132/13)
hin. Eine Kundin hatte auf Anraten der Werkstatt ihren Wagen wegen der angeblichen Gefahr eines Motorschadens über einen längeren Zeitraum nicht genutzt.

Das Thema "Nutzungsausfall" wird normalerweise dann aktuell, wenn ein Auto aufgrund eines Unfalls einige Zeit in der Werkstatt verschwindet und vom Eigentümer nicht genutzt werden kann. Nimmt der Unfallgeschädigte keinen Mietwagen in Anspruch, kann er eine Entschädigung für den Nutzungsausfall fordern. Diese wird für den Zeitraum bezahlt, der für die Reparatur erforderlich ist – oder für die Ersatzbeschaffung, falls es sich um einen Totalschaden handelt.

Der Fall: Eine Kundin war mit ihrem VW T4 in die Werkstatt gekommen. Der Bus hatte zuvor in einer anderen Werkstatt einen Austauschmotor erhalten. Auftrag war nun, die Ursache für einen Ölverlust festzustellen. Die Werkstatt erklärte, dass wahrscheinlich ein erheblicher Motorschaden vorliege. Bis zur genauen Klärung solle das Auto nicht für längere Strecken benutzt werden. Die Frau ließ den Bus daraufhin stehen – und leitete gegen die andere Werkstatt ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren ein, das 197 Tage dauerte. Schließlich stellte sich heraus, dass kein Motorschaden vorlag. Es handelte sich lediglich um das so genannte "Schwitzen" von Dichtungen. Die erboste Kfz-Halterin verlangte von der zweiten Werkstatt daraufhin eine Entschädigung für den Nutzungsausfall.

Das Urteil: Das Oberlandesgericht Oldenburg gestand ihr nach Angaben der D.A.S. Rechtsschutzversicherung eine Entschädigung in Höhe von 6.250 Euro zu – 50 Euro pro Tag für 125 Tage nach einer einschlägigen Tabelle. Der Zeitraum wurde verkürzt, da die Werkstatt nicht für die verspätete Einleitung des Beweissicherungsverfahrens verantwortlich war. (D.A.S. Rechtsschutzversicherung: ra)

D.A.S.: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Weitere Urteile

  • Gesamtsumme im Milliardenbereich

    Ein ausländischer Investmentfonds, der unter der Geltung des Investmentsteuergesetzes 2004 (InvStG 2004) mit Kapitalertragsteuer belastete Dividenden inländischer Aktiengesellschaften bezog, hat nach dem Unionsrecht im Grundsatz einen Anspruch auf Erstattung dieser Steuer.

  • Datenverarbeitung durch die Finanzverwaltung

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschlüssen vom 27.05.2024 in zwei Verfahren (II B 78/23 (AdV) und II B 79/23 (AdV)) des vorläufigen Rechtsschutzes zu den Bewertungsregelungen des neuen Grundsteuer- und Bewertungsrechts entschieden, dass Steuerpflichtige im Einzelfall unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit haben müssen, einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Wert ihres Grundstücks nachzuweisen.

  • Grenzen des Auskunftsanspruchs

    Mit Urteil vom 12.03.2024 - IX R 35/21 hat der Bundesfinanzhof (BFH) erstmals zu den Voraussetzungen und der Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs entschieden. Die Datenschutz-Grundverordnung gewährt in Art. 15 Abs. 1 einen Anspruch auf Auskunft, welche personenbezogenen Daten über einen Steuerpflichtigen verarbeitet werden.

  • Datenverarbeitung durch die Finanzverwaltung

    Mit Urteil vom 12.03.2024 - IX R 35/21 hat der Bundesfinanzhof (BFH) erstmals zu den Voraussetzungen und der Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs entschieden. Die Datenschutz-Grundverordnung gewährt in Art. 15 Abs. 1 einen Anspruch auf Auskunft, welche personenbezogenen Daten über einen Steuerpflichtigen verarbeitet werden.

  • Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer

    Ein Parkhaus ist in der Erbschaftsteuer nicht begünstigt - dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 28.02.2024 - II R 27/21 entschieden. Der Kläger war testamentarisch eingesetzter Alleinerbe seines im Jahr 2018 verstorbenen Vaters, des Erblassers. Zum Erbe gehörte ein mit einem Parkhaus bebautes Grundstück.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen