Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Weitere Urteile

Regierung lehnt Bargeldverbot strikt ab


Die persönlichen Freiheits- und Selbstbestimmungsrechte der Bürger auch im Bereich des Zahlungsverkehrs sind für die Deutsche Bundesregierung ein hohes Gut, das es zu schützen gilt
Bundesregierung will sich auch nicht für die Abschaffung der beiden kleinsten Münzen zu einem und zu zwei Cent einsetzen



Die Deutsche Bundesregierung spricht sich gegen ein Bargeldverbot aus. "Jeglicher Idee, das Bargeld abzuschaffen, werden wir entschieden entgegentreten", heißt es in der Antwort der Deutschen Bundesregierung (18/13154) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/12873). Weiter heißt es: "Die erhebliche Bedeutung des Bargelds für die Bürgerinnen und Bürger insbesondere als anonym und damit ihre Privatsphäre schützendes Zahlungsmittel ist der Bundesregierung bewusst.

Die persönlichen Freiheits- und Selbstbestimmungsrechte der Bürger auch im Bereich des Zahlungsverkehrs sind für die Bundesregierung ein hohes Gut, das es zu schützen gilt." Die Bundesregierung will sich auch nicht für die Abschaffung der beiden kleinsten Münzen zu einem und zu zwei Cent einsetzen.

Auf Fragen nach den Auswirkungen der Schließung zahlreicher Bankfilialen in ländlichen Gebieten auf die Bargeldversorgung heißt es, es gebe bisher keinen Anlass zur Sorge, dass künftig eine angemessene Bargeldversorgung im ländlichen Raum nicht sichergestellt werden könne. Auch sei eine flächendeckende Verteuerung der Bargeldversorgung durch die Gebührenpolitik der Banken nicht erkennbar. Im Angebot von "Cash-Back-Funktionen" des Einzelhandels und bei Tankstellen sieht die Bundesregierung eine Ergänzung der Bargeldversorgung über klassische Bankkanäle. Zusätzlich zum ausgeprägten Filialnetz der Kreditwirtschaft würden sich weitere Leistungsanbieter im Münzbereich etablieren, die eine flächendeckende Versorgung mit Münzgeld gewährleisten würden, wird berichtet. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 20.08.17
Home & Newsletterlauf: 14.09.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Weitere Urteile

  • Gesamtsumme im Milliardenbereich

    Ein ausländischer Investmentfonds, der unter der Geltung des Investmentsteuergesetzes 2004 (InvStG 2004) mit Kapitalertragsteuer belastete Dividenden inländischer Aktiengesellschaften bezog, hat nach dem Unionsrecht im Grundsatz einen Anspruch auf Erstattung dieser Steuer.

  • Datenverarbeitung durch die Finanzverwaltung

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschlüssen vom 27.05.2024 in zwei Verfahren (II B 78/23 (AdV) und II B 79/23 (AdV)) des vorläufigen Rechtsschutzes zu den Bewertungsregelungen des neuen Grundsteuer- und Bewertungsrechts entschieden, dass Steuerpflichtige im Einzelfall unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit haben müssen, einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Wert ihres Grundstücks nachzuweisen.

  • Grenzen des Auskunftsanspruchs

    Mit Urteil vom 12.03.2024 - IX R 35/21 hat der Bundesfinanzhof (BFH) erstmals zu den Voraussetzungen und der Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs entschieden. Die Datenschutz-Grundverordnung gewährt in Art. 15 Abs. 1 einen Anspruch auf Auskunft, welche personenbezogenen Daten über einen Steuerpflichtigen verarbeitet werden.

  • Datenverarbeitung durch die Finanzverwaltung

    Mit Urteil vom 12.03.2024 - IX R 35/21 hat der Bundesfinanzhof (BFH) erstmals zu den Voraussetzungen und der Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs entschieden. Die Datenschutz-Grundverordnung gewährt in Art. 15 Abs. 1 einen Anspruch auf Auskunft, welche personenbezogenen Daten über einen Steuerpflichtigen verarbeitet werden.

  • Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer

    Ein Parkhaus ist in der Erbschaftsteuer nicht begünstigt - dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 28.02.2024 - II R 27/21 entschieden. Der Kläger war testamentarisch eingesetzter Alleinerbe seines im Jahr 2018 verstorbenen Vaters, des Erblassers. Zum Erbe gehörte ein mit einem Parkhaus bebautes Grundstück.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen