Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Weitere Urteile

Verletzung des Urheberrechts im Usenet


Urheberrechtsverletzungen im Usenet sind dem Provider nicht immer zuzurechnen - Im vorliegenden Fall fehlte es an der für eine Haftung erforderlichen Verletzung von Prüfpflichten
Die Antragsstellerin hat den Erlass einer einstweiligen Verfügung begehrt, mit der die Antragsgegnerin unter anderem verpflichtet werden sollte, die streitgegenständliche Aufnahme aus dem Usenet zu nehmen


(07.08.08) - Der für Urheberrechtsstreitigkeiten zuständige 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat entschieden, dass ein Usenet- Provider, wenn er als bloßer Cache-Provider angesprochen wird, nicht verpflichtet ist, das Usenet ständig daraufhin überprüfen, ob ein Beitrag Urheberrechte Dritter verletzt. Die Antragstellerin, eine der führenden deutschen Tonträgerhersteller, streitet mit der Antragsgegnerin, einem kommerziellem Usenet-Provider, der einen Newsserver betreibt, um die Zulässigkeit der Zugangsvermittlung zu sogenannten Binärdateien mit urheberrechtlich geschütztem Inhalt im Usenet.

Das Usenet ist ein weltweites Netz aus Servern, das zum Dateiaustausch verwendet wird. Die Antragsgegnerin bewirbt ihren kostenpflichtigen Usenet-Zugang hauptsächlich damit, den Zugriff auf sogenannte "binary-groups", die auch Mediendateien in kodierter Form enthalten können, im Usenet zu ermöglichen. Auf dem Server der Antragsgegnerin befanden sich am 9. Februar 2007 Binärdateien der Musikaufnahme "Mitternacht" der Interpretin "LaFee", für welche die Antragstellern die urheberrechtlichen Verwertungsrechte in Anspruch nimmt.

Die Antragsstellerin hat den Erlass einer einstweiligen Verfügung begehrt, mit der die Antragsgegnerin u.a. verpflichtet werden sollte, die streitgegenständliche Aufnahme aus dem Usenet zu nehmen.

Der 20. Zivilsenat hat dieses Begehren zurückgewiesen, weil es der Antragstellerin nicht gelungen sei, glaubhaft zu machen, dass ihr ein Unterlassungsanspruch zustehe. Zwar seien die Verwertungsrechte an dem streitgegenständlichen Musiktitel verletzt, da unstreitig über den Usenet-Zugang der Antragsgegnerin illegale Downloads des streitgegenständlichen Musikwerkes angeboten würden. Es fehle aber an der für eine Haftung erforderlichen Verletzung von Prüfpflichten.

Aufgrund des enormen Datenvolumens, der Textkodierung von binären Inhalten und der Tatsache, dass der Provider keinen Einfluss auf das Einstellen und Verbreiten von Inhalten im Usenet habe, sei es der Antragsgegnerin nicht zuzumuten, sämtliches urheberrechtlich geschütztes Material von legalen Inhalten zu unterscheiden und den Zugang dazu zu unterbinden. Es sei ihr auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, alle Daten händisch zu durchsuchen und zu filtern, um so eine genügend engmaschige Überwachung für eine mögliche Fülle von zu erwartenden Verletzungen zu gewährleisten.

Hinzu komme, dass die Antragstellerin selbst technisch in der Lage sei, mit einfachen Mitteln urheberrechtsverletzende Postings zu löschen. Die Antragstellerin habe es nämlich selbst in der Hand, den streitgegenständlichen Musiktitel von den Servern der Antragsgegnerin und darüber hinaus von vielen weiteren Usenetrechnern zu entfernen. Eine Revision gegen das Urteil ist nicht möglich.

(20. Zivilsenat , Urteil vom 15. Januar 2008 – I-20 U 95/07); Die Entscheidung ist im Internet unter www.nrwe.de abrufbar.
(OLG Düsseldorf: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Weitere Urteile

  • Gesamtsumme im Milliardenbereich

    Ein ausländischer Investmentfonds, der unter der Geltung des Investmentsteuergesetzes 2004 (InvStG 2004) mit Kapitalertragsteuer belastete Dividenden inländischer Aktiengesellschaften bezog, hat nach dem Unionsrecht im Grundsatz einen Anspruch auf Erstattung dieser Steuer.

  • Datenverarbeitung durch die Finanzverwaltung

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschlüssen vom 27.05.2024 in zwei Verfahren (II B 78/23 (AdV) und II B 79/23 (AdV)) des vorläufigen Rechtsschutzes zu den Bewertungsregelungen des neuen Grundsteuer- und Bewertungsrechts entschieden, dass Steuerpflichtige im Einzelfall unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit haben müssen, einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Wert ihres Grundstücks nachzuweisen.

  • Grenzen des Auskunftsanspruchs

    Mit Urteil vom 12.03.2024 - IX R 35/21 hat der Bundesfinanzhof (BFH) erstmals zu den Voraussetzungen und der Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs entschieden. Die Datenschutz-Grundverordnung gewährt in Art. 15 Abs. 1 einen Anspruch auf Auskunft, welche personenbezogenen Daten über einen Steuerpflichtigen verarbeitet werden.

  • Datenverarbeitung durch die Finanzverwaltung

    Mit Urteil vom 12.03.2024 - IX R 35/21 hat der Bundesfinanzhof (BFH) erstmals zu den Voraussetzungen und der Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs entschieden. Die Datenschutz-Grundverordnung gewährt in Art. 15 Abs. 1 einen Anspruch auf Auskunft, welche personenbezogenen Daten über einen Steuerpflichtigen verarbeitet werden.

  • Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer

    Ein Parkhaus ist in der Erbschaftsteuer nicht begünstigt - dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 28.02.2024 - II R 27/21 entschieden. Der Kläger war testamentarisch eingesetzter Alleinerbe seines im Jahr 2018 verstorbenen Vaters, des Erblassers. Zum Erbe gehörte ein mit einem Parkhaus bebautes Grundstück.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen