Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Weitere Urteile

Gebrauchte Software: Nutzungsrechte von Lizenzen


Berufungsurteil im Hauptsacheverfahren: Handel mit "gebrauchten" Softwarelizenzen rechtswidrig
Oberlandesgericht München entschied zugunsten von Oracle als Inhaber der Urheberrechte gegen die usedSoft GmbH


(08.07.08) - Der Handel mit "gebrauchten" Softwarelizenzen bzw. der Weiterverkauf von Softwarelizenzen an Dritte ist rechtswidrig, das bestätigte das Oberlandesgericht München am 3. Juli 2008 (Az. 6 U 2759/07). Geklagt hatte der amerikanische Softwareanbieter Oracle International Corp. als Inhaber der Urheberrechte gegen die usedSoft GmbH aus München.

usedSoft ist auf den Handel mit "gebrauchten" Softwarelizenzen spezialisiert - Nutzungsrechte werden vom ursprünglichen Lizenznehmer erworben und an Dritte verkauft.

Vor zwei Jahren hatte das Oberlandesgericht München bereits im einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden, dass dies eine Verletzung der Urheberrechte von Oracle darstellt, was durch das Urteil des Landgerichts München I im Hauptsacheverfahren im vergangenen Jahr bestätigt wurde. Das Oberlandesgericht hat die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen.

Die Nichtzulassung der Revision begründete das Oberlandesgericht damit, dass die Rechtslage klar und eindeutig sei und keiner Bestätigung durch den BGH bedürfe. Hiergegen kann usedSoft Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH einlegen.

Das Oberlandesgericht führte in seinem Urteil ferner aus, dass der Vertrieb von "gebrauchten" Einzelplatzlizenzen (im Gegensatz zu Lizenzen für Client-Server Anwendungen) und der Vertrieb von "gebrauchten" Lizenzen bei Übergabe eines Originaldatenträgers ebenfalls nicht zulässig sei.

Auch bei Einzelplatzlizenzen müsse eine weitere Vervielfältigung der Software auf die Festplatte des Rechners vorgenommen werden, wozu eine Übertragung des Nutzungsrechts erforderlich sei, die gemäß § 34 Abs. 1 UrhG nur mit Genehmigung von Oracle erfolgen könne. Nichts anderes gelte für den Vertrieb von Nutzungsrechten unter Übergabe eines Originaldatenträgers, weil hier eine urheberrechtsneutrale Nutzung praktisch ausgeschlossen sei. Um das Programm zu nutzen, bedürfe der Nutzer der Genehmigung des Nutzungsrechtsinhabers, d. h. von Oracle.

Das Urteil hat weitreichende Bedeutung für den Handel mit gebrauchter Software. (Oracle: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Weitere Urteile

  • Gesamtsumme im Milliardenbereich

    Ein ausländischer Investmentfonds, der unter der Geltung des Investmentsteuergesetzes 2004 (InvStG 2004) mit Kapitalertragsteuer belastete Dividenden inländischer Aktiengesellschaften bezog, hat nach dem Unionsrecht im Grundsatz einen Anspruch auf Erstattung dieser Steuer.

  • Datenverarbeitung durch die Finanzverwaltung

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschlüssen vom 27.05.2024 in zwei Verfahren (II B 78/23 (AdV) und II B 79/23 (AdV)) des vorläufigen Rechtsschutzes zu den Bewertungsregelungen des neuen Grundsteuer- und Bewertungsrechts entschieden, dass Steuerpflichtige im Einzelfall unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit haben müssen, einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Wert ihres Grundstücks nachzuweisen.

  • Grenzen des Auskunftsanspruchs

    Mit Urteil vom 12.03.2024 - IX R 35/21 hat der Bundesfinanzhof (BFH) erstmals zu den Voraussetzungen und der Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs entschieden. Die Datenschutz-Grundverordnung gewährt in Art. 15 Abs. 1 einen Anspruch auf Auskunft, welche personenbezogenen Daten über einen Steuerpflichtigen verarbeitet werden.

  • Datenverarbeitung durch die Finanzverwaltung

    Mit Urteil vom 12.03.2024 - IX R 35/21 hat der Bundesfinanzhof (BFH) erstmals zu den Voraussetzungen und der Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs entschieden. Die Datenschutz-Grundverordnung gewährt in Art. 15 Abs. 1 einen Anspruch auf Auskunft, welche personenbezogenen Daten über einen Steuerpflichtigen verarbeitet werden.

  • Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer

    Ein Parkhaus ist in der Erbschaftsteuer nicht begünstigt - dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 28.02.2024 - II R 27/21 entschieden. Der Kläger war testamentarisch eingesetzter Alleinerbe seines im Jahr 2018 verstorbenen Vaters, des Erblassers. Zum Erbe gehörte ein mit einem Parkhaus bebautes Grundstück.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen