Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Weitere Urteile

Sozialauswahl mit "Linearem Punktesystem"


Diskriminierungsverbot und Alter bei Sozialauswahl
Trotz Verbots der Altersdiskriminierung:
Ungleichbehandlung ist nach § 10 S. 1 und 2 AGG zulässig

(28.04.10) - Das Lebensalter als Kriterium bei Sozialauswahl mit "Linearem Punktesystem" ist kein Verstoß gegen Diskriminierungsverbot (Urteil BAG v. 05.11.2009, 2 AZR 676/08). Darauf wies jetzt Rechtsanwalt Ulrich Horrion in einer PR-Mitteilung hin.

Zum Sachverhalt
Im Unternehmen B geht Beschäftigung zurück, Arbeitgeber und Betriebsrat beschließen Personalabbau. Es wird ein Interessenausgleich mit Namensliste erstellt. Bei der Sozialauswahl wird das Kriterium Lebensalter mit erfasst. Für jedes Jahr gibt es Linear einen Punkt. Der A ist ein jüngerer Kollege und erhält wegen geringer Punktzahl die Kündigung. Er klagt gegen die Kündigung, weil die Sozialauswahl wegen Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot fehlerhaft sei.

Rechtsgründe:
Eine grobe Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl (vgl. § 1 Abs. 5 UsatG) liegt nicht vor. Das Alter darf trotz Verbots der Altersdiskriminierung verwendet werden. Diese Ungleichbehandlung ist nach § 10 S. 1 und 2 AGG zulässig. Es ist ein Erfahrungssatz, dass ältere Menschen auf dem Arbeitsmarkt schlechtere Chancen haben als jüngere Menschen.

Ulrich Horrion gibt folgenden Rechtstipp
"Die Aufnahme des Alters neben der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Anzahl von Unterhaltspflichten im Sozialplan ist auch weiterhin ein zulässiges Kriterium bei Aufstellung eines Sozialplans." (Rechtsanwalt Ulrich Horrion: ra)

Rechtsanwalt Ulrich Horrion: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Weitere Urteile

  • Gesamtsumme im Milliardenbereich

    Ein ausländischer Investmentfonds, der unter der Geltung des Investmentsteuergesetzes 2004 (InvStG 2004) mit Kapitalertragsteuer belastete Dividenden inländischer Aktiengesellschaften bezog, hat nach dem Unionsrecht im Grundsatz einen Anspruch auf Erstattung dieser Steuer.

  • Datenverarbeitung durch die Finanzverwaltung

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschlüssen vom 27.05.2024 in zwei Verfahren (II B 78/23 (AdV) und II B 79/23 (AdV)) des vorläufigen Rechtsschutzes zu den Bewertungsregelungen des neuen Grundsteuer- und Bewertungsrechts entschieden, dass Steuerpflichtige im Einzelfall unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit haben müssen, einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Wert ihres Grundstücks nachzuweisen.

  • Grenzen des Auskunftsanspruchs

    Mit Urteil vom 12.03.2024 - IX R 35/21 hat der Bundesfinanzhof (BFH) erstmals zu den Voraussetzungen und der Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs entschieden. Die Datenschutz-Grundverordnung gewährt in Art. 15 Abs. 1 einen Anspruch auf Auskunft, welche personenbezogenen Daten über einen Steuerpflichtigen verarbeitet werden.

  • Datenverarbeitung durch die Finanzverwaltung

    Mit Urteil vom 12.03.2024 - IX R 35/21 hat der Bundesfinanzhof (BFH) erstmals zu den Voraussetzungen und der Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs entschieden. Die Datenschutz-Grundverordnung gewährt in Art. 15 Abs. 1 einen Anspruch auf Auskunft, welche personenbezogenen Daten über einen Steuerpflichtigen verarbeitet werden.

  • Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer

    Ein Parkhaus ist in der Erbschaftsteuer nicht begünstigt - dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 28.02.2024 - II R 27/21 entschieden. Der Kläger war testamentarisch eingesetzter Alleinerbe seines im Jahr 2018 verstorbenen Vaters, des Erblassers. Zum Erbe gehörte ein mit einem Parkhaus bebautes Grundstück.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen