Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Weitere Urteile

Teilgewerbliche Nutzung der Wohnung


Bundesgerichtshof zur Ausübung von Gewerbe in der Mietwohnung: Kündigung eines Vermieters gegen seinen Mieter bestätigt
Allein im Einzelfall kann eine Verpflichtung nach Treu und Glauben bestehen, eine Erlaubnis zu einer teilgewerblichen Nutzung zu erteilen


(22.07.09) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der Vermieter einer Wohnung geschäftliche Aktivitäten seines Mieters freiberuflicher oder gewerblicher Art, die nach außen hin in Erscheinung treten, mangels entsprechender Vereinbarung nicht in der Wohnung dulden muss (VIII ZR 165/08).

"Allein im Einzelfall kann eine Verpflichtung nach Treu und Glauben bestehen, eine Erlaubnis zu einer teilgewerblichen Nutzung zu erteilen", erklärt der Mietrechtsexperte Michael Aßmann aus der Kanzlei .rka Rechtsanwälte, Hamburg, "insbesondere dann, wenn es sich nach Art und Umfang um eine Tätigkeit handelt, von der auch bei einem etwaigen Publikumsverkehr keine weitergehenden Einwirkungen auf die Mietsache oder die Mitmieter ausgeht als bei einer üblichen Wohnungsnutzung."

Im konkreten Fall hat der BGH die Kündigung eines Vermieters gegen seinen Mieter bestätigt, der sich von seiner privat angemieteten Wohnung aus als Immobilienmakler betätigte. Im Mietvertrag hieß es, dass die Anmietung "zu Wohnzwecken" erfolgte. Gleichwohl betrieb der Beklagte seine selbständige Tätigkeit von der gemieteten Wohnung aus, was zur Kündigung des Mietverhältnisses führte. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Kündigung. "Zwar kann im Einzelfall ein Anspruch des Mieters gegen den Vermieter bestehen, die teilgewerbliche Nutzung der Wohnung zu dulden.

"Gerade dann aber, wenn für die geschäftliche Tätigkeit Mitarbeiter des Mieters in der Wohnung beschäftigt werden, wie dies in dem vom BGH entschiedenen Fall nach der Behauptung des Vermieters so gewesen sein soll, kommt ein Anspruch auf Gestattung jedoch nicht in Betracht.

Das Interesse des Vermieters an der Substanzerhaltung seiner Mietwohnung geht vor", erläutert Rechtsanwalt Michael Aßmann. Da es im konkreten Fall strittig war, ob Mitarbeiter beschäftigt waren, hat der Bundesgerichtshof das Verfahren an die Vorinstanz zurückverwiesen. (rka Rechtsanwälte: ra)

.rka Rechtsanwälte: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Weitere Urteile

  • Gesamtsumme im Milliardenbereich

    Ein ausländischer Investmentfonds, der unter der Geltung des Investmentsteuergesetzes 2004 (InvStG 2004) mit Kapitalertragsteuer belastete Dividenden inländischer Aktiengesellschaften bezog, hat nach dem Unionsrecht im Grundsatz einen Anspruch auf Erstattung dieser Steuer.

  • Datenverarbeitung durch die Finanzverwaltung

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschlüssen vom 27.05.2024 in zwei Verfahren (II B 78/23 (AdV) und II B 79/23 (AdV)) des vorläufigen Rechtsschutzes zu den Bewertungsregelungen des neuen Grundsteuer- und Bewertungsrechts entschieden, dass Steuerpflichtige im Einzelfall unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit haben müssen, einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Wert ihres Grundstücks nachzuweisen.

  • Grenzen des Auskunftsanspruchs

    Mit Urteil vom 12.03.2024 - IX R 35/21 hat der Bundesfinanzhof (BFH) erstmals zu den Voraussetzungen und der Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs entschieden. Die Datenschutz-Grundverordnung gewährt in Art. 15 Abs. 1 einen Anspruch auf Auskunft, welche personenbezogenen Daten über einen Steuerpflichtigen verarbeitet werden.

  • Datenverarbeitung durch die Finanzverwaltung

    Mit Urteil vom 12.03.2024 - IX R 35/21 hat der Bundesfinanzhof (BFH) erstmals zu den Voraussetzungen und der Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs entschieden. Die Datenschutz-Grundverordnung gewährt in Art. 15 Abs. 1 einen Anspruch auf Auskunft, welche personenbezogenen Daten über einen Steuerpflichtigen verarbeitet werden.

  • Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer

    Ein Parkhaus ist in der Erbschaftsteuer nicht begünstigt - dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 28.02.2024 - II R 27/21 entschieden. Der Kläger war testamentarisch eingesetzter Alleinerbe seines im Jahr 2018 verstorbenen Vaters, des Erblassers. Zum Erbe gehörte ein mit einem Parkhaus bebautes Grundstück.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen