EuGH: Telefonnummer ist kein Muss
Online-Anbieter muss schnelle Kontaktaufnahme ermöglichen
Im deutschen Verbraucherrecht ist die Angabe einer Telefonnummer bisher Pflicht
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Amazon entschieden, dass Unternehmen im Onlinehandel nicht zwingend eine Telefonnummer zur Kontaktaufnahme angeben müssen. Ein bestimmter Kommunikationsweg für den Kontakt mit Verbrauchern sei nicht vorgeschrieben. Unternehmen seien jedoch verpflichtet, eine direkte und effiziente Kontaktmöglichkeit anzubieten.
"Es ist eine gute Nachricht, dass Unternehmen in jedem Fall sicherstellen müssen, dass sie für Verbraucherinnen und Verbraucher bei Bedarf schnell erreichbar sind. Auch wenn hierfür nicht zwingend eine Telefonnummer anzugeben ist, müssen sich alternative Kontaktmöglichkeiten daran messen lassen, ob sie der Anforderung, schnell und effizient zu sein, standhalten. Denn nur so können Anbieter im Internet das vom EuGH geforderte hohe Verbraucherschutzniveau garantieren", sagt Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv.
BGH wird entscheiden
Im deutschen Verbraucherrecht ist die Angabe einer Telefonnummer bisher Pflicht. Dies steht dem EuGH zufolge aber der entsprechenden EU-Richtlinie entgegen. Im Ausgangsfall hatte der Versandhändler Amazon seinen Kunden zwar einen Rückrufservice und einen Chat angeboten. Eine direkte Anrufmöglichkeit war allerdings nicht auf den ersten Blick zu finden. Der Bundesgerichtshof wird nun darüber entscheiden, ob Amazon tatsächlich in klarer verständlicher Weise über ähnlich effektive Kontaktmöglichkeiten informiert hat. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)
eingetragen: 16.07.19
Newsletterlauf: 11.09.19
Meldungen: Weitere Urteile
-
Gesamtsumme im Milliardenbereich
Ein ausländischer Investmentfonds, der unter der Geltung des Investmentsteuergesetzes 2004 (InvStG 2004) mit Kapitalertragsteuer belastete Dividenden inländischer Aktiengesellschaften bezog, hat nach dem Unionsrecht im Grundsatz einen Anspruch auf Erstattung dieser Steuer.
-
Datenverarbeitung durch die Finanzverwaltung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschlüssen vom 27.05.2024 in zwei Verfahren (II B 78/23 (AdV) und II B 79/23 (AdV)) des vorläufigen Rechtsschutzes zu den Bewertungsregelungen des neuen Grundsteuer- und Bewertungsrechts entschieden, dass Steuerpflichtige im Einzelfall unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit haben müssen, einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Wert ihres Grundstücks nachzuweisen.
-
Grenzen des Auskunftsanspruchs
Mit Urteil vom 12.03.2024 - IX R 35/21 hat der Bundesfinanzhof (BFH) erstmals zu den Voraussetzungen und der Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs entschieden. Die Datenschutz-Grundverordnung gewährt in Art. 15 Abs. 1 einen Anspruch auf Auskunft, welche personenbezogenen Daten über einen Steuerpflichtigen verarbeitet werden.
-
Datenverarbeitung durch die Finanzverwaltung
Mit Urteil vom 12.03.2024 - IX R 35/21 hat der Bundesfinanzhof (BFH) erstmals zu den Voraussetzungen und der Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs entschieden. Die Datenschutz-Grundverordnung gewährt in Art. 15 Abs. 1 einen Anspruch auf Auskunft, welche personenbezogenen Daten über einen Steuerpflichtigen verarbeitet werden.
-
Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer
Ein Parkhaus ist in der Erbschaftsteuer nicht begünstigt - dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 28.02.2024 - II R 27/21 entschieden. Der Kläger war testamentarisch eingesetzter Alleinerbe seines im Jahr 2018 verstorbenen Vaters, des Erblassers. Zum Erbe gehörte ein mit einem Parkhaus bebautes Grundstück.