Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Anleihe- und Darlehenstransaktionen


Kommission bestätigt Plan für Anleiheemissionen von knapp 63 Milliarden Euro im Jahr 2021
Die Makrofinanzhilfe ist Teil des umfassenderen Engagements der EU mit ihren Nachbarländern und als außergewöhnliches Krisenreaktionsinstrument der EU gedacht



Die Europäische Kommission hat ihren Plan für die Emission von Anleihen im Jahr 2021 in bestehenden Anleiheprogrammen bestätigt. Dazu gehören das SURE-Programm zur Unterstützung von Kurzarbeit in den EU-Mitgliedstaaten, der Europäische Finanzstabilisierungsmechanismus EFSM zur Refinanzierung von Schulden für zwei EU-Länder sowie die Makrofinanzhilfe zur Unterstützung von Nicht-EU-Ländern bei der Bewältigung der Coronakrise. Insgesamt wird die EU im Rahmen dieser drei Programme mindestens 62,9 Mrd. Euro aufnehmen, davon zwischen 30 und 35 Mrd. Euro im ersten Quartal und zwischen 25 und 30 Mrd. Euro im zweiten Quartal. Darüber hinaus laufen die Vorbereitungen für die erste Anleiheemission im Rahmen von NextGenerationEU, dem befristeten Konjunkturprogramm zur wirtschaftlichen Erholung von der Corona-Pandemie. Das Gesetzgebungsverfahren wird voraussichtlich Mitte 2021 abgeschlossen sein, wenn alle EU-Mitgliedstaaten dem Eigenmittelbeschluss im Einklang mit ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften zugestimmt haben.

Der Kommissar für Haushalt und Verwaltung, Johannes Hahn, sagte: "Zwischen Mitte Oktober und Mitte November hat die Kommission im Rahmen von SURE fast 40 Mrd. Euro aufgenommen, während wir parallel dazu die übrigen Maßnahmen vorangebracht haben. Unser Start als Anleihenemittent, der in der Lage ist, günstige Konditionen zu gewährleisten und diese an die Mitgliedstaaten weiterzugeben, war ein Vertrauensbeweis für die EU als Anleihenausgeber und als Kreditnehmer. Das hat uns zuversichtlich für die nahe Zukunft gestimmt, in der wir die Umsetzung von SURE erfolgreich abzuschließen und NextGenerationEU auf den Weg bringen werden."

Zu den Anleihe- und Darlehenstransaktionen, die die Europäische Kommission derzeit für das erste Halbjahr 2021 vorsieht, gehören:

50,8 Mrd. Euro im Rahmen von SURE
Die Kommission schlug das SURE-Programm – "Unterstützung zur Minderung des Arbeitslosigkeitsrisikos in einer Notlage" - im April 2020 vor. Bis September 2020 wurde der Entscheidungsprozess zu SURE in einer Rekordgeschwindigkeit abgeschlossen. Bislang hat die Kommission über drei Transaktionen im Rahmen von SURE insgesamt 39,5 Mrd. aufgenommen. Sie hat diesen Betrag bereits an 15 Mitgliedstaaten ausgezahlt und die erzielten günstigen Finanzierungsbedingungen direkt an diese Mitgliedstaaten weitergegeben. 2021 plant die Kommission weitere Anleiheemissionen im Rahmen des SURE-Programms.

Der Rat hat bereits Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 90,3 Mrd. Euro für 18 Mitgliedstaaten genehmigt, und die aktuellen Finanzierungspläne der Kommission sehen Emissionen in Höhe von 50,8 Mrd. Euro vor, die die bereits am Markt platzierten 39,5 Mrd. Euro ergänzen sollen. Die entsprechenden Auszahlungen werden entsprechend folgen.

9,75 Mrd. Euro unter dem Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM)
Der EFSM wurde für die Europäische Kommission geschaffen, um jedem EU-Land, das sich in ernsthaften finanziellen Schwierigkeiten befindet oder von diesen bedroht ist, finanzielle Unterstützung zu gewähren. Im Rahmen des EFSM hat die Kommission zwischen 2011 und 2014 Irland und Portugal unter der Bedingung der Umsetzung von Reformen unterstützt und im Juli 2015 Griechenland kurzfristige Überbrückungskredite zur Verfügung gestellt.

Um die Laufzeiten der Unterstützung für Irland und Portugal zu verlängern, wird die Kommission fällige Anleihen in Höhe von 9,75 Mrd. Euro in der ersten Hälfte des Jahres 2021 refinanzieren. Die Kommission hat derzeit 46,8 Mrd. Euro an ausstehenden Krediten unter dem EFSM.

2,35 Mrd. Euro unter dem Makro-Finanzhilfeprogramm (MFA)
Die Makrofinanzhilfe ist Teil des umfassenderen Engagements der EU mit ihren Nachbarländern und als außergewöhnliches Krisenreaktionsinstrument der EU gedacht. Sie steht den Nachbarländern der EU zur Verfügung, die Zahlungsbilanzprobleme haben.

Für 2020 hat die EU vereinbart, zehn Erweiterungs- und Nachbarschaftspartnern weitere 3 Mrd. Euro zur Verfügung zu stellen, um sie bei der Begrenzung der wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie zu unterstützen. Im Jahr 2020 hat die Kommission bereits mit der Bereitstellung von Mitteln aus diesem Paket begonnen.

Im Jahr 2021 werden weitere 2,35 Mrd. Euro folgen, sowohl im Rahmen des Standard-MFH-Hilfsprogramms als auch im Rahmen der gezielten COVID-19-Emission.

Die ausstehende Kreditaufnahme im Rahmen der Makrofinanzhilfe beläuft sich derzeit auf 5,8 Mrd. Euro. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 16.01.21
Newsletterlauf: 05.03.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen