Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Ausbau des EU-Rahmens für Gesundheitssicherheit


Schaffung einer europäischen Gesundheitsunion: Stärkung der Krisenvorsorge und -reaktion für Europa
Im Mittelpunkt der Vorschläge steht eine Neugestaltung des geltenden Rechtsrahmens für schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren



Die Europäische Kommission unternimmt die ersten Schritte zur Schaffung einer europäischen Gesundheitsunion, wie Präsidentin von der Leyen sie in ihrer Rede zur Lage der Union angekündigt hatte. Die Kommission legt eine Reihe von Vorschlägen für den Ausbau des EU-Rahmens für Gesundheitssicherheit und für eine Stärkung der Rolle wichtiger EU-Agenturen bei der Krisenvorsorge und -reaktion vor. Eine intensivere Bekämpfung sowohl der COVID-19-Pandemie als auch künftiger Gesundheitskrisen bedarf einer engeren Koordinierung auf EU-Ebene. Die Vorschläge enthalten unsere Lehren aus der Krise und sorgen für eine stärkere Vorsorge- und Reaktionsfähigkeit in der heutigen aber auch in künftigen Gesundheitskrisen.

Ursula von der Leyen‚ Präsidentin der Europäischen Kommission, erklärte dazu: "Unser Ziel ist es, die Gesundheit aller europäischen Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Die Coronavirus-Pandemie hat ganz klar gezeigt, dass wir eine engere Koordinierung in der EU, resilientere Gesundheitssysteme und eine bessere Vorsorge gegen künftige Krisen brauchen. Wir müssen und werden anders mit grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren umgehen. Wir beginnen damit, eine europäische Gesundheitsunion aufzubauen, damit unsere Bürgerinnen und Bürger in einer Krise optimal medizinisch versorgt werden und die Union und ihre Mitgliedstaaten dafür gerüstet sind, europaweite gesundheitliche Notlagen zu verhindern und zu bewältigen."

Der Vizepräsident für die Förderung unserer europäischen Lebensweise, Margaritis Schinas, kommentierte: "Wir machen einen großen, wichtigen Schritt hin zu einer echten EU-Gesundheitsunion. Wir stärken unser gemeinsames Krisenmanagement, um Vorsorge für schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren zu treffen und darauf zu reagieren. Unsere EU-Agenturen müssen mit stärkeren Mandaten ausgestattet werden, damit sie die EU-Bürgerinnen und -Bürger besser schützen können. Zur Bekämpfung nicht nur der COVID-19-Pandemie, sondern auch künftiger Gesundheitskrisen ist eine bessere Koordinierung mit effizienteren Instrumenten auf EU-Ebene die einzige Lösung."

Die für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständige EU-Kommissarin Stella Kyriakides ergänzte: "Ihre Gesundheit ist unseren Bürgerinnen und Bürgern heute wichtiger denn je. In einer Krise erwarten die Menschen zu Recht, dass sich die EU aktiver einbringt. Wir stärken die Grundlagen für eine sicherere, besser vorbereitete und widerstandsfähigere EU im Gesundheitsbereich. Dies wird unsere Fähigkeit zur gemeinsamen Reaktion erheblich verändern. Sinn und Zweck der europäischen Gesundheitsunion ist es, dass wir uns miteinander als Union auf gemeinsame Gesundheitsgefahren vorbereiten und dagegen vorgehen. Nur so können wir den Erwartungen unserer Bürgerinnen und Bürger gerecht werden."

Im Mittelpunkt der Vorschläge steht eine Neugestaltung des geltenden Rechtsrahmens für schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren sowie auf eine Aufwertung der wichtigsten EU-Agenturen bei der Krisenvorsorge und -reaktion, insbesondere des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA).

Ein stärkerer EU-Rahmen für die Gesundheitssicherheit
Um ein tragfähigeres Mandat für die Koordinierung durch die Kommission und die EU-Agenturen zu schaffen, schlägt die Kommission eine neue Verordnung zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren vor. Mit dem neuen Rahmen wird Folgendes bezweckt:

Bessere Vorsorge: Ein EU-Vorsorgeplan für Gesundheitskrisen und Pandemien sowie einschlägige Empfehlungen werden zwecks Annahme von Plänen auf nationaler Ebene ausgearbeitet und von umfassenden und transparenten Rahmen für Berichterstattung und Audits flankiert. Die Erstellung nationaler Pläne wird vom Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten und anderen EU-Agenturen unterstützt. Diese Pläne werden von der Kommission und den EU-Agenturen Audits und Stresstests unterzogen.

Stärkere Überwachung: Auf EU-Ebene wird ein gestärktes, integriertes Überwachungssystem geschaffen, in dem künstliche Intelligenz und andere fortschrittliche Technologien zum Einsatz kommen.

Bessere Datenübermittlung: Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, ihre Berichterstattung über Indikatoren der Gesundheitssysteme zu erweitern (z. B. freie Krankenhausbetten, spezielle Behandlungs- und Intensivpflegekapazitäten, Anzahl der medizinischen Fachkräfte usw.).

Die Ausrufung eines EU-Notstands würde eine engere Koordinierung auslösen und die Entwicklung, Bevorratung und Beschaffung von krisenrelevanten Produkten gestatten.

Stärkere und einsatzfähigere EU-Agenturen
Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und die Europäische Arzneimittel-Agentur stehen seit dem Ausbruch der Pandemie an vorderster Front bei den Anstrengungen der EU zur Bekämpfung von COVID-19. COVID-19 hat jedoch gezeigt, dass beide Agenturen gestärkt und mit robusteren Mandaten ausgestattet werden müssen, um die Menschen in der EU besser zu schützen und grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren zu bekämpfen.

Das Mandat des ECDC wird gestärkt, damit es die Kommission und die Mitgliedstaaten in folgenden Bereichen unterstützen kann:
>> epidemiologische Überwachung durch integrierte Echtzeit-Überwachungssysteme,
>> Vorsorge- und Reaktionsplanung, Meldewesen und Audits,
>> Abgabe unverbindlicher Empfehlungen und Optionen für das Risikomanagement,
>> Fähigkeit zur Mobilisierung und Entsendung der EU-Gesundheits-Taskforce zur Unterstützung der lokalen Reaktion in den Mitgliedstaaten,
>> Aufbau eines Netzwerks von EU-Referenzlaboratorien und eines Netzwerks für Substanzen menschlichen Ursprungs.

Das Mandat der Europäischen Arzneimittel-Agentur wird gestärkt, damit sie eine unionsweit koordinierte Reaktion auf Gesundheitskrisen herbeiführen kann, durch:
>> Überwachung und Verringerung des Risikos von Versorgungsengpässen bei kritischen Arzneimitteln und Medizinprodukten,
>> wissenschaftliche Beratung zu Arzneimitteln, die möglicherweise das Potenzial haben, die Krankheiten, die diese Krisen auslösen, zu behandeln, zu verhüten oder zu diagnostizieren,
>> Koordinierung von Studien zur Überwachung der Wirksamkeit und Sicherheit von Impfstoffen,
>> Koordinierung klinischer Prüfungen.

Die Kommission umreißt auch die Kernelemente der künftigen Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion bei gesundheitlichen Notlagen (Health Emergency Response Authority – HERA), die noch vor Ende 2021 vorgeschlagen werden soll. Eine solche Struktur wäre ein wichtiger neuer Faktor für die Unterstützung einer besseren Reaktion auf grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren auf EU-Ebene. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 19.11.20
Newsletterlauf: 25.01.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen