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Bedingungen für Cleantech-Vorhaben


Netto-Null-Industrie-Verordnung: EU soll Hochburg für Cleantech-Fertigung und grüne Arbeitsplätze werden
Die Verordnung soll die Widerstandsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Produktion emissionsfreier Technologien in der EU stärken und unser Energiesystem sicherer und nachhaltiger machen



Die EU-Kommission hat die Netto-Null-Industrie-Verordnung vorgeschlagen, um die Produktion sauberer Technologien in der EU auszubauen und sicherzustellen, dass die Union für die Energiewende gerüstet ist. Die Initiative war von Präsidentin von der Leyen als Teil des Industrieplans für den Grünen Deal angekündigt worden.

Die Verordnung soll die Widerstandsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Produktion emissionsfreier Technologien in der EU stärken und unser Energiesystem sicherer und nachhaltiger machen. Sie wird bessere Bedingungen für Cleantech-Vorhaben in Europa schaffen und Anreize für Investitionen bieten; dies soll dazu beitragen, die Produktionskapazität für strategisch wichtige CO2-neutrale Technologien bis 2030 auf mindestens annähernd 40 Prozent des Bedarfs der Union zu bringen. Dies wiederum wird die Verwirklichung der Klima- und Energieziele der Union für 2030 und den Übergang zur Klimaneutralität beschleunigen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie stärken, hochwertige Arbeitsplätze schaffen und die Autarkiebemühungen im Energiesektor unterstützen.

Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen‚ erklärte: "Wir brauchen ein Regelungsumfeld, das es uns ermöglicht, die Energiewende voranzutreiben. Und genau das soll mit der Netto-Null-Industrie-Verordnung geschaffen werden. Sie wird dafür sorgen, dass für alle Sektoren, die für die Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 entscheidend sind, wie Technologien für Windkraftanlagen, Wärmepumpen, Sonnenkollektoren, erneuerbaren Wasserstoff und CO2-Speicherung, besonders günstige Bedingungen gelten. Angesichts der sowohl in Europa als auch weltweit steigenden Nachfrage müssen wir jetzt handeln, um sicherzustellen, dass unser europäisches Angebot einen möglichst großen Anteil dieser Nachfrage befriedigt."

In Verbindung mit dem Vorschlag für eine europäische Verordnung zu kritischen Rohstoffen und der Reform der Gestaltung des Strommarkts bildet die Netto-Null-Industrie-Verordnung einen klaren europäischen Rahmen, der es der Union ermöglichen wird, ihre hohe Importkonzentration zu verringern. Sie beruht auf Erkenntnissen aus der COVID-19-Pandemie und der Energiekrise aufgrund des russischen Einmarsches in die Ukraine und wird dazu beitragen, die Lieferketten für saubere Energie in Europa widerstandsfähiger zu machen.

Die vorgeschlagenen Rechtsvorschriften betreffen Technologien, die einen wesentlichen Beitrag zur Dekarbonisierung leisten, wie Photovoltaik und Solarthermie, Onshore-Windenergie und erneuerbare Offshore-Energie, Batterien und Speicherung, Wärmepumpen und geothermische Energie, Elektrolyseure und Brennstoffzellen, Biogas/Biomethan, CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung, Netztechnologien, Technologien für nachhaltige alternative Kraftstoffe und fortschrittliche Technologien zur Erzeugung von Energie aus Nuklearprozessen bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf, mit kleinen modularen Reaktoren und geeigneten Best-in-class-Brennstoffen. Die im Anhang der Verordnung aufgeführten strategischen klimaneutralen Technologien sollen besonders gefördert werden und unterliegen dem 40 Prozent-Schwellenwert für die Produktion innerhalb der EU.

Steigerung der in die Fertigung klimaneutraler Technologien fließenden Investitionen: wichtigste Maßnahmen

Die Netto-Null-Industrie-Verordnung sieht insbesondere die folgenden Schwerpunktbereiche vor:

>> Schaffung grundlegender Voraussetzungen:
Mit der Verordnung werden bessere Bedingungen für Investitionen in saubere Technologien geschaffen, indem die einschlägigen Informationen verbessert, der Verwaltungsaufwand für die Projektkonzeption verringert und Genehmigungsverfahren vereinfacht werden. Darüber hinaus wird in der Verordnung vorgeschlagen, strategischen klimaneutralen Vorhaben, d. h. Vorhaben, die für die Stärkung der Widerstandsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie als wesentlich erachtet werden, Vorrang einzuräumen, darunter auch Anlagen zur sicheren Speicherung abgeschiedener CO2-Emissionen. Für solche Vorhaben sollen kürzere Genehmigungsfristen und gestraffte Verfahren gelten.

>> Beschleunigung der CO2-Abscheidung: In der Verordnung ist für die EU das Ziel festgelegt, bis 2030 bei strategischen CO2-Speicherstätten in der EU eine jährliche Einspeicherleistung von 50 Millionen Tonnen zu erreichen, mit proportionalen Beiträgen der europäischen Öl- und Gasproduzenten. Dadurch wird ein großes Hindernis für die Entwicklung der CO2-Abscheidung und -Speicherung als wirtschaftlich tragfähige Lösung für den Klimaschutz beseitigt. Dies ist insbesondere für energieintensive Sektoren von Belang, deren Emissionen sich nur schwer verringern lassen.

>> Erschließung von Märkten: Um die Diversifizierung des Angebots an sauberen Technologien zu fördern, müssen die Behörden bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und bei Auktionen künftig Nachhaltigkeits- und Resilienzkriterien berücksichtigen.

>> Verbesserung der Kompetenzen: Mit der Verordnung werden neue Maßnahmen eingeführt, mit denen sichergestellt wird, dass zur Unterstützung der Produktion von klimaneutralen Technologien in der EU qualifizierte Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, z. B. durch die Einrichtung von "Net-Zero-Industry"-Akademien mit Unterstützung und unter der Aufsicht der "Net-Zero Europe"-Plattform. Dies wird hochwertige Arbeitsplätze in diesen wichtigen Sektoren schaffen.

>> Förderung von Innovation: Die Verordnung ermöglicht es den Mitgliedstaaten, Reallabore einzurichten, um unter flexiblen Regelungsbedingungen innovative emissionsfreie Technologien testen und Innovationen fördern zu können.

Eine "Net-Zero Europe"-Plattform soll die Kommission und die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, Maßnahmen zu koordinieren und Informationen auszutauschen, auch im Zusammenhang mit einschlägigen Industriepartnerschaften. Ferner sollen die Kommission und die Mitgliedstaaten gemeinsam Daten bereitstellen, anhand derer sich die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele der Netto-Null-Industrie-Verordnung überwachen lassen. Die "Net-Zero Europe"-Plattform wird Investitionen fördern, indem sie den Finanzbedarf, Engpässe und bewährte Verfahren für Projekte in der gesamten EU ermittelt. Sie soll zudem Kontakte zwischen den klimaneutralen Sektoren in Europa fördern und dabei insbesondere bestehende Industrieallianzen nutzen.

Um die Einführung von erneuerbarem Wasserstoff in der EU stärker zu fördern sowie dessen Import von internationalen Partnern zu unterstützen, legt die Kommission auch ihre Ideen zur Struktur und zu den Aufgaben der Europäischen Wasserstoffbank vor. Dies ist ein klares Signal dafür, dass Europa ein wichtiger Standort für Wasserstofferzeugung ist.

Wie im Industrieplan für den Grünen Deal angekündigt, werden die ersten Pilotauktionen zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff im Rahmen des Innovationsfonds im Herbst 2023 stattfinden. Ausgewählte Projekte erhalten dabei einen Zuschuss in Form einer festen Prämie pro Kilogramm erzeugten Wasserstoffs während höchstens zehn Betriebsjahren. Damit werden die Bankfähigkeit der Projekte erhöht und die Kapitalkosten insgesamt gesenkt. Die europäische Auktionsplattform kann den Mitgliedstaaten auch "Auktionen als Dienstleistung" anbieten, was die Wasserstofferzeugung in Europa zusätzlich erleichtern wird. Die Kommission prüft außerdem, wie die internationale Dimension der Europäischen Wasserstoffbank so gestaltet werden kann, dass Anreize für die Einfuhr von erneuerbarem Wasserstoff geschaffen werden. Noch vor Jahresende dürften alle Elemente der Wasserstoffbank betriebsbereit sein.

Hintergrund
In der am 11. Dezember 2019 von der Kommission vorgelegten Mitteilung zum europäischen Grünen Deal ist das Ziel festgelegt, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen. Die Verpflichtung der EU zur Klimaneutralität und das Zwischenziel, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu senken, werden durch das Europäische Klimagesetz rechtsverbindlich.

Das Legislativpaket zur Umsetzung des europäischen Grünen Deals gibt einen Plan vor, um die europäische Wirtschaft auf den Weg zur Verwirklichung ihrer Klimaziele zu bringen, und der REPowerEU-Plan soll die Abkehr von aus Russland importierten fossilen Brennstoffen beschleunigen. Zusammen mit dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft ergibt sich so ein Rahmen für die Umstellung der Industrie der Union auf das klimaneutrale Zeitalter.

Der Industrieplan für den Grünen Deal wurde am 1. Februar vorgelegt, um die klimaneutrale Industrie zu fördern und sicherzustellen, dass die Ziele des europäischen Grünen Deals rechtzeitig erreicht werden. In dem Plan wird dargelegt, wie die EU ihren Wettbewerbsvorteil durch Investitionen in saubere Technologien stärken und ihre Führungsrolle bei der Umstellung auf Klimaneutralität beibehalten kann. Er kommt der Aufforderung des Europäischen Rates an die Kommission nach, Vorschläge zur Mobilisierung aller einschlägigen nationalen und EU-Instrumente und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen vorzulegen, um die Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit der EU aufrechtzuerhalten.

Die erste Säule des Plans zielt darauf ab, ein berechenbares und vereinfachtes Regelungsumfeld für die saubere Industrie zu schaffen. Zu diesem Zweck legt die Kommission zusätzlich zur "Netto-Null-Industrie-Verordnung" eine europäische Verordnung zu kritischen Rohstoffen vor, um eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Wertschöpfungskette für kritische Rohstoffe in Europa zu sichern. Sie hat auch eine Reform der Gestaltung des Strommarkts vorgeschlagen, damit die Verbraucher von den niedrigen Produktionskosten der erneuerbaren Energien profitieren können. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 01.04.23
Newsletterlauf: 05.07.23


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