Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Bessere Kontrolle über ihren Cashflow


Zahlungen in Echtzeit: Europäische Kommission will Euro-Sofortzahlungen zum neuen Standard machen
Sofortzahlungen machen es möglich, Geld jederzeit und an allen Tagen der Woche innerhalb von zehn Sekunden von einem Konto aufs andere zu übertragen




Geld innerhalb von zehn Sekunden von einem Konto zu einem anderen schicken - das soll für alle EU-Bürgerinnen und Bürger und EU-Unternehmen möglich sein. Laut den vorgestellten Plänen der Kommission soll die schnelle Zahlungsmethode zum Beispiel für Rechnungen und Zahlungen zwischen Privatpersonen zum Standard werden. Das ist nicht nur bequemer, sondern führt auch dazu, dass Geld schneller weiterverwendet und investiert werden kann.

Die Vorschläge sollen Zugang zu Sofortzahlungen für alle Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen, die in einem EU- oder EWR-Land ein Konto unterhalten, ermöglichen. Bisher wurden Sofortzahlungen nur in 11 Prozent aller Euro-Überweisungen genutzt. Der Vorschlag soll die Hindernisse für Sofortzahlungen aus dem Weg räumen und ihre Vorteile in größerem Maßstab nutzbar machen.

Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident für eine Wirtschaft im Dienste der Menschen, erklärte: "Sofortzahlungen werden in vielen Ländern immer mehr zur Regel. Sie sollten für alle in Europa zugänglich sein, damit wir global wettbewerbsfähig bleiben und die Innovationsmöglichkeiten des digitalen Zeitalters optimal nutzen können. Den Menschen bringt das mehr Wahlmöglichkeiten und Bequemlichkeit, den Unternehmen eine bessere Kontrolle über ihren Cashflow und geringere Kosten. Der Vorschlag wird unsere Wirtschaft stärker und effizienter machen und ihr Wachstum fördern."

Finanzkommissarin Mairead McGuinness erklärte: "Wenn Überweisungen nicht erst am nächsten Geschäftstag ankommen, sondern in zehn Sekunden, macht das einen gewaltigen Unterschied – wie zwischen Briefpost und E-Mail. Dennoch werden heute beinahe noch neun von zehn Euro-Überweisungen auf die herkömmliche "langsame" Art und Weise abgewickelt. Es gibt keinen Grund, warum vielen Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen in der EU die Möglichkeit verwehrt bleiben sollte, Geld sofort zu überweisen und zu empfangen. Die Technologie für Sofortzahlungen ist schon seit 2017 vorhanden. Heute, da die Rechnungen der Haushalte und KMU steigen und jeder Cent zählt, ist es besonders wichtig, dass Geld in Sekundenschnelle überwiesen und empfangen werden kann. Diese Initiative wird den Bürgerinnen und Bürgern und den Unternehmen in der EU unmittelbar zugute kommen."

Vorteile von Sofortzahlungen
Sofortzahlungen machen es möglich, Geld jederzeit und an allen Tagen der Woche innerhalb von zehn Sekunden von einem Konto aufs andere zu übertragen. Das ist erheblich schneller als bei herkömmlichen Überweisungen, die von Zahlungsdienstleistern ausschließlich während der Geschäftszeiten entgegengenommen werden und beim Zahlungsempfänger erst am nächsten Geschäftstag als Kontogutschrift ankommen – was bis zu drei Kalendertage dauern kann.

Sofortzahlungen sind für die Verbraucherinnen und Verbraucher also erheblich schneller und bequemer, beispielsweise wenn sie Rechnungen bezahlen wollen oder dringend auf eine Überweisung warten (z. B. bei einem medizinischen Notfall). Darüber hinaus verbessern sie den Cashflow erheblich und senken die Kosten für Unternehmen, insbesondere für KMU, auch im Einzelhandel. Sie sorgen dafür, dass der sogenannte "Float" im Zahlungsverkehr frei wird, also die Gelder, die heute im Verrechnungssystem "schweben" und mit Sofortüberweisungen dann schneller für den Konsum oder für Investitionen genutzt werden können (dies können an einem einzelnen Tag fast 200 Mrd. Euro sein).

Der Kommissionsvorschlag
Der Vorschlag, mit dem die Verordnung über den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) von 2012 geändert und modernisiert wird, enthält vier Anforderungen für Euro-Sofortzahlungen:

>> Allgemeine Verfügbarkeit von Euro-Sofortzahlungen: Jeder Zahlungsdienstleister in der EU, der heute schon Überweisungen in Euro anbietet, soll verpflichtet werden, diese nach einer bestimmten Frist auch als Sofortzahlung anzubieten.

>> Bezahlbarkeit von Euro-Sofortzahlungen: Zahlungsdienstleister sollen für Euro-Sofortzahlungen keine höheren Gebühren verlangen dürfen als für herkömmliche Überweisungen in Euro.

>> Mehr Vertrauen in Sofortzahlungen: Die Zahlungsdienstleister sollen nachprüfen müssen, ob die Angaben des Auftraggebers zu Kontonummer (IBAN) und Name des Zahlungsempfängers zusammenpassen, damit der Auftraggeber gegebenenfalls vor Ausführung der Zahlung auf einen Fehler oder Betrugsversuch hingewiesen werden kann.

>> Reibungslosere Bearbeitung von Euro-Sofortzahlungen bei weiterhin wirksamer Überprüfung von Personen, gegen die EU-Sanktionen verhängt wurden: Vorgeschlagen wird ein Verfahren, bei dem die Zahlungsdienstleister ihre Kunden mindestens einmal täglich mit den EU-Sanktionslisten abgleichen, anstatt alle Transaktionen einzeln zu prüfen.

Der Vorschlag wird die Innovation und den Wettbewerb auf dem EU-Zahlungsmarkt fördern, wobei die bestehenden Sanktionsregelungen und Vorschriften zur Bekämpfung der Finanzkriminalität voll und ganz geachtet werden. Er wird auch zu den übergeordneten Zielen der Kommission in den Bereichen Digitalisierung und offene strategische Autonomie beitragen. Die Initiative steht im Einklang mit der Priorität der Kommission, eine Wirtschaft im Dienste der Menschen zu schaffen, und sorgt für ein attraktiveres Investitionsumfeld.

Hintergrund
Bei der Verfügbarkeit von Sofortzahlungen und deren Gebühren bestehen zwischen den Mitgliedstaaten noch große Unterschiede, die die allgemeine Einführung von Sofortüberweisungen im Binnenmarkt bremsen. Also muss der Gesetzgeber tätig werden, damit Euro-Sofortzahlungen in der gesamten EU stärker genutzt werden und alle Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen in der EU, insbesondere KMU, ihre Vorteile ausschöpfen können. KMU würden außerdem von einem besseren Cashflow und einer größeren Zahlungsmittelauswahl profitieren.

Mit dem Vorschlag wird eine wichtige Zusage eingelöst, die die Kommission in ihrer Strategie für den Massenzahlungsverkehr 2020 abgegeben hat, als sie die vollständige Einführung eines Sofortzahlungssystems in der EU zum Ziel erklärt hat. Der Vorschlag beinhaltet eine Änderung der Verordnung zur Schaffung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums von 2012, die bereits allgemeine Bestimmungen für alle (SEPA-) Überweisungen in Euro enthält und nun durch besondere Bestimmungen für (SEPA-)Sofortzahlungen in Euro ergänzt werden soll. Der Vorschlag sieht gestaffelte Umsetzungsfristen vor, um zwischen den verschiedenen Bestandteilen der Initiative und zwischen Euroraum-Ländern und den anderen Mitgliedstaaten zu differenzieren und so eine angemessene Zeit für die Umsetzung und uneingeschränkte Verhältnismäßigkeit sicherzustellen. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 11.11.22
Newsletterlauf: 17.01.22


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen