Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Besserer Asbest-Schutz für Arbeitnehmer


Schutz vor Asbest und für eine asbestfreie Zukunft: EU-Kommission begrüßt politische Einigung auf Novellierung der EU-Vorschriften
Asbest ist ein hochgefährlicher, krebserregender Stoff, der EU-weit noch in vielen Gebäuden verbaut ist und viele vermeidbare Todesfälle verursacht



Die EU-Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten erzielte politische Einigung über den Vorschlag der Kommission zur Novellierung der EU-Richtlinie über Asbest am Arbeitsplatz. Sie ist ein wichtiger Schritt hin zu einem besseren Asbest-Schutz der Arbeitnehmer/innen und Teil eines ganzheitlichen Konzepts der Kommission zum besseren Schutz von Mensch und Umwelt sowie für eine asbestfreie Zukunft.

Asbest ist ein hochgefährlicher, krebserregender Stoff, der EU-weit noch in vielen Gebäuden verbaut ist und viele vermeidbare Todesfälle verursacht. Im Sinne der politischen Einigung und jüngster wissenschaftlicher Erkenntnisse senken die neuen Vorschriften die zulässige Konzentration am Arbeitsplatz auf 0,01 Asbestfasern pro Kubikzentimeter (f/cm³) während eines Übergangszeitraums. Das ist zehnmal niedriger als der bisher geltende Grenzwert.

Für die Zeit danach einigten sich das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten auf ein "duales Modell", das den Mitgliedstaaten die Wahl lässt zwischen:
>> einem Grenzwert von 0,01 Fasern pro cm⊃3;, wobei feinere Asbestfasern mitgerechnet werden, oder
>> einem Grenzwert von 0,002 Fasern pro cm⊃3;, wobei feinere Asbestfasern nicht mitgerechnet werden.

Die Kommission wird den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der überarbeiteten Richtlinie helfen. Hierzu gehören auch Aspekte wie die Umstellung auf modernere Faserzählmethoden, Schulungsprogramme und persönliche Schutzausrüstungen. Für die Übergang zu einer präziseren Asbestfaser-Zählung, also vom Phasenkontrastmikroskop zur Elektronenmikroskopie, wird den Mitgliedstaaten ebenfalls eine Übergangszeit eingeräumt.

Nach der förmlichen Genehmigung der Vereinbarung durch das Europäische Parlament und den Rat haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 30.07.23
Newsletterlauf: 05.09.23


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen