Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Dem Schrems-II-Urteil Folge leisten


Intensivierung der Verhandlungen über den transatlantischen Datenschutz
Bekenntnis zu Privatsphäre, Datenschutz und Rechtsstaatlichkeit




EU-Justizkommissar Didier Reynders und US-Handelsministerin Gina Raimondo gaben folgende Erklärung zu den Verhandlungen über den transatlantischen Datenschutz ab: "Die US-Regierung und die Europäische Kommission haben beschlossen, die Verhandlungen über einen verbesserten Rahmen für den EU-US-Datenschutzschild zu intensivieren, um dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 16. Juli 2020 in der Rechtssache Schrems II nachzukommen.

Diese Verhandlungen unterstreichen unser gemeinsames Bekenntnis zu Privatsphäre, Datenschutz und Rechtsstaatlichkeit sowie die beiderseitige Anerkennung der Bedeutung des transatlantischen Datenverkehrs für unsere Bürgerinnen und Bürger, Volkswirtschaften und Gesellschaften. Unsere Partnerschaft zur Erleichterung vertrauenswürdiger Datenströme wird die wirtschaftliche Erholung nach der weltweiten Pandemie zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks unterstützen."

Hintergrund
Der EU-US-Datenschutzschild war ein Verfahren für die Übermittlung personenbezogener Daten von EU-Unternehmen an Unternehmen in den USA, die sich diesem Verfahren angeschlossen hatten. Er bestand seit 2016.

Am 16. Juli 2020 erklärte der Europäische Gerichtshof den EU-US-Datenschutzschild für ungültig und bestätigte gleichzeitig die Gültigkeit der EU-Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Auftragsverarbeiter außerhalb der EU bzw. des EWR.

Im August 2020 haben die Europäische Kommission und das US-Handelsministerium, Gespräche aufgenommen, in denen geprüft werden soll, wie der Rahmen für den EU-US-Datenschutzschild verbessert werden kann, um dem Schrems-II-Urteil des Gerichtshofs nachzukommen. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 23.04.21
Newsletterlauf: 01.07.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen