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Durchsetzung des Wettbewerbsrechts


Kommission nimmt überarbeitete Bekanntmachung über die Marktabgrenzung in Wettbewerbsverfahren an
Die angenommene Bekanntmachung ist die erste Überarbeitung der Bekanntmachung über die Marktdefinition seit deren Annahme im Jahr 1997



Die Europäische Kommission hat eine überarbeitete Bekanntmachung über die Abgrenzung des relevanten Marktes angenommen. Bei der Prüfung von Zusammenschlüssen und in den meisten Kartellfällen müssen für die Abgrenzung der relevanten Märkte die Bereiche bzw. Gebiete ermittelt werden, in denen Unternehmen miteinander im Wettbewerb stehen. Die überarbeitete Bekanntmachung trägt den neuen Marktgegebenheiten Rechnung wie auch den Entwicklungen in der Beschlusspraxis der Kommission und in der EU-Rechtsprechung. Sie wird für mehr Transparenz und Rechtssicherheit für Unternehmen sorgen, die Einhaltung der Vorschriften erleichtern und zu einer effizienteren Durchsetzung des Wettbewerbsrechts beitragen.

Die angenommene Bekanntmachung ist die erste Überarbeitung der Bekanntmachung über die Marktdefinition seit deren Annahme im Jahr 1997. Sie spiegelt die bedeutenden Entwicklungen der vergangenen Jahre wider, insbesondere die zunehmende Digitalisierung und die neuen Formen des Angebots von Waren und Dienstleistungen sowie die Vernetzung des Handels. Die Überarbeitung stützt sich auf eine im April 2020 eingeleitete gründliche und umfassende Überprüfung sowie die Rückmeldungen von Interessenträgern, die in der Evaluierungsphase und im Rahmen einer öffentlichen Konsultation zum Entwurf der neuen Bekanntmachung eingeholt wurden.

Die überarbeitete Bekanntmachung spiegelt die politischen Leitlinien wider, die die Kommission in ihrer Mitteilung "Eine Wettbewerbspolitik für neue Herausforderungen" vom November 2021 dargelegt hat. Die Überarbeitung der Bekanntmachung ist für das Bestreben der Kommission, Transparenz und Berechenbarkeit bei der Durchsetzung des Wettbewerbsrechts zu gewährleisten, von zentraler Bedeutung. Dies soll unter anderem durch Erläuterungen für alle Sektoren, auch für strategische Sektoren, erreicht werden.

Kernelemente der überarbeiteten Bekanntmachung über die Marktabgrenzung
Die überarbeitete Bekanntmachung über die Marktabgrenzung enthält erweiterte und aktualisierte Erläuterungen des Ansatzes der Kommission für die Marktabgrenzung. Sie gibt Aufschluss über Grundsätze, Methoden, Rechtsprechung und bewährte Verfahren für die Abgrenzung von Märkten in Kartell- und Fusionskontrollsachen, die den neueren Entwicklungen Rechnung tragen. Die überarbeitete Bekanntmachung umfasst folgende Kernelemente:

>> bessere Orientierungshilfe durch eine detaillierte Gliederung und konkrete Beispiele für die praktische Anwendung der Konzepte für die Marktabgrenzung

>> Beschreibung der allgemeinen Grundsätze der Marktabgrenzung

>> Anerkennung der Bedeutung nichtpreislicher Parameter wie Innovation, Qualität, Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit für die Marktabgrenzung

>> Erläuterungen zur Marktabgrenzung unter besonderen Umständen:

>> z. B. bei mehrseitigen Märkten und "digitalen Ökosysteme" (wie etwa Produkten für ein mobiles Betriebssystem) in digitalen Märkten oder

>> bei Innovationswettbewerb (auch durch Entwicklung neuer Produkte) in innovationsintensiven Wirtschaftszweigen

>> klarere Erläuterungen zu dynamischen und vorausschauenden Beurteilungen, insbesondere bei Märkten, auf denen strukturelle Veränderungen wie regulatorische oder technologische Veränderungen stattfinden

>> ausführlichere Erläuterungen zur Abgrenzung des räumlich relevanten Marktes, vor allem zu den Faktoren, die eine Abgrenzung der Märkte als weltweit, EWR-weit, national oder lokal rechtfertigen können, sowie zur Rolle der Importe bei der Abgrenzung des räumlich relevanten Marktes

>> Präzisierungen zu verschiedenen quantitativen Techniken, die für die Marktabgrenzung herangezogen werden, z. B. zum SSNIP-Test, der auf der Grundlage einer geringfügigen, aber signifikanten und anhaltenden Preiserhöhung (small but significant non-transitory price increase) durchgeführt wird

>> Erläuterungen zu alternativen Parametern für die Berechnung der Marktanteile, z. B. zur Berechnung anhand der Verkäufe oder Kapazitäten oder anhand von Nutzungsdaten wie der Zahl der (aktiven) Nutzer oder der Website-Besuche

>> umfassender Überblick über die verschiedenen Anhaltspunkte für die Marktabgrenzung und ihren Beweiswert

In der Bekanntmachung wird darauf hingewiesen, dass die Marktabgrenzung ein Zwischenschritt ist, der für die wettbewerbsrechtliche Würdigung erforderlich ist. Dabei wird jede Art von relevantem Wettbewerbsdruck untersucht, dem die beteiligten Unternehmen auf den sachlich und räumlich relevanten Märkten ausgesetzt sind. Dies kann auch eine Beurteilung der Schranken für den Marktzutritt oder die Expansion, der Auswirkungen von Skaleneffekten (auch solcher, die aus Tätigkeiten außerhalb des jeweiligen Marktes resultieren) oder von Netzwerkeffekten, des Zugangs zu bestimmten Vermögenswerten und Vorleistungen sowie der Produktdifferenzierung umfassen.

Hintergrund der Überarbeitung
Im April 2020 leitete die Kommission eine Evaluierung der geltenden Bekanntmachung über die Definition des relevanten Marktes ein.

Im Juli 2021 veröffentlichte sie die Ergebnisse ihrer Evaluierung, aus der hervorging, dass die Bekanntmachung aus dem Jahr 1997 zwar nach wie vor sehr relevant war und im Allgemeinen ihren Zweck erfüllte, aber bestimmte Aktualisierungen und Klarstellungen erforderlich waren, um die Entwicklungen in der Beschlusspraxis der Kommission und in der Rechtsprechung der EU-Gerichte sowie neue Marktgegebenheiten zu berücksichtigen. Mehr als 100 Interessenträger nahmen während der Evaluierungsphase Stellung. Diese Beiträge flossen in den Entwurf der überarbeiteten Bekanntmachung ein.

Der Bekanntmachungsentwurf wurde im November 2022 veröffentlicht, um Rückmeldungen von Interessenträgern einzuholen. Im Rahmen der öffentlichen Konsultation reichten rund 70 Interessenträger Stellungnahmen ein, die in der angenommenen endgültigen Fassung berücksichtigt wurden. Zudem haben die europäischen nationalen Wettbewerbsbehörden durch Stellungnahmen und die Weitergabe ihres Fachwissens aktiv an der Überarbeitung mitgewirkt.

Rolle der Marktabgrenzung
Im Rahmen der Marktabgrenzung wird ermittelt, in welchem Bereich bzw. Gebiet Unternehmen miteinander im Wettbewerb stehen. Ziel der Abgrenzung des sachlich und räumlich relevanten Marktes ist es, die tatsächlichen und potenziellen Wettbewerber zu ermitteln, die Druck auf die geschäftlichen Entscheidungen der Unternehmen ausüben (z. B. auf ihre Angebotsbedingungen). Auf Grundlage der Marktabgrenzung können auch Marktanteile berechnet werden, von denen aussagekräftige Informationen für die Beurteilung der Marktmacht abgeleitet werden können.

Die Marktabgrenzung trägt dazu bei, das Wettbewerbsumfeld der Unternehmen sowohl zu einem bestimmten Zeitpunkt als auch in seiner Entwicklung zu analysieren. Da Märkte nicht statisch sind, muss diese Analyse in jedem Einzelfall wiederholt werden, um Änderungen an Produktionsprozessen, Verbraucherpräferenzen und andere Marktbesonderheiten, wie Innovationszyklen, Lieferketten, die Merkmale der digitalen Märkte und entsprechende Geschäftsmodelle sowie die Zugänglichkeit für neue Anbieter, oder die Reaktion auf regulatorische Änderungen zu berücksichtigen. Auch das geografische Gebiet eines Marktes wird in jedem Fall neu geprüft. Je nachdem, wie die Märkte in der Praxis – insbesondere aus der Sicht der Verbraucher und Kunden – funktionieren, kann die Abgrenzung zu unterschiedlichen Ergebnissen führen: von lokalen bis hin zu weltweiten Märkten.

In der Bekanntmachung wird erläutert, welche Grundsätze und bewährten Verfahren die Kommission bei der Anwendung des Konzepts des sachlich und räumlich relevanten Marktes im Rahmen der Durchsetzung des EU-Wettbewerbsrechts zugrunde legt.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 23.02.24
Newsletterlauf: 17.05.24


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