Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Einfuhren von Elektrofahrzeugen


Kommission unterrichtet interessierte Parteien über endgültige Feststellungen der Antisubventionsuntersuchung zu Einfuhren von Elektroautos aus China
Die vorgeschlagenen Zollsätze wurden auf der Grundlage begründeter Stellungnahmen interessierter Parteien zu den vorläufigen Maßnahmen geringfügig angepasst





Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt. Darin wurden die Stellungnahmen der interessierten Parteien zu den am 4. Juli 2024 veröffentlichten vorläufigen Ausgleichszöllen berücksichtigt. Zudem wurden mittlerweile einige Untersuchungsmaßnahmen abgeschlossen, die im Rahmen der vorläufigen Sachaufklärung noch nicht vollständig durchgeführt worden waren.

Die Offenlegung des Entwurfs der endgültigen Feststellungen ist ein Zwischenschritt in einer Handelsschutzuntersuchung. Wie auch bei der vorläufigen Sachaufklärung soll den interessierten Parteien dadurch Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Sobald die Kommission alle Stellungnahmen geprüft hat und die Mitgliedstaaten sich dazu geäußert haben, wird die endgültige Entscheidung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Dies sind die wichtigsten Neuerungen im Entwurf der endgültigen Feststellungen, die noch geändert werden können, wenn begründete Stellungnahmen interessierter Parteien vorliegen:

Die vorgeschlagenen Zollsätze wurden auf der Grundlage begründeter Stellungnahmen interessierter Parteien zu den vorläufigen Maßnahmen geringfügig angepasst. Außerdem wurden mittlerweile Untersuchungsmaßnahmen abgeschlossen, die im Rahmen der vorläufigen Sachaufklärung noch nicht vollständig durchgeführt worden waren:
>> BYD: 17,0 Prozent
>> Geely: 19,3 Prozent
>> SAIC: 36,3 Prozent
>> Andere mitarbeitende Unternehmen: 21,3 Prozent
>> Alle übrigen nicht mitarbeitenden Unternehmen: 36,3 Prozent

Tesla wird als Ausführer aus China ein unternehmensspezifischer Zollsatz gewährt, der in dieser Phase auf 9 Prozent festgesetzt wird.
Mehrere chinesische Ausführer und bestimmte Joint Ventures mit EU-Herstellern, die während des Untersuchungszeitraums noch keine Ausfuhren tätigten, können in den Genuss des für ihre verbundenen mitarbeitenden Unternehmen vorgesehenen niedrigeren Zollsatzes kommen.
Es werden keine rückwirkenden Ausgleichszölle erhoben.

Verfahren und nächste Schritte
Am 4. Oktober 2023 leitete die Kommission von Amts wegen eine formelle Antisubventionsuntersuchung zu den Einfuhren von Elektrofahrzeugen (Pkw) mit Ursprung in China ein,

Am 4. Juli 2024 veröffentlichte die Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union die Verordnung zur Einführung vorläufiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China. Diese Zölle traten am 5. Juli 2024 in Kraft.

Am 20. August 2024 legte die Kommission den interessierten Parteien den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren von Elektroautos aus China offen. Diese Entscheidung wurde getroffen, nachdem die Kommission alle Stellungnahmen der interessierten Parteien zur Verordnung zur Einführung vorläufiger Maßnahmen geprüft hatte.

Interessierte Parteien haben ferner die Möglichkeit, so bald wie möglich eine Anhörung bei den Kommissionsdienststellen zu beantragen und innerhalb von zehn Tagen Stellungnahmen abzugeben.

Nach Berücksichtigung dieser Stellungnahmen legt die Kommission die endgültige Entscheidung den Mitgliedstaaten vor, die im Rahmen des Ausschussverfahrens, und zwar nach dem Prüfverfahren, darüber abstimmen (der Kommissionsvorschlag wird angenommen, wenn sich nicht eine qualifizierte Mehrheit dagegen ausspricht). Diese Abstimmung ist verbindlich.

Endgültige Maßnahmen müssen spätestens vier Monate nach der Einführung vorläufiger Zölle beschlossen werden. Eine Durchführungsverordnung der Kommission mit den endgültigen Feststellungen der Untersuchung wird spätestens am 30. Oktober 2024 (innerhalb von höchstens 13 Monaten nach der Einleitung der Untersuchung) im Amtsblatt veröffentlicht.

Etwaige Maßnahmen sind dann fünf Jahre lang in Kraft und können auf begründeten Antrag und im Anschluss an eine Überprüfung verlängert werden.

Hintergrund
Die Untersuchung wurde von der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, am 13. September 2023 in ihrer Rede zur Lage der Europäischen Union angekündigt. Diese Entscheidung stützte sich auf wachsende, durch Fakten untermauerte Bedenken wegen des raschen Anstiegs der niedrigpreisigen Importe von Elektrofahrzeugen aus China in den letzten Jahren. Die Kommission hält strikt bestimmte rechtliche Verfahren ein, die mit den EU-Vorschriften und dem WTO-Regelwerk im Einklang stehen und es allen betroffenen Parteien – einschließlich der chinesischen Regierung und den Unternehmen bzw. ausführenden Herstellern aus China – ermöglichen, Stellungnahmen, Beweise und Argumente vorzubringen. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 01.09.24
Newsletterlauf: 05.11.24


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen