Erhebung und Überwachung von Zolldaten
EU-Kommission fordert Mitgliedstaaten zur Übermittlung vollständiger Zolldaten auf
Das IT-System SURV3 gewährleistet die Erhebung und Überwachung von Zolldaten in der gesamten Europäischen Union
Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit der Übermittlung von Aufforderungsschreiben Vertragsverletzungsverfahren gegen Dänemark (INFR(2025)2011), Frankreich (INFR(2025)2012), Zypern (INFR(2025)2010), Österreich (INFR(2025)2007), Portugal (INFR(2025)2013) und Rumänien (INFR(2025)2014) einzuleiten, da diese Länder der Kommission keine vollständigen Zolldaten übermittelt haben.
Nach dem Zollkodex der Union (Verordnung (EU) Nr. 952/2013) und seiner Durchführungsverordnung (UZK-DuR, Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission) sollten diese Mitgliedstaaten der Kommission bis zum 1. Januar 2024 über das von der EU betriebene elektronische System SURV3, auf das die nationalen Zollbehörden zugreifen können, spezifische Zolldaten übermitteln.
Das IT-System SURV3 gewährleistet die Erhebung und Überwachung von Zolldaten in der gesamten Europäischen Union, erleichtert die einheitliche Anwendung von Zollkontrollen, das wirksame Risikomanagement und die Einhaltung der Grenzmaßnahmen der EU. Nach dem UZK und der UZK-DuR müssen die Mitgliedstaaten 57 standardisierte Datenelemente in einem bestimmten Format an SURV3 übermitteln. Trotz der mehrfachen Verlängerung der ursprünglichen Fristen für die Erfüllung dieser Anforderungen verwenden die betreffenden Mitgliedstaaten weiterhin veraltete Formate und unvollständige Datensätze.
Dieser Verstoß beeinträchtigt nicht nur die Wirksamkeit und Zuverlässigkeit der Zollabwicklung in der EU, sondern auch die zugrunde liegenden Regelwerke. Die Kommission richtet daher Aufforderungsschreiben an Dänemark, Frankreich, Zypern, Österreich, Portugal und Rumänien, die nun zwei Monate Zeit haben, um auf die vorgebrachten Beanstandungen zu reagieren. Andernfalls kann die Kommission beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen zu übermitteln. (EU-Kommission: ra)
eingetragen: 14.05.25
Meldungen: Europäische Kommission
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Überarbeitung einschlägiger Vorschriften
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Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
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Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
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Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
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Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.