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Keinen Raum für Straftaten lassen


Europäische Kommission kann Verhandlungen mit den USA über Zugang zu elektronischen Beweismittel beginnen
Jede Übereinkunft muss natürlich zumindest ebenso strenge Grundrechtsgarantien vorsehen, wie sie in der EU bestehen



Die Europäische Kommission hat von den Mitgliedstaaten das Mandat erhalten, um mit den USA über den grenzüberschreitenden Zugang zu elektronischen Beweismitteln bei strafrechtlichen Ermittlungen zu verhandeln. Außerdem erteilte der Rat der Kommission ein Mandat für Verhandlungen für das Zweite Zusatzprotokoll zum "Budapester" Übereinkommen des Europarats über Computerkriminalität.

"Ich freue mich über die große Unterstützung der Mitgliedstaaten für das Konzept der Kommission für ein EU-weites Abkommen mit den Vereinigten Staaten. Für die meisten strafrechtlichen Ermittlungen müssen heute elektronische Beweismittel im Ausland beschafft werden. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass wir Rechtskollisionen vermeiden und klare gemeinsame Regeln festlegen", so EU-Justizkommissarin Věra Jourová. "Jede Übereinkunft muss natürlich zumindest ebenso strenge Grundrechtsgarantien vorsehen, wie sie in der EU bestehen."

Dimitris Avramopoulos, Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, erklärte dazu: "Kriminelle operieren grenzüberschreitend, und die Beweise, die wir für die Untersuchung ihrer Verbrechen benötigen, sind häufig in anderen Gerichtsbereichen zu finden. Unsere Strafverfolgungsbehörden müssen rasch auf diese Beweismittel zugreifen können. Von heute an können wir an den entsprechenden Rahmenvorschriften arbeiten und mit den Vereinigten Staaten und dem Europarat darüber verhandeln."

Julian King, Kommissar für die Sicherheitsunion, fügte hinzu: "Viel zu lang haben Kriminelle und Terroristen die modernen Technologien für ihre Verbrechen ausgenutzt. Mit der Festlegung internationaler Normen für den Zugang zu elektronischen Beweismitteln unternehmen wir einen weiteren Schritt, um ihnen keinen Raum mehr für Straftaten zu lassen. Damit stellen wir sicher, dass die Strafverfolgungsbehörden unter vollständiger Wahrung der Grundrechte wirksamer ermitteln und Strafverfolgungsmaßnahmen einleiten können."

Da für die meisten strafrechtlichen Ermittlungen elektronische Beweismittel benötigt werden, die häufig außerhalb der EU vorliegen, sind eine wirksame Zusammenarbeit und kompatible Vorschriften auf internationaler Ebene von entscheidender Bedeutung. Der Rat hat der Kommission mit den Beschlüssen Verhandlungsrichtlinien für ein Abkommen mit den USA und für das Zweite Zusatzprotokoll zu dem Übereinkommen des Europarats über Computerkriminalität ("Budapester Übereinkommen") erteilt.

• >> Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten: Durch das Abkommen sollen Rechtskollisionen vermieden und gemeinsame Regeln für Anordnungen festgelegt werden, durch die Justizbehörden elektronische Beweismittel von Diensteanbietern in anderen Ländern anfordern können. Außerdem soll es die gegenseitige direkte Übermittlung elektronischer Beweismittel zwischen einem Diensteanbieter in einem Land und einer ersuchenden Behörde in einem anderen Land ermöglichen.

• >> Verhandlungen über ein Zweites Zusatzprotokoll zum Budapester Übereinkommen: Der Kommission wurde das Mandat erteilt, im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten Verhandlungen aufzunehmen, um sicherzustellen, dass das vereinbarte Zusatzprotokoll zum Budapester Übereinkommen des Europarats über Computerkriminalität mit dem EU-Recht und den geplanten EU-Vorschriften über den grenzüberschreitenden Zugang zu elektronischen Beweismitteln vereinbar ist.

In beiden Verhandlungen müssen gemäß den Mandaten strenge und spezifische Garantien für den Datenschutz, den Schutz der Privatsphäre und die Verfahrensrechte von Personen erreicht werden, die auf den in den Verträgen und der Charta der Grundrechte verankerten Grundrechten, Grundfreiheiten und allgemeinen Grundsätzen des EU-Rechts beruhen.

Nächste Schritte
Die Kommission beabsichtigt, die Verhandlungen mit den USA vor dem nächsten Treffen der Justiz- und Innenminister der EU und der USA am 19. Juni in Bukarest aufzunehmen.

Die Verhandlungen über das Zweite Zusatzprotokoll zum Budapester Übereinkommen sind seit 2017 im Gange. Nun wird auch die Kommission im Namen der Europäischen Union daran teilnehmen.

Bevor eine Übereinkunft unterzeichnet und geschlossen werden kann, muss die Kommission eine gesonderte Genehmigung der Mitgliedstaaten einholen und das Europäische Parlament unterrichten, das ebenfalls vorher zustimmen muss.

Die Kommission verfolgt weiterhin das Ziel, erst die EU-Vorschriften für den grenzüberschreitenden Zugang zu elektronischen Beweismitteln fertigzustellen, bevor internationale Übereinkünfte geschlossen werden.

Hintergrund
In rund 85 Prozent der strafrechtlichen Ermittlungen werden elektronische Beweismittel benötigt, und in zwei Dritteln dieser Ermittlungen müssen Beweismittel bei Online-Diensteanbietern mit Sitz in einem anderen Land beschafft werden. Derzeit haben die größten Diensteanbieter ihren Sitz in den USA. Die Zahl der an die wichtigsten Online-Diensteanbieter gerichteten Ersuchen steigt weiter und nahm im Zeitraum 2013-2018 um 84 Prozent zu.

Im Juni 2017 vereinbarten die Parteien des "Budapester Übereinkommens über Computerkriminalität" die Aufnahme von Verhandlungen über ein zweites Zusatzprotokoll zum Übereinkommen des Europarats, um die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Cyberkriminalität und elektronischer Beweismittel zu verbessern.

In der Europäischen Sicherheitsagenda vom April 2015 hat sich die Kommission verpflichtet zu untersuchen, durch welche Hindernisse strafrechtliche Ermittlungen beeinträchtigt werden und wie diese beseitigt werden können. Nach den tragischen Ereignissen vom 22. März 2016 in Brüssel haben sich die EU-Minister für Justiz und Inneres darauf verständigt, vorrangig Maßnahmen für eine wirksamere und effizientere Sicherung und Beschaffung elektronischer Beweismittel zu erlassen. Seitdem ist dieses Anliegen von den EU-Ministern mehrfach erörtert worden, und im April 2018 schlug die Kommission neue Vorschriften für den grenzüberschreitenden Zugang zu elektronischen Beweismitteln vor. Im Oktober 2018 haben die führenden Vertreter der EU und der Mitgliedstaaten die Kommission aufgefordert, dringend Verhandlungsmandate für die internationalen Übereinkünfte zu elektronischen Beweismitteln vorzulegen. Dieses Thema wurde auch im Rahmen der Tagungen der Justiz- und Innenminister der EU und der USA behandelt. Im Februar 2019 legte die Kommission zwei Verhandlungsmandate vor, eines für die Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten und eines für das Zweite Zusatzprotokoll zum Budapester Übereinkommen des Europarats über Computerkriminalität.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 13.07.19
Newsletterlauf: 16.08.19


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