Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Was ist eigentlich ein Steuervorbescheid?


Steuer-Glossar: Die wichtigsten Steuerbegriffe auf einen Blick
Begriffe und Informationen zur geplanten EU-Gesetzgebung

(26.06.15) - Auf der Agenda des Sonderausschusses Steuervorbescheide stand eine Anhörung zur internationalen Dimension von Steuervorbescheiden. Der ehemalige Kommissar für Wettbewerbs- und Steuerpolitik Mario Monti sowie der LuxLeaks-Whistleblower Antoine Deltour waren zu Gast. Was ist eigentlich ein Steuervorbescheid oder die Gemeinsame konsolidierte Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage? Finden Sie in diesem Artikel alle Begriffe und Informationen zur geplanten EU-Gesetzgebung.

Steuervorbescheid
Eine schriftliche Erklärung der Steuerbehörde, die im Vorhinein festlegt, wie die Unternehmenssteuer zu berechnen ist und welche Steuervorschriften angewendet werden. Diese Regelungen sind legal, die Kommission hat jedoch das Recht Steuervorbescheide zu überprüfen - zum Beispiel, wenn staatliche Beihilfen im Spiel sind. Moralische Bedenken ergeben sich, wenn multinationale Konzerne im Endeffekt weniger Steuern als andere zahlen müssen.

Steuerumgehung
Im Gegensatz zur Steuerhinterziehung, die illegal ist und darauf abzielt, keine oder nur weniger Steuern zu zahlen, bedient sich die Steuerumgehung legaler Instrumente, um den geringstmöglichen Steuersatz zu zahlen.

Steueroasen
Bestimmte Länder und Rechtsprechungen ermöglichen es ausländischen Unternehmen und einzelnen Personen durch bloße Anmeldung des Firmen- oder Wohnsitzes in den Genuss von niedrigeren Steuersätzen oder keiner Besteuerung zu kommen. Steueroasen garantieren zugleich die Geheimhaltung ihrer "Kunden".

Europäische Transparenzinitiative
Ein Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission, um einen automatischen Informationsaustausch grenzüberschreitender Steuervorbescheide zwischen den Mitgliedstaaten einzuführen.

Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB)
Ein weiterer Vorschlag der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2011, der bis auf weiteres vom Ministerrat zurückgestellt wurde. Die GKKB ist ein Instrument, mit dem Unternehmen, die in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten tätig sind, ihre steuerpflichtigen Gewinne berechnen können. Unternehmen könnten außerdem alle ihre Gewinne und Verluste innerhalb der EU konsolidieren. Die Mitgliedstaaten besäßen jedoch weiterhin das Recht, ihren eigenen Unternehmenssteuersatz festzulegen.

Aushöhlung der Besteuerungsgrundlage und Gewinnverschiebung
Gemäß der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sind darunter Steuerplanungsstrategien zu verstehen, die Lücken im internationalen Steuersystem ausnutzen. Gewinne werden an Orte "verschoben", an denen geringe oder keine wirtschaftlichen Aktivitäten oder Besteuerungen vorliegen, um nur eine geringe oder gar keine Unternehmenssteuer bezahlen zu müssen.
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen