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Mechanismus zur Wahrung des Rechtsstaatsprinzips


EU-Justizbarometer 2018: Justizsysteme spielen Schlüsselrolle bei Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und Schutz der EU-Werte
Das Justizbarometer stellt ebenso wie das Europäische Semester, der Rahmen zur Stärkung des Rechtsstaatsprinzips, das Kooperations- und Kontrollverfahren und die Vertragsverletzungsverfahren eines der Instrumente dar, mit dem die Kommission die Justizreformen in den Mitgliedstaaten beobachtet



Die Europäische Kommission veröffentlicht das EU-Justizbarometer 2018, das einen vergleichenden Überblick über die Unabhängigkeit, Qualität und Effizienz der Justizsysteme in den EU-Mitgliedstaaten gibt. Es soll die nationalen Behörden dabei unterstützen, die Effizienz ihrer Justizsysteme zu verbessern. "Die sechste Ausgabe des EU-Justizbarometers erscheint zu einem Zeitpunkt, an dem der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit ein besonders hoher Stellenwert in der EU zukommt. Ohne Rechtstaatlichkeit sind die Demokratie, die Bürgerrechte und die solide Verwaltung der EU-Mittel gefährdet", erklärte die Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, Věra Jourová. "Mit dem Justizbarometer fördern wir positive Justizreformen und greifen dafür entsprechende Beispiele auf. Zusammenfassend kann man für alle diese Reformen festhalten, dass es ohne hohe europäische Standards für die Unabhängigkeit der Justiz keine Rechtstaatlichkeit gibt. Im neuen Justizbarometer werden die Schlüsselindikatoren betrachtet, um so den Mitgliedstaaten bei der Anwendung dieser Standards zu helfen."

Gegenüber den früheren Ausgaben liegt im Justizbarometer 2018 der Schwerpunkt auf den Indikatoren. Vor allem der Abschnitt über die Unabhängigkeit der Justiz erhielt besonderes Gewicht, weil sie für die Beurteilung der Rechtstaatlichkeit maßgeblich ist. Besonderes Augenmerk gilt den Räten für das Justizwesen, der Einmischung von Exekutive und Parlament in die Ernennung und Entlassung von Richtern und Gerichtspräsidenten sowie der Organisation der Staatsanwaltschaften. Zudem enthält das Justizbarometer erstmals Daten über die Länge der Gerichtsverfahren in allen Instanzen.

Das Justizbarometer stellt ebenso wie das Europäische Semester, der Rahmen zur Stärkung des Rechtsstaatsprinzips, das Kooperations- und Kontrollverfahren und die Vertragsverletzungsverfahren eines der Instrumente dar, mit dem die Kommission die Justizreformen in den Mitgliedstaaten beobachtet. Die Kommission ist ferner der Auffassung, dass eine solide Verwaltung der EU-Mittel durch die Mitgliedstaaten einen wirksamen Rechtsschutz durch unabhängige Gerichte voraussetzt. Daher hat sie im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens einen neuen Mechanismus zur Wahrung des Rechtsstaatsprinzips vorgeschlagen. Mit dieser Verordnung soll ein Mechanismus eingeführt werden, durch den die Union bei generellen Rechtsstaatlichkeitsdefiziten in einem Mitgliedstaat den Zugriff auf EU-Mittel aussetzen, reduzieren oder begrenzen kann.

Die wichtigsten Ergebnisse der Ausgabe 2018 im Überblick:
>> Unabhängigkeit der Justiz:
Die Unabhängigkeit der Justiz hat sich in den Augen der Unternehmen in etwa zwei Dritteln der Mitgliedstaaten gegenüber dem Vorjahr oder seit 2010 verbessert oder sie ist stabil geblieben, in einigen Ländern hat sie sich aber auch verschlechtert. Als Gründe für mangelnde Unabhängigkeit von Gerichten und Richtern nannten sowohl die Bürger als auch die Unternehmen am häufigsten Einflussnahme oder Druck durch Staat und Politiker. Der neue Indikator für die Organisation der Staatsanwaltschaft zeigt, dass es einen breiten Trend hin zu einer größeren Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft gibt, anstatt sie der Exekutive unterzuordnen oder an sie anzubinden.

>> Finanzmittel für die Justizsysteme: Insgesamt blieb die Höhe der gesamtstaatlichen Ausgaben für das Justizwesen in den meisten Mitgliedstaaten stabil, doch bestehen große Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern. Die Mitgliedstaaten ziehen meist historische oder tatsächliche Kosten für die Ermittlung des Finanzbedarfs heran, anstatt sich auf die tatsächliche Arbeitsbelastung oder die von den Gerichten veranschlagten Mittel zu verlassen. 16 Mitgliedstaaten haben EU-Mittel zur Unterstützung ihrer Justizsysteme verwendet.

>> Effizienz der Justiz: Es sind zwar positive Entwicklungen in den Mitgliedstaaten mit Problemen zu beobachten, doch sind die zivil- und handelsrechtlichen Verfahren in mehreren Mitgliedstaaten nach wie vor sehr langwierig. Bei der Bekämpfung der Geldwäsche dauern die erstinstanzlichen Gerichtsverfahren in etwa der Hälfte der Mitgliedstaaten durchschnittlich ein Jahr. In einigen Mitgliedstaaten können sie im Schnitt sogar zwei oder mehr Jahre dauern.

Die nächsten Schritte
Die Ergebnisse des Justizbarometers 2018 wurden bei der im Rahmen des Europäischen Semesters 2018 durchgeführten länderspezifischen Bewertung und den Vorschlägen für länderspezifische Empfehlungen der Europäischen Kommission vom 23. Mai 2018 berücksichtigt. Diese politischen Empfehlungen werden zwischen den Mitgliedstaaten im Rat erörtert. Die Staats- und Regierungschefs der EU billigen diese im Juni, bevor der Rat sie im Juli annimmt. Die Regierungen berücksichtigen diese Empfehlungen dann in ihren Reformplänen und Haushaltsentwürfen für das Folgejahr.

Hintergrund
Im Mittelpunkt des Justizbarometers stehen hauptsächlich zivil-, handels- und verwaltungsrechtliche Streitigkeiten. Damit sollen die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen um ein investitions-, unternehmens- und bürgerfreundlicheres Umfeld unterstützt werden. Das Justizbarometer konzentriert sich auf die drei Hauptbausteine eines effizienten Justizsystems:
>> Effizienz: Indikatoren für Verfahrensdauer, Verfahrensabschlussquote und Zahl der anhängigen Verfahren
>> Qualität: Indikatoren für Prozesskostenhilfe, Gerichtsgebühren, Fortbildung, Beobachtung der Gerichtsarbeit sowie finanzielle und personelle Ausstattung
>> Unabhängigkeit: Indikatoren für die Wahrnehmung der richterlichen Unabhängigkeit durch Unternehmen und die breite Öffentlichkeit sowie für Garantien für Richter

Die Verbesserung der Effizienz der nationalen Justizsysteme stellt seit Langem eine Priorität des Europäischen Semesters, des jährlichen Zyklus der wirtschaftspolitischen Koordinierung in der EU, dar. Das EU-Justizbarometer hilft den Mitgliedstaaten, dies zu erreichen, indem es einen jährlichen vergleichenden Überblick über die Arbeitsweise der nationalen Justizsysteme bietet. Im Europäischen Semester 2018 richtete der Rat auf Vorschlag der Kommission länderspezifische Empfehlungen in diesem Bereich an fünf Mitgliedstaaten, und zwar an Kroatien, Italien, Zypern, Portugal und die Slowakei.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 14.06.18
Newsletterlauf: 10.07.18


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