Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Bekämpfung von Geldwäsche


Strengere Regeln im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung treten in Kraft
Die neuen Vorschriften sehen strengere Transparenzanforderungen vor



Die Fünfte Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft getreten. Die neuen Vorschriften, die von der Kommission im Juli 2016 vorgeschlagen wurden, schaffen mehr Transparenz in Bezug auf die tatsächlichen Eigentümer von Unternehmen und gehen gegen die Terrorismusfinanzierung vor.

Die EU- Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, Věra Jourová, erklärte: „Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Stärkung des EU-Rechtsrahmens für die Bekämpfung von Finanzkriminalität und Terrorismusfinanzierung. Mit der Fünften Geldwäscherichtlinie werden wir Geldwäsche noch wirksamer bekämpfen können. Wir müssen alle Schlupflöcher schließen: Lücken in einem Mitgliedstaat haben Folgen für alle anderen Mitgliedstaaten. Ich fordere die Mitgliedstaaten daher auf, ihren Verpflichtungen nachzukommen und ihre nationalen Vorschriften so bald wie möglich entsprechend zu überarbeiten.“

Die neuen Vorschriften sehen strengere Transparenzanforderungen vor. Darunter fällt ein uneingeschränkter Zugang der Öffentlichkeit zu den Registern wirtschaftlicher Eigentümer über Unternehmen, mehr Transparenz in den Registern wirtschaftlicher Eigentümer von Trusts und die Verknüpfung dieser Register.

Des Weiteren wird der Gebrauch von anonymen Zahlungen mit Prepaid-Karten im Rahmen der Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche bekämpft. Dies schließt Plattformen für den Austausch virtueller Währungen mit ein. Die Anforderungen an die Überprüfung von Kunden werden ausgeweitet und die Kontrollen in Hochrisikoländern verstärkt. Darüber hinaus erfordert die neue Richtlinie weitere Befugnisse für und stärkere Zusammenarbeit zwischen den nationalen Zentralstellen für Verdachtsanzeigen.

Durch die Fünfte Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche werden auch die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden für Geldwäsche und anderen Aufsichtsbehörden, auch der Europäischen Zentralbank, verbessert.

Die Juncker-Kommission hat die Bekämpfung der Geldwäsche und des Terrorismus zu einer ihrer Prioritäten gemacht. Dieser Vorschlag war die erste Initiative des Aktionsplans zur Intensivierung des Kampfes gegen die Terrorismusfinanzierung nach verschiedenen Terroranschlägen. Er ist Teil eines umfassenderen Konzepts zur Förderung der Steuertransparenz und zur Bekämpfung des Steuermissbrauchs im Anschluss an die Enthüllungen der Panama Papers. Die Mitgliedstaaten müssen diese neuen Vorschriften vor dem 10. Januar 2020 in nationales Recht umsetzen.

Hintergrund
Im Kampf gegen Terrorismus bedarf es einer entschlossenen, koordinierten Antwort der EU. Der Aktionsplan für ein intensiveres Vorgehen gegen Terrorismusbekämpfung baut auf einschlägige EU-Vorschriften auf und ergänzt sie wo erforderlich.

Der Aktionsplan hat zwei Handlungsschwerpunkte:
>> Terroristen sollen anhand von Geldbewegungen aufgespürt und daran gehindert werden, Gelder und andere Vermögenswerte zu verschieben;
>>die Einnahmequellen terroristischer Organisationen sollen ausgetrocknet werden, indem ihre Fähigkeit, an Geld zu kommen, beschnitten wird.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 09.07.18
Newsletterlauf: 17.08.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen