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Auswirkungen der IFRS-9-Standards


Reform des Bankensektors: EU erzielt Einigung über dringendste Maßnahmen
Die Einigung in Bezug auf die Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten sieht die Schaffung einer neuen Kategorie unbesicherter Schuldtitel im Insolvenzrisikoranking von Bankengläubigern vor



Die Europäische Kommission begrüßt, dass sich die beteiligten Akteure darauf verständigt haben, die dringendsten Teile des 2016 vorgelegten Pakets zur Reform des EU-Bankensektors rasch anzunehmen. Zweck der Reform ist es, die Stabilität des EU-Bankensektors zu erhöhen und negativen Auswirkungen vorzubeugen. Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission hatten sich auf bestimmte Aspekte der Überarbeitung der Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten, der Eigenkapitalverordnung und der Eigenkapitalrichtlinie geeinigt, die im November 2016 vorgeschlagen worden waren. Das Reformpaket ist laut einer Mitteilung der Kommission vom 11. Oktober 2017 ein wichtiger Bestandteil der laufenden Arbeiten der Kommission zur Verringerung der Risiken im Bankensektor und steht zudem mit den Bemühungen zur Vollendung der Bankenunion im Einklang.

Die Einigung in Bezug auf die Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten sieht die Schaffung einer neuen Kategorie unbesicherter Schuldtitel im Insolvenzrisikoranking von Bankengläubigern vor. Außerdem soll ein EU-weit harmonisierter Ansatz für die Rangfolge der Inhaber von Banken-Schuldverschreibungen in Insolvenz- und Abwicklungsverfahren eingeführt werden. Die Einigung hinsichtlich der Eigenkapitalverordnung bzw. der Eigenkapitalrichtlinie sieht die Umsetzung der neuen internationalen Rechnungslegungsnorm IFRS 9 vor.

In diesem Zusammenhang sollen die Auswirkungen der IFRS-9-Standards auf die Kapitalausstattung der Banken in der EU und deren Fähigkeit zur Kreditvergabe abgemildert werden. Außerdem können dadurch Störungen auf den Staatsanleihemärkten vermieden werden, die sich ansonsten aus der Beschränkung großer Risikopositionen gegenüber einer einzigen Gegenpartei ergeben könnten.

Der für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige Vizepräsident der Kommission Valdis Dombrovskis erklärte hierzu: "Die heute erzielten Einigungen sind die ersten Ergebnisse unseres Pakets zur Risikominderung im Bankensektor. Die erste Einigung sieht harmonisierte Vorschriften für die Inhaber von Banken-Schuldverschreibungen im Insolvenzfall sowie Hinweise für die Banken vor, welche Puffer sie aufbauen müssen, um Verluste auffangen zu können und die Steuerzahler zu schützen. Diese Bestimmungen sind ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum weltweiten Standard in Sachen Gesamtverlustabsorptionskapazität. Außerdem wird diese Maßnahme die Wirksamkeit der Bankenabwicklung erhöhen. Die zweite Einigung bezieht sich darauf, dass die Banken mehr Zeit erhalten sollen, um sich auf die Einführung der neuen Rechnungslegungsnorm IFRS 9 und das Auslaufen bestimmter Ausnahmen von den Beschränkungen für große Risikopositionen vorzubereiten. Dadurch werden Störungen bei der Kreditvergabe und auf dem Markt für Staatsanleihen vermieden."

Die Einigung über die harmonisierten Vorschriften für die Stellung der Inhaber von Banken-Schuldverschreibungen in der Rangfolge der Gläubiger in Insolvenz- und Abwicklungsverfahren soll dazu beitragen, dass die Banken den Standard bezüglich der Gesamtverlustabsorptionskapazität, der gemäß dem Finanzstabilitätsforum voraussichtlich ab 2019 gelten wird, effizienter erfüllen können. Da die harmonisierten Vorschriften ferner sowohl für die Emittenten als auch für die Anleger größere Rechtssicherheit gewährleisten und das Risiko rechtlicher Probleme verringern, erleichtern sie zudem die Anwendung des Bail-in-Instruments bei Abwicklungen.

Die neue Rechnungslegungsnorm IFRS 9 soll durch eine Verbesserung der Verlustvorsorge in Bezug auf Finanzinstrumente dazu beitragen, den Problemen vorzubeugen, die im Rahmen der Finanzkrise zutage getreten sind. Die neue Norm kann dazu führen, dass Banken ihre Rückstellungen für bei Krediten auftretende Verluste deutlich aufstocken müssen. Gemäß der erzielten Einigung dürfen die Banken jedoch während einer fünfjährigen Übergangszeit einen Teil der zusätzlichen Rückstellungen für Kreditverluste ihrer Kapitalausstattung zuschlagen. Dadurch sollen etwaige negative Auswirkungen auf die Kreditvergabe der Banken begrenzt werden. Die Einigung sieht außerdem im Bereich der aufsichtsrechtlichen Vorschriften eine neue Übergangsregelung hinsichtlich der Beschränkungen für große Risikopositionen vor. Banken mit einem großen Bestand an Staatsanleihen in Auslandswährungen sollen für die Anpassung an diese Bestimmungen mehr Zeit erhalten.

Nächste Schritte
Nach den erzielten politischen Einigungen wird der Text in weiteren Gesprächen auf fachlicher Ebene fertiggestellt. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) des Rates wird die Einigung voraussichtlich vor der Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments billigen. Der Text muss bis Anfang 2018 in Kraft treten.

Hintergrund
Im November 2016 hatte die Europäische Kommission ein umfassendes Paket zur Reform des EU-Bankensektors ("Reformpaket ") angenommen, das die Stabilität des EU-Bankensektors erhöhen sollte (IP/16/3731 und MEMO/16/3840). Das Reformpaket enthielt unter anderem Vorschläge, die Stellung der Inhaber von Banken-Schuldverschreibungen in der Rangfolge der Gläubiger in Insolvenz- und Abwicklungsverfahren zu harmonisieren. Die Kommission schlug vor, in allen EU-Mitgliedstaaten eine neue Kategorie unbesicherter Schuldtitel einzurichten, die direkt unterhalb der erstrangigen Verbindlichkeiten und anderen vorrangigen Verbindlichkeiten angesiedelt ist, aber dennoch der Kategorie der vorrangigen unbesicherten Schuldtitel angehört (jedoch als nicht bevorzugte vorrangige Schuldtitel). Bei der Lösung, auf die sich das Europäische Parlament und der Rat verständigt haben, sind die zentralen Elemente des ursprünglichen Kommissionsvorschlags erhalten geblieben.

Das Reformpaket enthielt auch Vorschläge zur Einführung von Übergangsregelungen, mit denen die Auswirkungen der Einführung der Rechnungslegungsnorm IFRS 9 in Bezug auf die Kapitalausstattung der Banken abgemildert sowie etwaige Störungen auf den Märkten für Staatsanleihen, die sich aus dem Ablauf des Übergangszeitraums für Staatsanleihen ergeben könnten, vermieden werden sollten.

Da die neuen Übergangsbestimmungen Anfang 2018 in Kraft treten müssen, haben das Europäische Parlament und der Rat vereinbart, diese vom Rest des Pakets zu trennen und im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens zu verabschieden.

Die vom Europäischen Parlament und vom Rat vereinbarte Lösung in Bezug auf IFRS 9 stützt sich auf den Vorschlag der Kommission. Durch die schrittweise Einführung können etwaige prozyklische Effekte des überarbeiteten Ansatzes für bei Krediten auftretende Verluste aufgedeckt werden. Auf internationaler Ebene ist im Rahmen der schrittweisen Einführung auch mehr Zeit für eine Einigung hinsichtlich der vollständig harmonisierten aufsichtsrechtlichen Behandlung erwarteter Kreditverluste gemäß IFRS 9 sowie der geänderten US-Norm GAAP (Generally Accepted Accounting Principles) für Finanzinstrumente vorgesehen, die 2020 in Kraft treten wird.

In Bezug auf große Risikopositionen sieht die von den beiden Gesetzgebern vereinbarte Lösung eine Bestandsschutzklausel (alle vor einem bestimmten Stichtag bestehenden Risikopositionen werden von den Beschränkungen freigestellt) und eine Auslauffrist (alle Risikopositionen werden ab einem bestimmten Stichtag schrittweise den Beschränkungen unterworfen) vor.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 23.11.17
Home & Newsletterlauf: 20.12.17



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