Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Die EU braucht stärkere Kapitalmärkte


Neue Regeln für Wertpapierfirmen sollen Kapitalmärkte effizienter machen und Aufsicht verbessern
Kleinere Wertpapierfirmen werden einfacheren Anforderungen unterliegen, die stärker mit ihrem Risikoprofil in Einklang stehen



Die Europäische Kommission schlägt zwei überarbeitete Rechtsvorschriften vor, die kleineren Wertpapierfirmen das Leben erleichtern und die größten systemrelevanten Firmen den gleichen Regeln unterwerfen wie europäische Banken. Wertpapierfirmen und deren Dienstleistungen sind wichtig für eine gut funktionierende Kapitalmarktunion. Neben Banken sind an den EU-Kapitalmärkten mehrere tausend kleine und große Wertpapierfirmen tätig, die ihre Kunden beraten, Unternehmen bei der Erschließung der Kapitalmärkte helfen, Vermögen verwalten und Marktliquidität bereitstellen und dadurch EU-weite Investitionen erleichtern.

Den Vorschlägen zufolge fiele die überwiegende Mehrheit der Wertpapierfirmen in der EU künftig nicht mehr unter die ursprünglich für Banken bestimmten Vorschriften. Dies würde ihren Bürokratieaufwand verringern, den Wettbewerb steigern und die Investitionsströme verstärken, ohne dabei die Finanzstabilität zu gefährden, was den Prioritäten der Kapitalmarktunion entspricht. Zugleich würden die größten, systemrelevantesten Wertpapierfirmen den gleichen Vorschriften unterliegen wie Banken.

Die EU braucht stärkere Kapitalmärkte, um Investitionen zu fördern, neue Finanzierungsquellen für Unternehmen zu erschließen, privaten Haushalten bessere Chancen zu eröffnen und die Wirtschafts- und Währungsunion zu stärken.

Hierzu sagte der für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis: "Unsere Vorschriften müssen verhältnismäßig und risikogerecht sein. Kleinere Wertpapierfirmen werden einfacheren Anforderungen unterliegen, die stärker mit ihrem Risikoprofil in Einklang stehen. Gleichzeitig sollten größere Firmen mit ähnlichem Risikoprofil wie Banken auch wie solche reguliert und beaufsichtigt werden. Die überarbeiteten Vorschriften werden den Wertpapierfirmen dabei helfen, die Ersparnisse von Verbrauchern und Anlegern zu den Unternehmen zu bringen. Die neuen Vorschriften werden zu gut funktionierenden Kapitalmärkten beitragen und gleichzeitig Finanzstabilität gewährleisten."

Zentrale Elemente des Vorschlags
Wertpapierfirmen tragen wesentlich zur Erleichterung EU-weiter Ersparnis- und Investitionsflüsse bei. Sie erbringen eine Reihe von Dienstleistungen, die Anlegern Zugang zu Wertpapier- und Derivatemärkten verschaffen. Zu diesen Dienstleistungen zählen die Anlageberatung, das Portfoliomanagement, die Ausführung von Aufträgen für Kunden, der Handel mit Finanzinstrumenten und die Unterstützung von Unternehmen bei der Aufnahme von Mitteln an den Kapitalmärkten.

Der Vorschlag umfasst
>> neue und einfachere Aufsichtsregeln für die überwiegende Mehrheit der nicht systemrelevanten Wertpapierfirmen, ohne die Finanzstabilität zu gefährden, und
>> geänderte Vorschriften, die gewährleisten sollen, dass große systemrelevante Wertpapierfirmen mit bankenähnlichen Tätigkeiten und Risiken wie Banken reguliert und beaufsichtigt werden. Solche systemrelevanten Wertpapierfirmen würden folglich im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus von der Europäischen Zentralbank in ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde beaufsichtigt. Zwischen den großen systemrelevanten Finanzinstituten wird dies gleiche Wettbewerbsbedingungen gewährleisten.

Den neuen Vorschriften zufolge würden die nicht systemrelevanten Wertpapierfirmen in zwei Gruppen unterteilt.

Für die kleinsten Wertpapierfirmen mit dem niedrigsten Risikoprofil sollen die Eigenkapitalanforderungen auf einfacherere Weise festgesetzt werden. Die Vorschriften werden umfassend und robust genug sein, um die Risiken von Wertpapierfirmen zu erfassen, gleichzeitig aber auch ein ausreichendes Maß an Flexibilität bieten, um auf verschiedene Geschäftsmodelle angewandt werden zu können und zu gewährleisten, dass diese Firmen auch weiterhin rentabel arbeiten können. Die genannten Firmen würden keinerlei zusätzlichen Anforderungen an die Corporate Governance oder die Vergütung unterworfen.

Für größere Firmen soll eine neue, auf das Geschäftsmodell abstellende Art der Risikomessung eingeführt werden. Bei Firmen, die mit Finanzinstrumenten handeln, sollen diese Vorschriften mit einer vereinfachten Fassung der bestehenden Vorschriften kombiniert werden.

Systemrelevante Wertpapierfirmen mit bestimmten bankenähnlichen Tätigkeiten (z. B. Zeichnung und Handel auf eigene Rechnung) und Vermögenswerten von mehr als 30 Mrd. Euro sollen dem Vorschlag zufolge als Kreditinstitute eingestuft werden und folglich der gleichen Behandlung unterliegen wie Banken. Wie in der Mitteilung der Kommission über die Überprüfung der Europäischen Aufsichtsbehörden angekündigt, würde dies unter anderem bedeuten, dass ihre Tätigkeiten in den an der Bankenunion teilnehmenden Mitgliedstaaten im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus der direkten Aufsicht durch die EZB unterlägen.

Hintergrund
In ihrer Halbzeitbilanz des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion hatte die Kommission angekündigt, im Rahmen ihrer Bemühungen um Stärkung der Kapitalmärkte für einen wirkungsvolleren Aufsichtsrahmen für Wertpapierfirmen zu sorgen.

In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gibt es mehrere tausend Wertpapierfirmen. Bei den meisten dieser Firmen handelt es sich um kleine bis mittlere Unternehmen, die in erster Linie Anlageberatungsdienste erbringen, Aufträge entgegennehmen, weiterleiten und ausführen und Portfolios verwalten. Im Gegensatz zu Kreditinstituten nehmen Wertpapierfirmen keine Einlagen entgegen und gewähren keine Kredite. Das bedeutet, dass das Kreditrisiko und das Risiko, dass Einleger ihr Geld kurzfristig zurückfordern, bei ihnen wesentlich geringer sind.

Die heutigen Vorschläge sind Teil des REFIT-Programms der Kommission und entsprechen einem Mandat, das der Kommission in der Eigenkapitalverordnung (CRR) übertragen wurde. Sie sollen gewährleisten, dass Eigenkapital-, Liquiditäts- und sonstige zentrale Aufsichtsanforderungen für Wertpapierfirmen angemessen festgesetzt werden. Die Anforderungen der CRR stellen weitgehend auf Banken ab und sind nicht für alle Wertpapierfirmen uneingeschränkt geeignet.

Die Überarbeitung stützt sich auf Empfehlungen der EBA vom September 2017 und war in der im Oktober 2017 vorgelegten Mitteilung zur Vollendung der Bankenunion angekündigt worden.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 03.01.18
Home & Newsletterlauf: 30.01.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen