Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Alle Kosten sind im Gesamtpreis enthalten


Autovermieter verpflichten sich zu mehr Preistransparenz
Bislang hatten die betroffenen Unternehmen einige der von ihnen eingegangenen Verpflichtungen nicht vollständig erfüllt, sodass sie in den Augen der Europäischen Kommission und der EU-Verbraucherschutzbehörden in manchen Punkten immer noch gegen das Verbraucherrecht der EU verstießen



Fünf führende Mietwagenfirmen, nämlich Avis, Europcar, Enterprise, Hertz und Sixt, haben die Darstellung ihrer Preise für Mietwagen so verändert, dass sie nun für die Verbraucher vollkommen transparent sind. Das zeigt eine veröffentlichte Bewertung der EU-Kommission und der EU-Verbraucherschutzbehörden. "Da wir Druck ausgeübt haben, wird es nun an den Schaltern der Autovermieter keine unangenehmen Überraschungen mehr geben. Denn es ist wirklich frustrierend, wenn der Urlaub mit ungeplanten Zusatzkosten und dem Lesen komplizierter Verträge beginnt", so EU-Justizkommissarin Věra Jourová.

"Ich möchte, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa ihren Urlaub bestmöglich genießen können, ohne sich Gedanken wegen böser Überraschungen bei der Abschlussrechnung machen zu müssen", so Jourová weiter.

Bislang hatten die betroffenen Unternehmen einige der von ihnen eingegangenen Verpflichtungen nicht vollständig erfüllt, sodass sie in den Augen der Europäischen Kommission und der EU-Verbraucherschutzbehörden in manchen Punkten immer noch gegen das Verbraucherrecht der EU verstießen. Aus der veröffentlichten Bewertung geht hervor, dass Enterprise und Sixt nun alle erforderlichen Änderungen umgesetzt haben. Avis hat sich verpflichtet, die verbleibenden Änderungen bis Mai 2019 vorzunehmen. Europcar, zu dem inzwischen auch Goldcar gehört, wird die verbleibenden Änderungen bis Juni 2019 umsetzen. Hertz hat sich verpflichtet, alle erforderlichen Änderungen bis spätestens zum ersten Quartal 2020 vorzunehmen.

Die Unternehmen sind folgende Verpflichtungen eingegangen:

Alle Kosten sind im Gesamtpreis enthalten: Der Preis, der den Verbrauchern nun auf der Website angezeigt wird, entspricht dem Endpreis, den sie tatsächlich zahlen müssen. In diesem Preis müssen alle zusätzlichen Kosten enthalten sein, wie zum Beispiel Betankungs-, Flughafen- oder Jungfahrergebühren oder die Einwegmiete, wenn das Auto nicht am Abholort zurückgegeben wird.

Klare Beschreibung der wichtigsten Leistungen in den Nutzungsbedingungen in allen Landessprachen: Die Verbraucher müssen sich nicht mit unklaren oder irreführenden Informationen zu den wichtigsten Bestandteilen der Vermietung herumschlagen, wie z. B. enthaltene Kilometer, Betankungsregelung, Stornierungsbedingungen und Höhe einer etwaigen Kaution.

Im Preisangebot enthaltene klare Informationen zu den Kosten und Einzelheiten optionaler Extras und insbesondere zu zusätzlichen Versicherungen, die die Selbstbeteiligung im Schadensfall verringern. Es muss eindeutig angegeben werden, was im Schadensfall im Basispreis enthalten ist und insbesondere was der Fahrer gegebenenfalls noch selbst bezahlen muss. Auch bei Zusatzversicherungen ist der Versicherungsumfang, d. h. was ist enthalten bzw. nicht enthalten, eindeutig anzugeben, bevor der Verbraucher den Vertrag unterschreibt.

Nächste Schritte
Die Europäische Kommission und die dem Europäischen Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz angeschlossenen nationalen Verbraucherschutzbehörden werden aufmerksam verfolgen, ob die verbleibenden Änderungen umgesetzt werden. Auf die fünf genannten Unternehmen entfallen zwar zwei Drittel aller privaten Autoanmietungen in der EU, aber auch andere Akteure, wie Vermittler und kleinere Firmen, spielen in dieser Branche eine große Rolle. Die Behörden und die Europäische Kommission werden weiterhin alle Akteure im Auge behalten, um für eine vollumfängliche Einhaltung der EU-Verbraucherschutzvorschriften zu sorgen.

Wenn die Unternehmen ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, könnten die Verbraucherschutzbehörden beschließen, Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen.

Hintergrund
Die Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Verordnung) bringt die nationalen Verbraucherschutzbehörden in einem gesamteuropäischen Durchsetzungsnetz zusammen, über das eine nationale Behörde in einem EU-Mitgliedstaat die Behörden in anderen EU-Mitgliedstaaten kontaktieren kann, um die Reaktion auf verbreitete Probleme im Verbraucherschutzbereich zu koordinieren. Die Europäische Kommission unterstützt diese Arbeit.

Unter Federführung der britischen Wettbewerbsbehörde hat das Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz mit den fünf größten Mietwagenfirmen Kontakt aufgenommen, nachdem bei den Europäischen Verbraucherzentren EU-weit ein Anstieg der Beschwerden zu verzeichnen gewesen war. Diese Maßnahme wurde von der Europäischen Kommission unterstützt.

Im Rahmen dieses 2017 abgeschlossenen Dialogs haben die Mietwagenfirmen Avis Budget Group, Enterprise Rent-A-Car, Hertz Europe Limited, Sixt SE und Europcar Mobility Group ihre Geschäftspraktiken, Vertragsbedingungen und internen Vorschriften verbessert. Allerdings wurden einige der Verpflichtungen nicht in dem von der Kommission und den Verbraucherschutzbehörden geforderten Maß umgesetzt, weshalb diese Unternehmen aufgefordert wurden, weitere Verbesserungen vorzunehmen. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 17.04.19
Newsletterlauf: 31.05.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen