Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Richtlinie gegen Abfälle im Meer


Einwegkunststoffprodukte: Neue EU-Vorschriften zur Verringerung der Meeresabfälle
Die Richtlinie für Einwegkunststoffprodukte ist ein integraler Bestandteil des umfassenderen Konzepts, das in der Kunststoffstrategie vorgestellt wurde, und ein wichtiges Element des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft



Mehr als 80 Prozent der Abfälle im Meer sind Plastikmüll. Nun schlägt die Europäische Kommission neue Vorschriften vor, die für die gesamte EU gelten sollen. Im Visier sind die zehn Einwegprodukte aus Kunststoff, die in Europa am häufigsten an den Stränden und in den Meeren gefunden werden, sowie Fischfanggeräte, die im Meer verloren gegangen sind oder zurückgelassen wurden. Diese Produkte machen den Großteil des Problems aus. Zusammen entfallen auf sie 70 Prozent aller Abfälle im Meer.

Da der Zersetzungsprozess bei Kunststoffen nur langsam verläuft, wächst die Menge dieser Abfälle in den Meeren, Ozeanen und an den Stränden in der EU und der ganzen Welt ständig. Plastikrückstände werden in Meerestieren wie Meeresschildkröten, Robben, Walen und Vögeln gefunden, aber auch in Fischen und Schalentieren, und gelangen so in die menschliche Nahrungskette. Kunststoffe sind zwar praktische, vielseitige, nützliche und wirtschaftlich wertvolle Materialien, doch müssen sie besser eingesetzt, wiederverwendet und recycelt werden. Wird Plastik achtlos weggeworfen, bedeutet dies nicht nur den Verlust des Materialwerts, sondern es entstehen auch Kosten für die Säuberung der Umwelt und Verluste für Tourismus, Fischerei und Schifffahrt.

Die Kommission schlägt ein umfassendes Maßnahmenpaket vor, um dieses Problem anzugehen. Die Richtlinie für Einwegkunststoffprodukte ist ein integraler Bestandteil des umfassenderen Konzepts, das in der Kunststoffstrategie vorgestellt wurde, und ein wichtiges Element des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft. Ausgangspunkt sind hierbei die erfolgreiche Reduzierung des Verbrauchs von Plastiktüten, die seit 2014 durch EU-Rechtsvorschriften erreicht wurde, und die erst kürzlich überarbeiteten EU-Abfallvorschriften, die Zielvorgaben für das Recycling von Kunststoffen enthalten.

Eine wirtschaftliche Chance besteht darin, die häufigsten Einwegkunststoffprodukte durch innovative Alternativen mit höherem Mehrwert zu ersetzen. Daraus können hierzulande rund 30 000 neue Arbeitsplätze entstehen. Die Vorreiterrolle der EU in der Bioökonomie und innovative Geschäftsmodelle und -systeme, z. B. im Hinblick auf die Wiederverwendung, begünstigen die Einführung von Mehrwegprodukten und eine bessere Produktgestaltung. Aus dem Programm Horizont 2020 sind mehr als 250 Mio. EUR in die Finanzierung von Forschung und Entwicklung in Bereichen geflossen, die für die Kunststoffstrategie von unmittelbarer Bedeutung sind. Von nun an werden bis 2020 zusätzliche 100 Mio. EUR zur Finanzierung vorrangiger Maßnahmen im Rahmen dieser Strategie bereitgestellt, u. a. für die Entwicklung intelligenterer und recyclingfähigerer Kunststoffe, für effizientere Recyclingverfahren und für die Beseitigung gefährlicher Stoffe und Kontaminanten aus recycelten Kunststoffen.

Die neuen Vorschriften werden die Klarheit, die Rechtssicherheit und die Größenvorteile mit sich bringen, die für Investitionen und Innovationen im Binnenmarkt benötigt werden. Und sie werden die Unwägbarkeiten für Unternehmen beseitigen, die sich daraus ergeben, dass einige Mitgliedstaaten bereits eigene Maßnahmen zum Verbot bestimmter Einwegkunststoffprodukte ergriffen haben. Maßnahmen auf europäischer Ebene verhindern eine Marktfragmentierung und gewährleisten gleiche Wettbewerbsbedingungen. Mit diesem Vorschlag kommt Europa seinen internationalen Zusagen nach, gegen Meeresabfälle aus Europa vorzugehen.
Wie wird sich diese Richtlinie auf Abfälle im Meer auswirken?

Mit diesem Vorschlag wird ein Rückgang der Vermüllung, die auf die zehn häufigsten Einwegkunststoffprodukte zurückzuführen ist, um mehr als die Hälfte angestrebt. Dadurch sollen Umweltschäden vermieden werden, die andernfalls bis zum Jahr 2030 Kosten in Höhe von 223 Mrd. EUR verursachen würden. Außerdem wird so die Emission von 3,4 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent bis 2030 vermieden.

Was sind die wichtigsten Punkte des Kommissionsvorschlags?
Es handelt sich um eine gezielte Initiative, die den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt. Sie richtet sich direkt gegen die Hauptquellen für die Abfalleinträge in die Meere in Europa, indem die zehn häufigsten Einwegkunststoffprodukte, die an Stränden der EU gefunden werden, und zurückgelassene, verloren gegangene und weggeworfene Fischfanggeräte anvisiert werden, auf die zusammen 70Prozent aller Meeresabfälle entfallen.

Mit dem Vorschlag sollen die eigentlichen Ursachen des Problems angegangen werden. Zu diesem Zweck ist zu prüfen, wie diese Produkte von den Unternehmen hergestellt und vertrieben und von den Verbrauchern genutzt werden, wie sie entsorgt werden und wie einige von ihnen an die Strände und in die Meere und Ozeane gelangen.

Die folgenden Maßnahmenpakete, die vorgeschlagen werden, tragen den Besonderheiten der einzelnen Einwegkunststoffprodukte Rechnung:
Verbot bestimmter Kunststoffprodukte: Wenn erschwingliche Alternativen zur Verfügung stehen, werden die Einwegkunststoffprodukte vom Markt genommen. Das Vermarktungsverbot soll für Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff gelten, die vollständig aus umweltfreundlicheren Materialien hergestellt werden müssen. Einweggetränkebehälter, die Kunststoff enthalten, werden nur dann zugelassen, wenn ihre Deckel und Verschlüsse an ihnen befestigt sind.

>> Zielvorgaben für die Verbrauchsminderung: Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass weniger Lebensmittelverpackungen und Getränkebecher aus Kunststoff verwendet werden. Dies können sie erreichen, indem sie nationale Ziele für die Verbrauchsminderung festsetzen, die Verfügbarkeit alternativer Produkte in den Geschäften verbessern oder sicherstellen, dass Einwegkunststoffprodukte nicht kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

>> Verpflichtungen für die Hersteller: Die Hersteller werden zur Deckung der Kosten für die Abfallbewirtschaftung und die Säuberung der Umwelt sowie für Sensibilisierungsmaßnahmen herangezogen. Dies gilt für die folgenden Kunststoffprodukte: Behälter, Tüten und Folienverpackungen für Lebensmittel (z. B. für Chips und Süßigkeiten), Getränkeflaschen und -becher, Tabakerzeugnisse mit Filtern (z. B. Zigarettenstummel), Feuchttücher, Luftballons und leichte Kunststofftragetaschen. Die Industrie wird auch Anreize erhalten, für diese Produkte weniger umweltschädliche Alternativen zu entwickeln.

>> Zielvorgaben für die Sammlung: Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, bei Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff bis zum Jahr 2025 eine Sammelquote von 90 Prozent zu erreichen, zum Beispiel durch Pfandsysteme.

>> Kennzeichnungsvorschriften: Auf bestimmten Produkten muss in klarer, standardisierter Weise angegeben werden, wie sie zu entsorgen sind, welches die negativen Umweltauswirkungen des Produkts sind und dass das Produkt Kunststoff e
nthält. Dies wird für Hygieneeinlagen, Feuchttücher und Luftballons gelten.

>> Sensibilisierungsmaßnahmen: Die Mitgliedstaaten werden dazu verpflichtet, die Verbraucher für die negativen Auswirkungen des achtlosen Wegwerfens von Einwegkunststoffprodukten und Fischfanggeräten sowie für die verfügbaren Wiederverwendungssysteme und die Abfallbewirtschaftungsmöglichkeiten für alle diese Produkte zu sensibilisieren.

Bild: Europäische Kommission


Wie hat die Kommission die Produkte ausgewählt?
Der Vorschlag konzentriert sich auf die zehn Einwegkunststoffprodukte, die an den europäischen Stränden am häufigsten gefunden werden: Auf sie entfallen 86 Prozent aller Einwegkunststoffabfälle an den Stränden und etwa die Hälfte aller Kunststoffabfälle im Meer.

Die Gemeinsame Forschungsstelle der Kommission hat die Daten im Zusammenhang mit der Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie erhoben und verarbeitet und dabei die Arbeiten im Rahmen der vier regionalen Meeresübereinkommen und einer Fachgruppe für Meeresabfälle berücksichtigt. 2016 wurde eine repräsentative Stichprobe an 276 Stränden in 17 EU-Mitgliedstaaten und an 4 Regionalmeeren durchgeführt. Die 355 671 gefundenen Abfallstücke wurden nach ihrer Häufigkeit geordnet. Auch die Ergebnisse anderer Untersuchungen wurden berücksichtigt. Daraus ergab sich, dass die zehn am häufigsten gefundenen Produkte über die Jahre hinweg und an allen Regionalmeeren die gleichen sind.

Ich bin Hersteller von Einwegkunststoffprodukten. Muss ich für Säuberungs- und Recyclingkosten aufkommen?
Die Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung beruhen auf dem Verursacherprinzip, einer im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankerten Verpflichtung (Artikel 191 Absatz 2 AEUV). Derartige Systeme gibt es bereits für Verpackungen. Hier sind die Hersteller bereit, einen Beitrag zu leisten. Mit den im Mai 2018 beschlossenen Abfallvorschriften der EU wird die erweiterte Herstellerverantwortung für alle Verpackungen vorgeschrieben. Diese Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung können auch beinhalten, dass die Kosten für Müllsäuberungsaktionen zu übernehmen sind.

Der Legislativvorschlag sieht vor, dass die Hersteller der Plastikartikel, auf die der größte Anteil des unsachgemäß entsorgten Mülls entfällt, die Kosten für Säuberungsaktionen zu tragen haben. Diese Hersteller haben die Pflicht, einen Beitrag zu den Säuberungs- und Recyclingkosten zu leisten, da sie durch ihre Produktionsmethoden das Problem im Vorfeld mitverursachen. Derzeit werden die Kosten, die durch die unsachgemäße Entsorgung von Einwegkunststoffprodukten entstehen, von der öffentlichen Hand – und damit letztlich vom Steuerzahler – getragen, aber auch von anderen Akteuren der Privatwirtschaft wie der Tourismusbranche und der Fischindustrie, die von den Abfällen im Meer stark betroffen sind.

Was ändert sich für Fischfanggeräte mit Kunststoffanteil?
Zurückgelassene, verloren gegangene oder weggeworfene Fanggeräte machen etwa 27 Prozent der Abfälle im Meer aus: Dies sind mehr als 11 000 Tonnen pro Jahr. Die Fanggeräte sind für den Fang von Fischen konzipiert und bleiben es, auch wenn sie verloren gegangen sind ("Geisternetze"). Der dadurch entstehende Schaden in der Meeresumwelt ist erheblich. Fanggeräte sind auf möglichst große Haltbarkeit im Meer ausgelegt, sodass es Hunderte von Jahren dauern kann, bis sie abgebaut sind. Gleichzeitig ist das Recyclingpotenzial des für Fanggeräte verwendeten Kunststoffs sehr groß, aber der derzeitige Recyclingmarkt ist relativ klein und auf wenige Standorte beschränkt.

Mit dem Vorschlag soll der Kreislauf für Fanggeräte durch Einführung eines Systems der erweiterten Herstellerverantwortung für Fanggeräte mit Kunststoffanteil geschlossen werden. Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass die Kosten für die Bewirtschaftung weggeworfener Fanggeräte aus Kunststoff, die an Land zurückgebracht werden, von den Herstellern der Kunststoffteile der Fanggeräte und nicht von den Häfen getragen werden. Die Fischer und handwerklichen Hersteller von Fanggeräten mit Kunststoffanteil werden nicht unter die erweiterte Herstellerverantwortung fallen. Nähere Informationen sind hier zu finden.

Wird mit diesem Vorschlag das Mikroplastik-Problem angegangen?
Ein erheblicher Anteil des Mikroplastiks in unseren Ozeanen entsteht durch die Zersetzung größerer Kunststoffteile. Eine Verringerung der Kunststoffabfälle wird daher auch zur Verringerung des Mikroplastiks führen.

Manchen Produkten werden Mikroplastikpartikel absichtlich zugesetzt (z. B. Kosmetika, Farben oder Reinigungsmitteln). Die Kommission hat separate Arbeiten zur Eindämmung dieser Praxis in Angriff genommen und die Europäische Chemikalienagentur um Prüfung der wissenschaftlichen Grundlage für Beschränkungen im Rahmen des EU-Chemikalienrechts gebeten. Ähnliche Bemühungen laufen in Bezug auf die sogenannten oxo-abbaubaren Kunststoffe.

Mikroplastik gelangt aber auch durch Produktabnutzung (z. B. Reifenabrieb oder Kunststoffpartikel, die sich beim Waschen aus der Kleidung lösen) oder über die Primärkunststoffproduktion (z. B. Freisetzung von Kunststoffgranulat während der Vorproduktion) ins Meer. Zur Bekämpfung der Verschmutzung durch Mikroplastik sieht die Kommission standardisierte Methoden zur Messung der emittierten Mikroplastikmengen, eine bessere Kennzeichnung, etwaige Regulierungsmaßnahmen und das stärkere Herausfiltern von Mikroplastik in Kläranlagen vor. Was Kunststoffgranulat angeht, so sollen empfehlenswerte Verfahrensweisen an die damit arbeitenden Unternehmen herangetragen werden. Des Weiteren wird über die Einführung eines obligatorischen Zertifizierungssystems für die gesamte Lieferkette nachgedacht. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 12.06.18
Newsletterlauf: 05.07.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen