Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Anwendung und Durchsetzung von Sanktionen


Bericht der EU-Kommission: Mitgliedstaaten müssen sich stärker um die Durchsetzung von Fluggastrechten bemühen
Das Hauptziel der aktuellen Überarbeitung der Fluggastrechte besteht auch darin sicherzustellen, dass diese Rechte angewendet und durchgesetzt werden


(06.06.14) - Die Europäische Kommission hat einen Bericht veröffentlicht, der einen Überblick über die Bearbeitung und Durchsetzung von Fluggastbeschwerden in der EU zwischen 2010 und 2012 gibt. Der Bericht zeigt, dass die gegenüber den nationalen Behörden geltend gemachten Ansprüche auf Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen nach dem außergewöhnlichen Jahr 2010 (Vulkanaschekrise, schneebedingte Störungen des Flugverkehrs) wieder zurückgegangen sind. Des Weiteren geht aus dem Bericht hervor, dass Fluggesellschaften nur in 1 Prozent der Fälle mit Sanktionen belegt wurden, da die meisten Streitfälle in einem früheren Stadium anderweitig geregelt werden konnten. Generell ist auch die Zahl der Beschwerden von behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität, die sich auf ihrem Flug mit Problemen konfrontiert sahen, weiterhin sehr gering. Sanktionen gegen Fluggesellschaften wurden in diesen Fällen keine verhängt.

Der für Verkehr zuständige Vizepräsident der Kommission Siim Kallas erklärte dazu: "Ich bin stolz auf die europäischen Errungenschaften, die in den vergangenen fünf Jahren auf dem Gebiet der Fluggastrechte erzielt wurden. Allerdings haben Rechte nur dann einen Wert, wenn sie auch tatsächlich durchgesetzt werden können. Die Kommission wird weiter genau darauf achten, dass sich die Reisenden über ihre Rechte und falls notwendig auch ihre Beschwerdemöglichkeiten voll im Klaren sind. Das Hauptziel der aktuellen Überarbeitung der Fluggastrechte besteht auch darin sicherzustellen, dass diese Rechte angewendet und durchgesetzt werden."

Die Statistik stützt sich auf Daten, die von den nationalen Durchsetzungsstellen (NEB) der 28 Mitgliedstaaten sowie Islands, Norwegens und der Schweiz übermittelt wurden. Hier die wichtigsten Ergebnisse des Berichts im Überblick:

Zahl der von den NEB registrierten Beschwerden, die sich auf die Verordnung über Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen (Verordnung (EG) Nr. 261/2004) stützen: 91.726 im Jahr 2010, 52.675 (2011) und 56.478 (2012).

Bezüglich Sanktionen gegen Fluggesellschaften, die gegen die Vorschriften verstoßen haben, waren die NEB während des Berichtszeitraums eher zurückhaltend. In nur knapp über 1 Prozent der Fälle wurden solche Sanktionen auch tatsächlich verhängt, was ein Beleg dafür ist, dass sie immer nur ein letztes Mittel darstellen, um den Vorschriften Geltung zu verschaffen.

Anwendung und Durchsetzung der von den NEB verhängten Sanktionen haben sich allerdings verbessert, so dass diese trotz ihrer Seltenheit inzwischen mehr darstellen als eine bloße Warnung auf dem Papier.

Zahl der Beschwerden, die sich auf die Verordnung über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität (Verordnung (EG) Nr. 1107/2006) stützen: 128 (2010) und 111 (2011). 2012 stieg die Zahl auf 275, was allerdings keine neue Entwicklung, sondern ein rein statistischer Effekt und darauf zurückzuführen ist, dass in dem Jahr auch die Zahlen des Vereinigten Königreichs einflossen. Sanktionen gegen Fluggesellschaften wurden keine verhängt.

Hintergrundinformationen
Die Daten stützen sich auf die beiden folgenden Fluggastrechte-Verordnungen: Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen sowie Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität.

Die Kommission will mit Entschlossenheit dafür sorgen, dass die Bürger auf Flugreisen ihre Rechte wirksam wahrnehmen können. Zugleich ist sie bestrebt, gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Luftfahrtunternehmen in der EU sicherzustellen. Sie setzt sich zu diesem Zweck u. a. für eine Veröffentlichung der von den Behörden der Mitgliedstaaten verhängten Sanktionen ein. Die statistische Übersicht bietet eine Antwort auf Forderungen von verschiedenen Seiten (Europäisches Parlament, Mitgliedstaaten, Luftfahrtbranche u. a.) nach verlässlichen Daten darüber, wie die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen hinsichtlich der Bearbeitung und Durchsetzung von Beschwerden nachkommen. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen