Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Urteile verstoßen gegen Unionsrecht


Steuern: Europäische Kommission verweist Frankreich an den Gerichtshof wegen Diskriminierung bei Dividendenbesteuerung
Die Kommission befasst den Gerichtshof der Europäischen Union aufgrund des Versäumnisses Frankreichs, eine diskriminierende Besteuerung von in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union erwirtschafteten Dividenden nicht abzuschaffen



Die Europäische Kommission fordert Frankreich auf, einem Urteil (Rechtssache Accor C-310/09) des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 15. September 2011 in vollem Umfang nachzukommen Der Rechtsstreit betrifft die Erstattung der in Frankreich gezahlten Steuerbeträge von Gesellschaften mit Tochtergesellschaften in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (im Rahmen des sogenannten "précompte mobilier"/"Mobiliensteuervorabzug"). Der Conseil d'Etat, der indes den Gerichtshof im Rahmen von Vorlagefragen angerufen hatte, legte das EuGH-Urteil in zwei Urteilen vom Dezember 2012 restriktiv aus. Nach Ansicht der Kommission verstoßen diese Urteile gegen Unionsrecht.

Hintergrund
Die Kommission befasst den Gerichtshof der Europäischen Union aufgrund des Versäumnisses Frankreichs, eine diskriminierende Besteuerung von in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union erwirtschafteten Dividenden nicht abzuschaffen.

Die Kommission ist der Ansicht, dass Frankreich das Urteil des Gerichtshofs vom 15. September 2011 in drei spezifischen Punkten nicht einhält:
>> Frankreich berücksichtigt die von nicht französischen Enkelgesellschaften bereits entrichtete Steuer nicht;

>> Frankreich beschränkt die Steueranrechnungsregelung auf ein Drittel der Dividende, die von einer nicht französischen Tochtergesellschaft umverteilt wird. Diese Beschränkung stellt eine unterschiedliche Behandlung von Gesellschaften mit Dividenden aus anderen Mitgliedstaaten und Gesellschaften mit Dividenden französischen Ursprungs dar. Der Kommission zufolge verstößt dies gegen die Niederlassungsfreiheit und den freien Kapitalverkehr;

>> Frankreich erhält Anforderungen hinsichtlich der beizubringenden Nachweise aufrecht, um den Erstattungsanspruch der betroffenen Unternehmen zu begrenzen. Damit werden die Kriterien in dem besagten EuGH-Urteil nicht eingehalten.
Die Kommission hat Frankreich am 27. November 2014 ein Aufforderungsschreiben und am 29. April 2016 eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt. Da Frankreich die Bestimmungen noch immer nicht erfüllt, befasst die Kommission jetzt den Gerichtshof der Europäischen Union.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 02.01.17
Home & Newsletterlauf: 20.01.17



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen