Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Sovereign Bond-Backed Securities - SBBS


Europäische Kommission will durch Staatsanleihen besicherte Wertpapiere ermöglichen
SBBS sind ein Topf, in dem verschiedene Euroraum-Staatsanleihen gebündelt werden - In diesem Bündel sind die Staatsanleihen aller Euroraum-Staaten je nach deren wirtschaftlichem Gewicht enthalten.



Die Europäische Kommission will regulatorische Hindernisse für die marktgetriebene Entwicklung von Wertpapieren, die durch Staatsanleihen besichert sind (Sovereign Bond-Backed Securities, kurz "SBBS") aus dem Weg räumen. Die Wertpapiere würden von privaten Instituten aufgelegt als Verbriefung von Forderungen auf ein Portfolio aus Euroraum-Staatsanleihen. Die Verbriefungen würden keinerlei Vergemeinschaftung von Risiken und Verlusten unter den Euro-Staaten bedeuten. Risiken und mögliche Verluste würden ausschließlich von privaten Investoren getragen. Durch Anlagen in diese neuen Instrumente könnten Investoren ihre Anleihebestände diversifizieren. Banken wiederum könnten die teils noch zu enge Kopplung an ihre Herkunftsstaaten lockern.

"Die marktgetriebene Entwicklung von SBBS wird dazu beitragen, dass Anleger ihre Staatsanleihebestände diversifizieren können, und sie wird die Finanzmarktintegration befördern. Wir haben einen pragmatischen Vorschlag vorgelegt, der die privatwirtschaftliche Risikoübernahme über integrierte Finanzmärkte stärken und die Risiken im Bankensektor verringern wird, ohne dass Risiken vergemeinschaftet werden", sagte der für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis. SBBS würden sich nicht negativ auf die bestehenden nationalen Anleihemärkte auswirken.

Mit dem Vorschlag setzt die Kommission ihre Ankündigung aus dem WWU-Reflexionspapier vom Mai 2017 um – und vollzieht damit einen wichtigen Schritt zur Vollendung der Bankenunion. Die Kommission fordert den Rat und das Europäische Parlament auf, eng zusammenzuarbeiten, um eine zügige Annahme und Umsetzung sicherzustellen. Der Vorschlag wird auch der Entwicklung der Kapitalmarktunion zugute kommen, indem er zu stärker integrierten und diversifizierten Staatsanleihemärkten beiträgt.

Wie würden SBBS funktionieren?
SBBS sind ein Topf, in dem verschiedene Euroraum-Staatsanleihen gebündelt werden. In diesem Bündel sind die Staatsanleihen aller Euroraum-Staaten je nach deren wirtschaftlichem Gewicht enthalten. Kaufen Anleger SBBS, die durch diesen Anlagepool abgesichert sind, können sie je nach Risikobereitschaft zwischen Papieren mit höherem oder niedrigerem Risiko wählen. Die risikoreichsten Papiere würden etwaige Verluste, die bei dem zugrunde liegenden Anleihepool entstehen könnten, als Erstes tragen, würden den Anlegern dafür aber auch eine höhere Rendite bescheren. Dementsprechend gering wäre das Risiko bei den Papieren der Senior-Tranche, die nur herangezogen würden, wenn die risikoreichsten Papiere vollständig aufgebraucht wären.

Der Vorschlag würde die bestehenden regulatorischen Hindernisse aus dem Weg räumen, indem SBBS den auf Euro lautenden nationalen Staatsanleihen der Euroraum-Länder (z. B. im Hinblick auf die Eigenkapitalanforderungen) gleichgestellt würden. Den Banken und anderen Finanzdienstleistern, die in SBBS investieren, würde damit bei ihren Staatsanleiheportfolios eine breitere Streuung und ein geringeres Risiko ermöglicht, was sich positiv auf die Stabilität des Finanzsystems insgesamt auswirken würde.

SBBS wären jedoch vom Konzept her so angelegt, dass sie keinerlei Vergemeinschaftung von Risiken und Verlusten unter den Euroraum-Mitgliedstaaten mit sich brächten. SBBS würden von privaten Unternehmen aufgelegt, die eigens für die Emission und Verwaltung dieser Instrumente geschaffen würden.

Im heutigen Vorschlag wird genau geregelt, welche Kriterien SBBS erfüllen müssten, um in den Genuss der vorgesehenen regulatorischen Gleichstellung zu kommen. Eine derartige Standardisierung wird die Liquidität von SBBS erhöhen und diese für eine größere Zahl von Anlegern attraktiv machen. Der Vorschlag sieht auch vor, dass verschiedene Rechtsakte geändert werden, um der regulatorischen Behandlung von SBBS in den Portfolios von Banken und anderen Finanzdienstleistern Rechnung zu tragen.

Hintergrund
Die Vorteile und Durchführbarkeit von SBBS wurden von einer hochrangigen interinstitutionellen Task Force unter Federführung des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken untersucht. Im Januar veröffentlichte diese Task Force einen umfassenden Bericht.

Die darin enthaltene Analyse und die Folgenabschätzung zu diesem Vorschlag zeigen, dass SBBS die Risiken für die Finanzstabilität verringern könnten. Dies würde dadurch erreicht, dass die Staatsanleiheportfolios der Banken und anderen Institute leichter diversifiziert werden könnten. In der Absichtserklärung von Präsident Juncker zur Lage der Union vom September 2017 und in der Mitteilung zur Bankenunion vom Oktober 2017 wurde angekündigt, dass die Kommission im Frühjahr 2018 einen geeigneten Rahmen für SBBS vorschlagen würde.

Der vorgestellte Rahmen würde die Stabilität des Euro-Währungsgebiets erhöhen, indem er die von der Privatwirtschaft ausgehende Entwicklung eines SBBS-Markts erleichtert. Angeregt wurde die Idee der SBBS erstmals in einer Veröffentlichung einer Gruppe von Wirtschaftswissenschaftlern (siehe "ESBies: Safety in the Tranches" und darin angegebene Quellen).
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 28.05.18
Newsletterlauf: 26.06.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen