Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Schaffung der europäischen Datenwirtschaft


Europäische Datenwirtschaft: EU-Kommission stellt Konzept für Daten-Binnenmarkt vor
Ungerechtfertigte oder unverhältnismäßige Beschränkungen sollen beseitigt werden



Die EU-Kommission will den freien, grenzüberschreitenden Datenfluss in der EU möglich machen und die bestehenden ungerechtfertigten Beschränkungen abschaffen. Dafür hat sie in Brüssel politische und rechtliche Konzepte vorgeschlagen, mit denen Europas Digitalwirtschaft vorangebracht werden soll. Es sollte ein freier Datenfluss zwischen Standorten, über Grenzen hinweg und innerhalb eines einheitlichen Datenraums möglich sein", erklärte Andrus Ansip, der für den digitalen Binnenmarkt zuständiger Vizepräsident. "Wenn unsere Datenwirtschaft Wachstum und Beschäftigung hervorbringen soll, müssen Daten genutzt werden. Dafür müssen sie allerdings verfügbar sein und analysiert werden können."

Die veröffentlichte Mitteilung befasst sich mit nationalen Vorschriften und Regeln, die den freien Datenverkehr behindern, und stellt Lösungswege vor, mit denen ungerechtfertigte oder unverhältnismäßige Beschränkungen beseitigt werden können.

Die Kommission gibt außerdem einen Überblick über rechtliche Probleme im Zusammenhang mit Datenzugang und Datenübermittlung, Datenübertragbarkeit und der Haftung bei nicht personenbezogenen, maschinengenerierten digitalen Daten. Sie hat zu diesen Themen zwei öffentliche Konsultationen eingeleitet und Gespräche mit den Mitgliedstaaten und anderen Interessenträgern aufgenommen.

Die Konsultation zur Schaffung der europäischen Datenwirtschaft wird bis zum 26. April 2017 laufen und in die für später im Jahr geplante Initiative der Kommission zur europäischen Datenwirtschaft einfließen. Die Konsultation zur Bewertung der Richtlinie über die Haftung für fehlerhafte Produkte endet am 14. April 2017. Sie richten sich an Akteure, die nicht personenbezogene Daten erzeugen und erheben sowie an die Nutzer solcher Daten (insbesondere von Maschinen oder Sensoren erzeugte Rohdaten). Hierzu gehören Unternehmen aller Größenordnungen, Hersteller und Nutzer von vernetzten Geräten, Betreiber und Nutzer von Online-Plattformen, Informationsbroker sowie Behörden, Nichtregierungsorganisationen, Forschungseinrichtungen und Verbraucher.

Worin besteht das Problem?
Der EU fehlt ein Binnenmarkt für Daten. Das liegt daran, dass es sowohl Hemmnisse für den freien Datenverkehr in der EU als auch zugleich viele rechtliche Unklarheiten in Bezug auf Daten gibt. Dies führt dazu, dass in Europa wirtschaftliche, soziale und unternehmerische Chancen nicht realisiert werden können. Die EU muss dafür sorgen, dass sich Datenströme über Grenzen und Sektoren hinweg bewegen können und Daten bestmöglich verfügbar gemacht und weiterverwendet werden. Dies erfordert ein koordiniertes europäisches Konzept, um die Datenwirtschaft als Teil des digitalen Binnenmarkts voranzubringen.

Welche Chancen bringt der Vorschlag mit sich?
Digitale Produkte und Dienste können ganze Bereiche – z. B. Umweltschutz, Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Klima, Ressourceneffizienz, Energie, intelligente Verkehrssysteme und Städte – grundlegend verändern. Die Datenanalyse bringt Verbesserungen für Verfahren und Entscheidungen, Innovation und Zukunftsprognosen. So können Unternehmen, die für ihre Entscheidungsfindung datengestützte Fakten heranziehen, ihre Produktivität um bis zu 6 Prozent (Studie) steigern.

Der EU-Datenmarkt (auf dem digitale Daten als aus Rohdaten gewonnene Produkte oder Dienste gehandelt werden) hatte 2015 ein Volumen von 54,5 Milliarden Euro (7 Prozent Zuwachs jährlich) und dürfte bis 2020 auf 84 Milliarden Euro anwachsen.

Die Datenwirtschaft der EU (bei der sämtliche Auswirkungen des Datenmarktes auf die Gesamtwirtschaft erfasst werden) beschäftigte 2015 6 Millionen Menschen und könnte 2020 7,4 Millionen Menschen in der EU Beschäftigung bieten. 2015 wurde ihr Wert auf 272 Mrd. Euro veranschlagt. Wenn das richtige politische und rechtliche Umfeld geschaffen würde, könnte die Datenwirtschaft bis 2020 einen Anteil von 3,17 Prozent am EU-BIP (643 Mrd. Euro) erlangen (Quelle: European Data Market Studie).

Um welche Daten geht es?
Die Datenwirtschaft umfasst einen Mix aus Daten aus dem öffentlichen und dem privaten Sektor sowie aus personenbezogenen und nicht personenbezogenen Daten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten in der EU, ist umfassen in der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) geregelt. Dazu zählt auch die Verarbeitung maschinell generierter oder industrieller Daten, die sich konkret auf eine bestimmte natürliche Person beziehen oder mit denen eine bestimmte natürliche Person identifiziert werden kann. Die DS-GVO gilt jedoch nicht für nicht personenbezogene Daten. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 17.01.17
Home & Newsletterlauf: 06.02.17



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen