Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Fortschritte bei der Vollendung der Bankenunion


Bankenunion: Europäische Kommission begrüßt Einigung über Bankenpaket zur weiteren Risikominderung und Stärkung der europäischen Banken
Das Legislativpaket soll die Risiken im EU-Bankensektor noch weiter reduzieren und ist ein wichtiger Schritt zur Vollendung der Bankenunion



Der Rat der Europäischen Union hat eine allgemeine Einigung über das sogenannte Bankenpaket erzielt. Es handelt sich um ein umfassendes Reformpaket, das die Kommission vorgeschlagen hat, um den EU-Bankensektor noch widerstandsfähiger zu machen. Damit ist ein wichtiges Etappenziel erreicht, und der Ratsvorsitz kann nun die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen. Das Legislativpaket soll die Risiken im EU-Bankensektor noch weiter reduzieren und ist ein wichtiger Schritt zur Vollendung der Bankenunion. Es baut auf den bestehenden Bankenvorschriften auf und soll die Postkrisenagenda zur Regulierung des Sektors ergänzen. Zu diesem Zweck werden noch offene Herausforderungen bezüglich der Finanzstabilität angegangen, wobei nicht aus dem Auge verloren wird, dass die Banken weiterhin in der Lage sein müssen, die Realwirtschaft zu unterstützen.

Der für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige Vizepräsident der Kommission Valdis Dombrovskis kommentierte: "Es freut mich sehr, dass der Rat nach über anderthalb Jahren äußerst komplexer und fachlicher Diskussionen eine allgemeine Einigung über dieses sehr wichtige risikomindernde Paket erzielt hat. Europa braucht einen starken, vielfältigen Bankensektor, der unsere Wirtschaft finanziert. Die im Rat erzielte Einigung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu diesem Ziel. Wir bitten nun das Europäische Parlament, seine Verhandlungsposition so bald wie möglich festzulegen, damit das Paket rasch verabschiedet werden kann. Damit wäre die Grundlage für weitere Fortschritte bei der Vollendung der Bankenunion gelegt."

Das im November 2015 vorgelegte Bankenpaket ist Teil der in der Mitteilung "Auf dem Weg zur Vollendung der Bankenunion" angekündigten laufenden Arbeiten der Kommission zur Verringerung der Risiken im Bankensektor und steht im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates "Wirtschaft und Finanzen" vom Juni 2016, in denen die Kommission aufgefordert wurde, bis Ende 2016 entsprechende Vorschläge vorzulegen.

Hintergrund
Die Legislativmaßnahmen setzen internationale Standards in EU-Recht um, tragen aber gleichzeitig europäischen Besonderheiten Rechnung und sorgen dafür, dass die Finanzierung der Realwirtschaft nicht über Gebühr beeinträchtigt wird. Berücksichtigt wurden auch die Ergebnisse der Sondierung. Sie umfassen Änderungen an:

>> der Eigenkapitalverordnung (CRR) und der Eigenkapitalrichtlinie (CRD), die 2013 erlassen wurden und Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute (d. h. Banken) und Wertpapierfirmen sowie Vorschriften zu Governance und Beaufsichtigung enthalten;
>> der Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (BRRD) und der Verordnung über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRMR), die im Jahr 2014 erlassen wurden. Mit diesen beiden Rechtsakten wurden die Sanierung und Abwicklung ausfallender Institute geregelt bzw. der einheitliche Abwicklungsmechanismus geschaffen.

Die erzielte Einigung ergänzt bereits vereinbarte Maßnahmen zur Risikominderung‚ wie
>> die Richtlinie über die Rangfolge von Bankgläubigern, die eine harmonisierte Rangfolge (Ranking) für verlustabsorbierende Instrumente vorgibt;
>> die Verordnung zur Verringerung der Auswirkungen der Einführung des IFRS 9 auf die Eigenmittel der Banken und zur Behandlung von umfangreichen Risikopositionen. Sie gibt Banken mit umfangreichen Beständen an Staatsanleihen, die auf Währungen anderer Mitgliedstaaten lauten, außerdem Zeit, sich an die neuen Risikopositionsbeschränkungen anzupassen.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 14.06.18
Newsletterlauf: 10.07.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen