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Zugang zu terroristischen Online-Inhalten


Europäische Kommission ergreift Maßnahmen zur Entfernung terroristischer Inhalte aus dem Web – Fragen und Antworten
Warum brauchen wir zum jetzigen Zeitpunkt Rechtsvorschriften zur Bekämpfung terroristischer Online-Inhalte?



Eine rasche Erkennung und Entfernung terroristischer Online-Inhalte ist von entscheidender Bedeutung, um eine weitere Verbreitung über andere Plattformen hinweg zu verhindern. Allein im Januar 2018 wurden fast 700 neue offizielle Propagandabeiträge vom sogenannten Islamischen Staat (Da‘esh) online verbreitet, was eine sehr reale Gefahr für die europäische Gesellschaft darstellt. Die Fähigkeit, diese Art von Propaganda rasch über Plattformen hinweg zu verbreiten, erfordert eine ebenso rasche Reaktion.

Zwar wurden durch freiwillige Initiativen, u. a. im Rahmen des EU-Internetforums, positive Ergebnisse erzielt, terroristische Propaganda ist jedoch im Netz nach wie vor leicht zugänglich und Reaktionsumfang und ‑geschwindigkeit schwanken weiterhin. In einigen Fällen haben Internetplattformen keine freiwilligen Anstrengungen unternommen oder keine ausreichend soliden Maßnahmen ergriffen, um den Zugang zu terroristischen Online-Inhalten zu verringern. Darüber hinaus beschränken unterschiedliche Verfahren und in einigen Fällen unterschiedliche Regulierungsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten die Wirksamkeit und Effizienz der Zusammenarbeit zwischen Behörden und Hosting-Diensten.

Viele der jüngsten Anschläge in der EU haben gezeigt, dass Terroristen das Internet zur Planung von Angriffen nutzen, und es herrscht weiterhin Besorgnis darüber, wie das Internet terroristischen Organisationen ermöglicht, Menschen zu radikalisieren, anzuwerben und auszubilden sowie terroristische Aktivitäten zu erleichtern und zu lenken. Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben die Kommission 2017 und erneut 2018 aufgefordert, Vorschläge zur Beseitigung dieser Probleme vorzulegen. Die Staats- und Regierungschefs der G7 und der G20 haben diese Forderungen im Jahr 2017 im Rahmen von Erklärungen zu den gemeinsamen Anstrengungen zur Bekämpfung des Terrorismus sowohl offline als auch online bekräftigt.

Deshalb schlägt die Europäische Kommission neue Rechtsvorschriften für die Entfernung terroristischer Inhalte aus dem Web vor, um dafür zu sorgen, dass EU-weit einheitlich die gleichen Verpflichtungen gelten. Die vorgeschlagene Verordnung baut auf der Mitteilung vom September 2017 und der Empfehlung vom März 2018 sowie auf der Arbeit des EU-Internetforums auf und legt die Pflichten und Zuständigkeiten der Hosting-Dienste und der Mitgliedstaaten fest, sodass die Rechtssicherheit gesteigert wird.

Warum gelten diese Rechtsvorschriften nicht auch für andere Formen illegaler Inhalte?
Dieser Vorschlag trägt der besonderen Dringlichkeit, die bei der Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte geboten ist, Rechnung und hat zum Ziel, einheitliche Maßnahmen für diese Art besonders schädlicher Inhalte einzuführen, die ein unmittelbares Sicherheitsrisiko für die Europäerinnen und Europäer darstellen.

Dies bedeutet nicht, dass die Arbeit der Kommission an anderen Arten illegaler Inhalte weniger wichtig ist. Die Kommission bemüht sich nach Kräften, die Verbreitung anderer Arten schädlicher illegaler Inhalte, einschließlich Hetze und sexuellem Missbrauch von Kindern im Web, durch verschiedene Maßnahmen einzudämmen:

In Bezug auf illegale Hetze zeigt die Umsetzung des Verhaltenskodex zur Bekämpfung illegaler Hetze im Internet, dass die freiwillige Zusammenarbeit in relativ kurzer Zeit zu sehr positiven Ergebnissen führen kann. Die Kommission wird die Umsetzung der Maßnahmen durch die teilnehmenden IT-Unternehmen weiterhin mithilfe zivilgesellschaftlicher Organisationen überwachen. Derzeit werden 70 Prozent der illegalen Online-Hetze bei Meldung entfernt. In über 80 Prozent der Fälle erfolgt die Bewertung innerhalb von 24 Stunden. Die Initiative wurde auch auf andere Online-Plattformen ausgeweitet.

Im Bereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern werden durch die Arbeit von "WePROTECT – Global Alliance to End Child Sexual Exploitation Online" und die langjährige Unterstützung der EU für das INHOPE-Netz von Hotlines zur Bekämpfung von kinderpornografischen Inhalten weiter Fortschritte erzielt. Derzeit wird eine Analyse der aktuellen Lage durchgeführt, die wertvolle Erkenntnisse darüber liefern dürfte, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind.

Bei Produktfälschungen sollten die kürzlich von der Kommission veröffentlichten neuen Leitlinien den Hosting-Diensten mehr Klarheit verschaffen und die Ergebnisse der spezifischen Maßnahmen verbessern. Darüber hinaus hat die Teilnahme am Memorandum of Understanding über den Verkauf nachgeahmter Waren über das Internet einen stärkeren Kooperationsrahmen geschaffen. Weitere freiwillige Maßnahmen kommen neu hinzu, zuletzt ein Memorandum of Understanding über Online-Werbung, das am 25. Juni 2018 unterzeichnet wurde.

Bei anderen Arten illegaler Inhalte dürften Rechtsvorschläge (z. B. die Urheberrechtsrichtlinie oder die Neugestaltung der Rahmenbedingungen für Verbraucher) oder die neu entstehende Zusammenarbeit (z. B. gemeinsame Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher) positive Ergebnisse bringen.

Was sind "terroristische Online-Inhalte"?
Der Begriff "terroristische Online-Inhalte" bezeichnet Materialien und Informationen, mit denen zu terroristischen Straftaten aufgerufen oder angespornt bzw. sich dafür ausgesprochen wird, die Anweisungen für die Begehung solcher Straftaten enthalten oder für die Beteiligung an Aktivitäten einer terroristischen Vereinigung werben. Bei solchem Material kann es sich um Texte, Bilder, Tonaufzeichnungen und Videos handeln.

Die Definition in den neuen Vorschriften steht voll und ganz mit der Definition terroristischer Straftaten in der bestehenden Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung im Einklang.

Bei der Beurteilung, ob es sich bei Online-Inhalten um illegale terroristische Inhalte handelt, sollten die zuständigen Behörden und Hosting-Dienste Faktoren wie Art und Wortlaut der Aussagen, den Kontext, in dem die Aussagen getroffen wurden (einschließlich der Frage, ob sie für Bildungs-, Presse- oder Forschungszwecke verbreitet werden), und das Gefährdungspotenzial berücksichtigen.

Beispielsweise sollte die Formulierung radikaler, polemischer oder kontroverser Ansichten zu sensiblen politischen Fragen in der öffentlichen Debatte nicht als terroristischer Inhalt betrachtet werden.

Welche Diensteanbieter sind von den Vorschlägen betroffen?
Die neuen Vorschriften gelten für alle Anbieter von Hosting-Diensten in der EU‚ unabhängig von ihrer Größe oder ihrem Standort. Heute sind die Anbieter von Hosting-Diensten, die am stärksten terroristischen Inhalten ausgesetzt sind, eigentlich außerhalb der EU ansässig. Diese Diensteanbieter, deren Hauptsitz nicht in einem EU-Mitgliedstaat liegt, die aber innerhalb der Union Dienstleistungen anbieten, werden aufgefordert, einen gesetzlichen Vertreter innerhalb der EU zu benennen, um die Einhaltung der neuen Vorschriften zu erleichtern. Sie fallen dann unter die Zuständigkeit des Mitgliedstaats, in dem sich der gesetzliche Vertreter oder der Sitz des Unternehmens befindet.

Die neuen Vorschriften gelten auch für Hosting-Dienste, die Informationsdienste bereitstellen, einschließlich der Speicherung von durch die Nutzer geteilten Informationen und der Bereitstellung von Informationen für Dritte. Beispiele hierfür sind Plattformen sozialer Medien, Videostreamingdienste, Video-, Bild- und Audio-Sharing-Dienste, File-Sharing- und andere Cloud-Dienste sowie Websites, auf denen die Nutzer Kommentare oder Rezensionen abgeben können.

Gibt es besondere Regeln oder Unterstützung für kleine Hosting-Dienste?
Da zunehmend kleinere Diensteanbieter von terroristischen Inhalten betroffen sind, werden Unternehmen nicht aufgrund ihrer Größe von den neuen Vorschriften ausgenommen. Stattdessen sind je nach Höhe des Risikos gezielte Maßnahmen vorgesehen, wobei auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen berücksichtigt wird. Eine Vorabbewertung und die Verwendung standardisierter Entfernungsanordnungen, die alle einschlägigen Informationen enthalten, werden kleinere Unternehmen dabei unterstützen, rasch tätig zu werden.

Unter Berücksichtigung möglicher finanzieller und technologischer Belastungen gibt es Mechanismen, von denen kleine Unternehmen profitieren können. So bietet das EU-Internetforum einen Raum für die Zusammenarbeit und den Austausch zwischen allen einschlägigen Akteuren, einschließlich Unternehmen, Mitgliedstaaten und Europol. Darüber hinaus haben zahlreiche kleine und mittlere Unternehmen bereits gemeinsame Instrumente erhalten, die sie an ihre Inhaltepolitik angepasst haben.

Welche Maßnahmen werden in der Verordnung vorgeschlagen?

1. Entfernungsanordnungen
Mit den neuen Vorschriften werden verbindliche Entfernungsanordnungen eingeführt. Die von den nationalen Behörden ausgestellten Anordnungen, die die Anbieter von Hosting-Diensten dazu verpflichten, terroristische Online-Inhalte zu entfernen oder den Zugang zu ihnen zu sperren, müssen innerhalb einer Stunde umgesetzt werden. Für Hosting-Dienste gelten derzeit unterschiedliche Vorschriften in Bezug auf Entfernungsanordnungen, die von einigen Mitgliedstaaten übermittelt werden, während andere Mitgliedstaaten den Unternehmen das Material auf freiwilliger Basis entweder direkt oder über Europol melden und nur wenig oder gar keine Befugnis haben, die anschließende Entfernung sicherzustellen. Nach den neuen Vorschriften kann die Nichteinhaltung einer Entfernungsanordnung zu finanziellen Sanktionen führen.

Die Entfernungsanordnungen werden für die Mitgliedstaaten ein wichtiges Instrument sein, die vielleicht auch weiterhin bestehende freiwillige Meldungsregelungen nutzen möchten, insbesondere in Fällen, in denen die Hosting-Dienste rasch und wirksam reagieren. Meldungen terroristischer Inhalte sind jedoch nicht verbindlich und bringen keine zeitlichen Vorgaben mit sich.

2. Strenge Sanktionen
Die Mitgliedstaaten müssen wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen für Verstöße gegen Anordnungen zur Entfernung terroristischer Inhalte festlegen. Bei einem systematischen Verstoß gegen die Anordnung, solche Inhalte innerhalb einer Stunde zu entfernen, kann gegen einen Diensteanbieter eine finanzielle Sanktion in Höhe von bis zu 4 Prozent seines weltweiten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr verhängt werden.

3. Sorgfaltspflicht
Nach den neuen Vorschriften müssen Hosting-Dienste proaktiv tätig werden, wozu gegebenenfalls die Einführung von Instrumenten zur automatischen Erkennung gehört, sofern sie Gefahr laufen, dass über sie terroristische Inhalte bereitgestellt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die betroffenen Diensteanbieter sich nicht ausschließlich auf Behörden oder Dritte verlassen, die terroristische Inhalte melden, sondern proaktive Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass ihre Dienste von Terroristen genutzt werden. Die Diensteanbieter sollten auch über die proaktiven Maßnahmen Bericht erstatten, die nach Erhalt einer Entfernungsanordnung getroffen wurden.

Diese proaktiven Maßnahmen sollten in einem angemessenen Verhältnis zum Risiko und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Hosting-Dienstes stehen. Sie könnten Maßnahmen, mit denen verhindert werden soll, dass terroristische Inhalte neu hochgeladen werden, sowie Instrumente zur Erkennung neuer terroristischer Inhalte umfassen, wobei die Notwendigkeit einer Aufsicht und Bewertung durch Menschen zu berücksichtigen ist, um sicherzustellen, dass keine legalen Inhalte entfernt werden. Solche Maßnahmen sollten in erster Linie von den Hosting-Diensten selbst und erforderlichenfalls in Abstimmung mit den nationalen Behörden beschlossen werden. Die nationalen Behörden können als letztes Mittel spezifische proaktive Maßnahmen ergreifen, wenn die von den Hosting-Diensten ergriffenen Maßnahmen sich als unzureichend erweisen.

4. Starke Schutzvorkehrungen
Die neuen Vorschriften sehen vor, dass Hosting-Dienste wirksame Schutzvorkehrungen treffen müssen, um die uneingeschränkte Achtung der Grundrechte wie der Meinungs- und Informationsfreiheit sicherzustellen. Zusätzlich zu den Möglichkeiten der Rechtsbehelfe werden solche Schutzvorkehrungen auch die Option einer Anfechtung der Entfernungsanordnung durch die Dienste- und Inhalteanbieter sowie wirksame Beschwerdemechanismen für Inhalteanbieter vorsehen, wenn Hosting-Dienste den Inhalt unberechtigterweise entfernt haben.

5. Verstärkte Zusammenarbeit
Hosting-Dienste und Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Kontaktstellen zu benennen, um die rasche Bearbeitung von Entfernungsanordnungen und Meldungen zu erleichtern. Dies wird zu einer besseren Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und den Unternehmen beitragen, bei denen sich Verständigungsversuche in der Vergangenheit schwierig gestaltet haben.

Die Kontaktstelle eines Hosting-Dienstes muss nicht in der EU liegen, sollte aber täglich rund um die Uhr verfügbar sein, um zu gewährleisten, dass terroristische Inhalte entfernt werden oder der Zugang zu ihnen deaktiviert wird, und zwar innerhalb einer Stunde nach Eingang der Entfernungsanordnung.

Die Zusammenarbeit zwischen Europol, den Mitgliedstaaten und den Hosting-Diensten wird gefördert und im Rahmen der Übermittlung von Entfernungsanordnungen und Meldungen weiter gestärkt.

6. Transparenz und Rechenschaftspflicht
Die neuen Vorschriften werden für eine stärkere Rechenschaftspflicht und erhöhte Transparenz sorgen. Unternehmen und Mitgliedstaaten werden verpflichtet sein, über ihre Maßnahmen zu berichten, und die Kommission wird ein Programm mit Einzelheiten zur Überwachung der Ergebnisse und Auswirkungen der neuen Vorschriften erstellen. Um die Transparenz und Rechenschaftspflicht gegenüber ihren Nutzern zu erhöhen, werden die Online-Plattformen zudem jährliche Transparenzberichte veröffentlichen, in denen erläutert wird, wie sie mit terroristischen Inhalten in ihren Diensten umgehen.

Warum wurde die Frist für die Entfernung von Inhalten auf eine Stunde festgelegt?
Terroristische Inhalte sind in den ersten Stunden ihrer Online-Präsenz besonders gefährlich, da sie sich sehr rasch verbreiten. So haben Untersuchungen beispielsweise ergeben, dass sich ein Drittel aller Links zur Propaganda des sogenannten Islamischen Staates innerhalb einer Stunde nach dem Einstellen verbreitet.

Hochgeladene terroristische Inhalte werden nicht immer sofort entdeckt und können sich schnell von einer Plattform zu einer anderen verbreiten. Darüber hinaus werden diese Inhalte nicht immer rasch entfernt, selbst wenn die Unternehmen von Strafverfolgungsbehörden oder von Europol dazu aufgefordert werden. Dies ermöglicht es Terroristen, problemlos online zu agieren, zu Terrorismus anzustiften, Rekrutierungen vorzunehmen, terroristische Aktivitäten zu planen, Anleitungen für die Durchführung von Terroranschlägen bereitzustellen, die Öffentlichkeit einzuschüchtern und ihre Gräueltaten zu verherrlichen.

Der kurze Zeitraum für die Entfernung wird als notwendig erachtet, um die Menge an terroristischen Inhalten sowie die Zahl der Nutzer zu verringern, die zu solchen Inhalten Zugang haben.

Bedeutet das Versäumnis, alle terroristischen Online-Inhalte zu entfernen, automatisch Geldbußen für die Anbieter von Hosting-Diensten?
Nein, jeder Fall muss von den zuständigen nationalen Behörden geprüft werden. Die Mitgliedstaaten müssen Regeln für wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen festlegen. Bei der Verhängung von Sanktionen werden die nationalen Behörden gebeten, Faktoren wie Schwere, Dauer und Art des Verstoßes zu berücksichtigen, aber auch, ob der Verstoß vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde, ob es sich um einen ersten Verstoß des betreffenden Anbieters handelt, sowie seine wirtschaftliche Lage und seine Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Behörden. Da die rasche Entfernung der in der entsprechenden Anordnung genannten terroristischen Inhalte von besonderer Bedeutung ist, werden spezifische Vorschriften über finanzielle Sanktionen für systematische Verstöße gegen diese Anordnung eingeführt, die bis zu 4 Prozent des weltweiten Umsatzes des Diensteanbieters im vorangegangenen Geschäftsjahr betragen können.

Wie wird sich dieser Vorschlag auf die Unternehmen auswirken?
Die neuen Vorschriften werden dazu beitragen, die Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet zu verhindern und es den Unternehmen zu erleichtern, im digitalen Binnenmarkt tätig zu werden. Sie werden für mehr rechtliche Klarheit für die Unternehmen sorgen und ihnen dabei helfen, ihre Dienste vor der Ausnutzung für terroristische Zwecke zu schützen, Reputationsschäden zu vermeiden und das Vertrauen ihrer Nutzer zu stärken.

Anbieter von Hosting-Diensten müssen angemessene und wirksame operative und technische Maßnahmen ergreifen, um die rasche Erkennung, Identifizierung und Entfernung terroristischer Inhalte zu gewährleisten, einschließlich der Benennung einer Kontaktstelle und eines gesetzlichen Vertreters, falls erforderlich.

Wer ist für die Erkennung und Meldung terroristischer Inhalte zuständig?

1. Welche Verantwortung haben Anbieter von Hosting-Diensten?
Die neuen Vorschriften schaffen einen klaren Rechtsrahmen. Die Diensteanbieter müssen innerhalb einer Stunde nach Erhalt einer Entfernungsanordnung einer nationalen Behörde tätig werden und die entsprechenden Inhalte entfernen. Außerdem müssen sie eingegangene Meldungen prüfen und sowohl mit den nationalen Behörden als auch mit Europol zusammenarbeiten. Darüber hinaus sollten Anbieter von Hosting-Diensten, die terroristischen Inhalten ausgesetzt sind, verhältnismäßige proaktive Maßnahmen ergreifen, um den Zugang zu terroristischen Inhalten in ihren Diensten zu verringern und zu verhindern, dass diese Inhalte gehostet, hochgeladen oder erneut hochgeladen werden. Diese proaktiven Maßnahmen könnten Instrumente zur Erkennung neuer terroristischer Inhalte umfassen. Es gibt jedoch keine allgemeine Überwachungspflicht. Nach den neuen Vorschriften sind die Anbieter von Hosting-Diensten dazu verpflichtet, ihre Politik im Hinblick auf terroristische Inhalte in ihren Geschäftsbedingungen festzuhalten.

2. Welche Aufgabe haben die Mitgliedstaaten?
Die nationalen Behörden haben die Aufgabe, terroristische Inhalte aufzuspüren und zu identifizieren, Entfernungsanordnungen zu erteilen und Meldungen vorzunehmen. Hierbei sollten sie mit den Anbietern von Hosting-Diensten sowie mit den Behörden in anderen Mitgliedstaaten und mit Europol zusammenarbeiten. Zur Vermeidung von Doppelarbeit und einer gegenseitigen Behinderung bei (nationalen) Ermittlungen sollten sie bei der Erteilung von Entfernungsanordnungen oder bei Meldungen an die Anbieter von Hosting-Diensten sich gegenseitig informieren und miteinander und mit Europol kooperieren.

Die nationalen Behörden können zur Überwachung der neuen Vorschriften die Anbieter von Hosting-Diensten auch auffordern, ihnen Berichte über die ergriffenen Maßnahmen vorzulegen. Halten sie diese Maßnahmen für nicht ausreichend, sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, den Anbietern von Hosting-Diensten bestimmte zusätzliche Maßnahmen aufzuerlegen. Diese sollten jedoch der wirtschaftlichen und operativen Leistungsfähigkeit des Hosting-Anbieters Rechnung tragen, um zu vermeiden, dass möglicherweise legale Inhalte versehentlich entfernt werden.

3. Welche Aufgabe hat Europol?
Europol – vor allem die EU-Meldestelle für Internetinhalte – wird seine laufenden Arbeiten fortsetzen und die Umsetzung der neuen Vorschriften unterstützen. Seit ihrer Gründung im Jahr 2015 hat die EU-Meldestelle für Internetinhalte 60 000 Inhalte an über 130 Unternehmen gemeldet und eine entscheidende Rolle dabei gespielt, die Zusammarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und den Anbietern von Hosting-Diensten zu erleichtern. Die EU-Meldestelle für Internetinhalte wird das Internet auch weiterhin nach terroristischen Inhalten aktiv durchsuchen und diese den Anbietern von Hosting-Diensten zusammen mit einer Bewertung melden. Die Mitgliedstaaten können Entfernungsanordnungen und Meldungen über die von Europol zu entwickelnden Werkzeuge und Plattformen kanalisieren.

In gleicher Weise können die nationalen Behörden und die Anbieter von Hosting-Diensten die Unterstützungsfunktion von Europol und die vorhandenen Werkzeuge für die Identifizierung und Umsetzung proaktiver Maßnahmen nutzen. Durch eine solche Zusammenarbeit lässt sich die Fähigkeit, gegen terroristische Inhalte gemeinsam vorzugehen und Überschneidungen zu vermeiden, noch verbessern.

Können Anbieter von Hosting-Diensten und/oder Inhalteanbieter die Anträge oder Beschlüsse zur Entfernung von Inhalten ablehnen?
Ja. Sowohl die Anbieter von Hosting-Diensten als auch die Inhalteanbieter haben die Möglichkeit, einer von einer nationalen Behörde ausgestellten Entfernungsanordnung zu widersprechen. Auch können Inhalteanbieter für den Fall, dass ein Anbieter von Hosting-Diensten beschließt, nach einer Meldung oder auf eigene Initiative Inhalte zu entfernen, diesen Beschluss überprüfen lassen. Hierzu sind die Anbieter von Hosting-Diensten aufgefordert, nutzerfreundliche Beschwerdemechanismen einzurichten sowie Transparenz und eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten.

Stellen die neuen Vorschriften eine Zensur des Internets dar?
Nein. Die Vorschriften wurden unter vollständiger Einhaltung der in der EU geschützten Grundrechte festgelegt, die vor allem in der Grundrechtecharta der Europäischen Union verankert sind, und beziehen sich ausschließlich auf die Verbreitung terroristischer Online-Inhalte. Darüber hinaus beinhalten die neuen Vorschriften strikt einzuhaltende Vorkehrungen zum Schutz der Grundrechte, insbesonderes des Rechts auf Meinungs- und Informationsfreiheit, und gewährleisten, dass rechtmäßiges Material nicht entfernt wird.

Wie soll der Schutz der Grundrechte und der Redefreiheit sichergestellt werden?
Die neuen Vorschriften beinhalten solide Vorkehrungen, damit sichergestellt ist, dass Maßnahmen zur Beseitigung terroristischer Propaganda innerhalb einer demokratischen Gesellschaft notwendig, angemessen und verhältnismäßig sind und nicht zur Entfernung von Material führen, das durch die Meinungs- und Informationsfreiheit geschützt ist. Alle Maßnahmen sollten streng darauf ausgerichtet sein, die Verbreitung terroristischer Online-Inhalte zu unterbinden.

Eine klare Definition und vorherige Bewertung durch die nationalen Behörden gewährleisten, dass nur terroristische Inhalte entfernt werden. Eine wirksame Kontrolle und Rechenschaft werden sichergestellt durch eine größere Transparenz bei den Strategien und Maßnahmen, die die Anbieter von Hosting-Diensten bei der Entfernung terroristischer Inhalte anwenden – in Kombination mit nutzerfreundlichen Beschwerdemechanismen sowie der Berichterstattung an Behörden.

Nutzen Anbieter von Hosting-Diensten automatisierte Mittel zur Identifizierung und Entfernung terroristischer Inhalte, müssen sie dafür sorgen, dass diese Entscheidungen korrekt und gut begründet sind und einer manuellen Aufsicht und Überprüfung standhalten. Die Anbieter müssen die Nutzer über die Entfernung von Inhalten informieren und Beschwerdemechanismen einrichten.

Hat die Verordnung Einfluss auf die Untersuchungen von Mitgliedstaaten?
Die neuen Vorschriften berücksichtigen die Tatsache, dass sich die Entfernung einiger terroristischer Inhalte auf laufende oder künftige strafrechtliche Ermittlungen und eine wirksame Strafverfolgung auswirken können. Die Mitgliedstaaten können daher beantragen, dass entfernter Inhalt für diese Zwecke aufbewahrt wird. Aus diesem Grund sind die Unternehmen verpflichtet, entfernte Inhalte und damit im Zusammenhang stehende Daten sechs Monate lang aufzubewahren.

Nach den neuen Vorschriften müssen die Anbieter von Hosting-Diensten, die auf Material stoßen, das einen terroristischen Straftatbestand darstellt, umgehend die zuständigen Behörden benachrichtigen. Dies soll dazu beitragen, dass Strafverfolgungsbehörden und Sicherheitspartner bestmöglich reagieren können.

Was unternimmt die Kommission noch, um die Radikalisierung im Internet zu bekämpfen?
Die Verringerung der Zugänglichkeit terroristischer Inhalte ist nur ein Aspekt der Reaktion der EU auf die Radikalisierung im Internet. Das EU-Internetforum stärkt auch die Partner der Zivilgesellschaft, um den Umfang alternativer Diskurse zu erhöhen. Das von der Kommission finanzierte Programm zur Stärkung der Zivilgesellschaft vermittelt die Fähigkeiten und das Wissen für schlagkräftige Online-Kampagnen. Nach einem europaweiten Schulungsprogramm für Partner der Zivilgesellschaft wurde eine erste mit einem Budget von 6 Mio. Euro ausgestattete Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht, mit denen glaubwürdige Stimmen für die Verbreitung positiver, alternativer Diskurse in ganz Europa unterstützt werden sollen.

Wird der freiwillige Kooperationsrahmen fortgeführt?
Ja. Die nächste Sitzung des EU-Internetforums findet im Dezember 2018 statt. Freiwillige Vereinbarungen im Rahmen des EU-Internetforums haben bereits positive Ergebnisse hervorgebracht. Ziel des Vorschlags ist es, diese Bemühungen zu stärken und sicherzustellen, dass alle gefährdeten Unternehmen ein Minimum von Anforderungen erfüllen. Angesichts der Herausforderung, die die Bekämpfung terroristischer Online-Inhalte darstellt, bedarf es abgesehen von diesem Legislativvorschlag einer gemeinsamen Anstrengung, die nicht weniger, sondern mehr Zusammenarbeit zwischen dem privaten und öffentlichen Sektor fordert. Die Kommission geht davon aus, dass die öffentlich-private Zusammenarbeit im Rahmen des Internetforums in Zukunft nicht nur fortgesetzt, sondern auch verstärkt wird.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 21.09.18
Newsletterlauf: 19.10.18


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