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Neue Regeln zur Betrugsbekämpfung in Kraft


Neue Richtlinie ist Teil der Strategie der Kommission zur Stärkung des Schutzes des EU-Haushalts
Zusammen mit der Europäischen Staatsanwaltschaft werden neue Vorschriften den EU-Haushalt besser vor Betrug schützen



Am 6. Juli 2019 sind neue Vorschriften in Kraft getreten, mit denen der EU-Haushalt noch besser vor Betrug geschützt werden soll. Die Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug (PIF-Richtlinie) harmonisiert Definitionen, Sanktionen und Verjährungsfristen für Straftaten im Zusammenhang mit Betrug zum EU-Haushalt und macht so die Arbeit der Justiz- und Polizeibehörden effizienter. Sie wird auch die Grundlage für die Arbeit der Europäischen Staatsanwaltschaft bilden.

EU-Justizkommissarin Věra Jourová erklärte: "Zusammen mit der Europäischen Staatsanwaltschaft werden die neuen Vorschriften den EU-Haushalt besser vor Betrug schützen. Ich erwarte von den Mitgliedstaaten, dass sie diese neuen Vorschriften vollständig und rasch umsetzen. Das Geld der europäischen Steuerzahler muss angemessen vor Kriminellen geschützt werden."

Die Richtlinie ist Teil der Strategie der Kommission zur Stärkung des Schutzes des EU-Haushalts. Sie wird die Abschreckung und Wirksamkeit der Verbrechensbekämpfung verbessern, indem sie die Arbeit der Mitgliedstaaten angleicht. Die Europäische Staatsanwaltschaft wird eine Schlüsselrolle bei der Ermittlung und Verfolgung dieser Straftaten spielen. Sie ist derzeit im Aufbau und soll Ende 2020 einsatzbereit sein. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 13.07.19
Newsletterlauf: 20.08.19


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