Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Europäischer Datenraum für alle Arten von Daten


Digitaler Binnenmarkt: Verhandlungsführer der EU erzielen politische Einigung über freien Verkehr nicht personenbezogener Daten
Neue Vorschriften, die Datenlokalisierungsauflagen verbieten, bilden einen Rahmen, in dem Daten EU-weit gespeichert und verarbeitet werden können



Das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission haben eine politische Einigung über neue Vorschriften erzielt, die die Speicherung und Verarbeitung von Daten überall in der EU ohne ungerechtfertigte Einschränkungen ermöglichen werden. Außerdem werden die neuen Vorschriften die Schaffung einer wettbewerbsfähigen Datenwirtschaft im digitalen Binnenmarkt unterstützen.

Hierzu erklärte Andrus Ansip, der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizepräsident: "Datenlokalisierungsbeschränkungen sind Anzeichen für Protektionismus, der in einem Binnenmarkt fehl am Platz ist. Nach dem freien Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr haben wir mit dieser Einigung über den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten den nächsten Schritt getan, um technologische Innovationen und neue Geschäftsmodelle voranzubringen und einen europäischen Datenraum für alle Arten von Daten zu schaffen."

Die EU-Kommissarin für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft, Mariya Gabriel, sagte: "Daten bilden das Rückgrat der digitalen Wirtschaft von heute. Dieser Vorschlag wird zum Aufbau eines gemeinsamen europäischen Datenraums beitragen. Die europäische Datenwirtschaft kann zu einem starken Wachstumsmotor werden, neue Arbeitsplätze schaffen und neue Geschäftsmodelle und Innovationsmöglichkeiten eröffnen. Mit dieser Einigung kommen wir der Vollendung des digitalen Binnenmarkts bis Ende 2018 wieder ein Stück näher."

Durch die neuen Vorschriften werden Hindernisse für den freien Datenverkehr beseitigt und die europäische Wirtschaft angekurbelt, sodass bis 2020 voraussichtlich ein Wachstum von bis zu 4 Prozent des BIP erreicht werden kann.

Die neuen Regeln werden
>> den freien Datenverkehr grenzüberschreitend gewährleisten: Die neuen Vorschriften, die Datenlokalisierungsauflagen verbieten, bilden einen Rahmen, in dem Daten EU-weit gespeichert und verarbeitet werden können. Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission etwaige verbleibende oder geplante Datenlokalisierungsauflagen mitteilen, was nur in bestimmten Fällen der Verarbeitung von Daten des öffentlichen Sektors möglich ist. Da sich die Verordnung über den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten nicht auf personenbezogene Daten erstreckt, hat sie keine Auswirkungen auf die Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung.

Die beiden Verordnungen werden jedoch zusammenwirken und den freien Verkehr von – personenbezogen und nicht personenbezogen – Daten ermöglichen, sodass ein einheitlicher europäischer Datenraum entsteht. Bei gemischten Datensätzen findet die Datenschutz-Grundverordnung, die den freien Verkehr personenbezogener Daten sicherstellt, auf den personenbezogenen Teil des Datensatzes Anwendung; für den nicht personenbezogenen Teil gilt der Grundsatz des freien Verkehrs nicht personenbezogener Daten.

>> die Verfügbarkeit von Daten für ordnungspolitische Kontrollzwecke gewährleisten: Behörden können zu Prüf- und Aufsichtszwecken auf Daten unabhängig davon zugreifen, wo in der EU sie gespeichert oder verarbeitet werden. Die Mitgliedstaaten können Sanktionen gegen Nutzer verhängen, die den Zugriff auf in einem anderen Mitgliedstaat gespeicherte Daten nicht ermöglichen.

>> die Schaffung von Verhaltenskodizes für Cloud-Dienste anregen, um den Wechsel zwischen Cloud-Diensteanbietern zu erleichtern. Dadurch wird der Markt für Cloud-Dienste flexibler und die Datendienste in der EU werden erschwinglicher.

Die vereinbarten Maßnahmen stehen mit den bestehenden Vorschriften für den freien Verkehr und die Übertragbarkeit personenbezogener Daten in der EU im Einklang.

Hintergrund
Im September 2017 stellte die Kommission als Teil der Rede zur Lage der Union von Präsident Jean-Claude Juncker einen Rahmen für den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten vor, mit dem das Potenzial der europäischen Datenwirtschaft voll ausgeschöpft werden soll. Dies wurde in der Halbzeitüberprüfung der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt als eine der zentralen Maßnahmen angekündigt.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 07.07.18
Newsletterlauf: 30.07.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen