Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Pestizide und Biozide


Endokrine Disruptoren: Wichtiger Schritt zum Schutz der Bürger und Umwelt
Mit der Umsetzung dieses Rechtsaktes kann sichergestellt werden, dass jeder in Pestiziden verwendete Wirkstoff, der als endokriner Disruptor für den Menschen oder für Tiere identifiziert wird, bewertet und vom Markt genommen werden kann



Die Vertreter der Mitgliedstaaten haben für den Vorschlag der Europäischen Kommission zu wissenschaftlichen Kriterien für die Bestimmung endokriner Disruptoren im Bereich Pflanzenschutzmittel gestimmt. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einem besseren Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor gesundheitsschädlichen Stoffen. Vytenis Andriukaitis, Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, äußerte sich folgendermaßen: "Die Abstimmung unterstreicht unsere Entschlossenheit, eine echte EU-Strategie zu endokrinen Disruptoren zu entwickeln. Nach monatelangen Verhandlungen nähern wir uns dem Ziel, das weltweit erste Regulierungssystem mit rechtsverbindlichen Kriterien zur Definition endokriner Disruptoren zu schaffen.

Dies ist ein großer Erfolg. Mit der Umsetzung dieses Rechtsaktes kann sichergestellt werden, dass jeder in Pestiziden verwendete Wirkstoff, der als endokriner Disruptor für den Menschen oder für Tiere identifiziert wird, bewertet und vom Markt genommen werden kann. Nun zählen wir auf die Unterstützung des Europäischen Parlaments und des Rates, die Teil des Entscheidungsprozesses sind, damit die Kriterien rasch verabschiedet werden und in Kraft treten können."

Die verabschiedeten Kriterien stellen einen ersten wichtigen Schritt auf dem Weg zu weiteren Maßnahmen für den Gesundheits- und Umweltschutz dar, indem sie es der Kommission ermöglichen, mit der Ausarbeitung einer neuen Strategie zur Minimierung der Exposition von EU-Bürgern gegenüber endokrinen Disruptoren zu beginnen, die über Pestizide und Biozide hinausgeht. Diese Strategie soll unter anderem Spielzeug, Kosmetika und Lebensmittelverpackungen umfassen. Zeitgleich werden im Rahmen des nächsten Arbeitsprogramms von Horizont 2020 im Jahr 2018 ungefähr 10 Forschungsprojekte zu endokrinen Disruptoren mit einem umfangreichen Budget von ca. 50 Mio. EUR unterstützt.

In Bezug auf Pestizide und Biozide wird die Kommission sofort mit der Umsetzung von Maßnahmen beginnen und die Kriterien bereits auf Stoffe anwenden, die derzeit noch bewertet oder neu bewertet werden oder für die bestätigende Daten im Hinblick auf endokrinschädliche Eigenschaften angefordert wurden.

Hintergrund
Die verabschiedeten Kriterien zu Stoffen, die unter die Vorschriften über Pflanzenschutzmittel fallen, basieren auf der WHO-Definition. Sie ermöglichen die Bestimmung bekannter und vermuteter endokriner Disruptoren. In den Kriterien ist auch festgelegt, dass die Identifizierung eines endokrinen Disruptors anhand aller relevanten wissenschaftlichen Nachweise erfolgen sollte, einschließlich an Tieren, durch In-vitro- oder In-silico-Studien und unter Anwendung des Verfahrens zur Ermittlung der Beweiskraft. Die Kommission will dieselben Kriterien auch für Biozide verabschieden. Dies ist deshalb wichtig, weil die Eigenschaften, aufgrund derer ein Stoff ein endokriner Disruptor ist, nicht von seiner Verwendung abhängig sind.

In dem Rechtsakt der Kommission ist vorgesehen, dass die Kommission zu gegebener Zeit eine Bewertung der Kriterien, einschließlich der Ausnahmeregelung für Wachstumsregulatoren [Wachstumsregulatoren sind Wirkstoffe mit spezifischen Wirkungsweisen, die bei bestimmten Organismen (z. B. Arthropoden) wirken sollen. Aus biologischer Sicht ist davon auszugehen, dass sie kein Risiko für Menschen und Wirbeltiere in der Umwelt darstellen und daher für den integrierten Pflanzenschutz besonders effektiv und nützlich sind], anhand der gesammelten Erfahrungen vorlegen wird.

Die Kriterien gelten nach einem kurzen Übergangszeitraum von sechs Monaten, in dem die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Auftrag der Kommission gemeinsame Leitlinien für die Umsetzung der Kriterien fertigstellen werden. Eine kurze Beschreibung wurde am 20. Dezember 2016 veröffentlicht, und ein Entwurf des Leitliniendokuments soll diesen Herbst zur öffentlichen Konsultation gestellt werden.

Die Kriterien werden auch für derzeit laufende Neubewertungen von Stoffen gelten.

Schließlich erfolgt zurzeit auch eine REFIT-Bewertung der EU-Rechtsvorschriften zu Pflanzenschutzmitteln, deren Feststellungen wahrscheinlich zu einer Überarbeitung des allgemeinen EU-Rahmens führen werden. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 19.07.17
Home & Newsletterlauf: 16.08.17



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen