Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Mehr Schutz für Kinder und Jugendliche


EU verschärft Regeln für Videoplattformen
Gerechteres Regulierungsumfeld für den gesamten audiovisuellen Sektor, einschließlich On-Demand-Diensten und Video-Sharing-Plattformen



Für Videos auf YouTube und anderen Videoplattformen gelten in Zukunft die gleichen Regeln wie für Produktionen, die im Fernsehen gezeigt werden. Der Kampf gegen Aufstachelung zu Gewalt und Hass wird verschärft, der Schutz von Kindern verbessert. Produktionen aus der EU werden besser gefördert. Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission haben eine vorläufige politische Einigung über die überarbeiteten Vorschriften für audiovisuelle Medien in der EU erzielt.

Diese Vereinbarung ebnet den Weg für ein gerechteres Regulierungsumfeld für den gesamten audiovisuellen Sektor, einschließlich On-Demand-Diensten und Video-Sharing-Plattformen. Die neuen Vorschriften stärken den Jugendschutz und verstärken den Kampf gegen Hassreden in allen audiovisuellen Inhalten. Sie fördern europäische audiovisuelle Produktionen und garantieren die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden.

Der Vizepräsident für den digitalen Binnenmarkt Andrus Ansip sagte: "Diese neuen Regeln spiegeln den digitalen Fortschritt wider und erkennen an, dass die Menschen jetzt Videos auf andere Weise ansehen als früher. Sie fördern innovative Dienstleistungen und fördern den europäischen Film - aber auch den Schutz von Kindern und die Bekämpfung von Hasstiraden."

Die für digitale Wirtschaft und Gesellschaft zuständige Kommissarin Mariya Gabriel sagte: "Ein gerechteres Umfeld für alle Akteure im audiovisuellen Sektor ist dringend erforderlich. Darüber hinaus wird unser Kultursektor in den On-Demand-Katalogen einen größeren Stellenwert einnehmen - eine bedeutende und positive Veränderung für europäische Autoren und Schöpfer."

Die Verhandlungen werden im Juni offiziell abgeschlossen, wenn das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission zusammenkommen, um die letzten technischen Einzelheiten des Vorschlags abzuschließen und zu erörtern. Nach der förmlichen Bestätigung durch den Rat und die Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments müssen die neuen Vorschriften in nationales Recht umgesetzt werden.

Was ist neu?
Die Stärkung des Herkunftslandprinzips gibt Klarheit darüber, welche Vorschriften in den einzelnen Mitgliedstaaten gelten, gleiche Verfahren sowohl für Fernsehsender als auch für Anbieter von On-demand-Diensten. Außerdem besteht die Möglichkeit für Ausnahmeregelungen wenn Bedenken hinsichtlich der öffentlichen Sicherheit und ernsten Risiken für die öffentliche Gesundheit bestehen.

Besserer Schutz von Minderjährigen vor schädlichen Inhalten, sei es im Fernsehen oder bei Video-on-Demand-Diensten. Die neuen Regeln sehen vor, dass Video-Sharing-Plattformen geeignete Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen vorsehen.

Ausweitung der europäischen audiovisuellen Vorschriften auf Video-Sharing-Plattformen. Die überarbeitete Richtlinie gilt auch für nutzergenerierte Videos, die auf Plattformen wie z.B. Facebook verbreitet werden, wenn die Bereitstellung audiovisueller Inhalte eine wesentliche Funktion des Dienstes ist.

Verschärfte Regeln, die Aufstachelung zu Gewalt oder Hass und Provokation zur Begehung terroristischer Straftaten in audiovisuellen Mediendiensten verbieten. Die Regeln gelten auch für Video-Sharing-Plattformen, um Menschen vor Aufstachelung zu Gewalt oder Hass und Inhalten, die Straftaten darstellen, zu schützen.

Förderung europäischer Werke in On-Demand-Katalogen mit einem Anteil von mindestens 30 Prozent an europäischen Inhalten.

Mehr Flexibilität in der Fernsehwerbung. Die überarbeiteten Regeln geben den Fernsehveranstaltern mehr Flexibilität, wann Anzeigen geschaltet werden können - die Gesamtbegrenzung von 20 Prozent der Sendezeit wird zwischen 6 und 18 Uhr beibehalten. Statt wie bisher 12 Minuten pro Stunde können die Sender frei wählen, wann sie den ganzen Tag über Anzeigen schalten wollen.

Die Unabhängigkeit der audiovisuellen Regulierungsbehörden wird im EU-Recht gestärkt, indem sichergestellt wird, dass sie rechtlich getrennt und funktional unabhängig von der Regierung und anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen sind.

Hintergrund
Die Medienlandschaft hat sich in weniger als einem Jahrzehnt dramatisch verändert. Anstatt vor dem Familienfernsehen zu sitzen, schauen sich Millionen Europäer, vor allem junge Menschen, Inhalte online, auf Abruf und auf verschiedenen mobilen Geräten an. Der weltweite Anteil von Internet-Video am Internet-Verkehr der Verbraucher soll von 64 Prozent im Jahr 2014 auf 80 Prozent im Jahr 2019 steigen.

Im Rahmen ihrer Strategie für den digitalen Binnenmarkt hat die Kommission im Mai 2016 eine überarbeitete Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste vorgeschlagen, die ein neues Konzept für Online-Plattformen zur Verbreitung audiovisueller Inhalte enthält. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 28.05.18
Newsletterlauf: 26.06.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen