Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Gesundheitsgefährdungen durch Lebensmittel


EU-Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel: EU-Kontrollen jüngstem Bericht zufolge Garantie für sichere Lebensmittel
Identifizierung von Lebensmittelrisiken und ihre Beseitigung vom EU-Markt

(01.08.12) - Ein jetzt von der Europäischen Kommission veröffentlichter Bericht zeigt, dass dank dem EU-Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) viele Lebensmittelrisiken abgewendet oder abgemildert wurden und die Sicherheit der Lebensmittel durch entsprechende Kontrollen sichergestellt ist. Das RASFF spielt eine entscheidende Rolle dabei, die Sicherheit "vom Erzeuger bis zum Verbraucher" zu gewährleisten: sobald ein Lebensmittelrisiko festgestellt wird, löst das System umgehend Abwehrmaßnahmen aus. Alle Nutzerwerden über das RASFF-System schnellstmöglich über schwerwiegende Risiken informiert, die in Lebens- oder Futtermitteln festgestellt wurden, so dass sie auf Gefahren für die Lebensmittelsicherheit gemeinsam und koordiniert reagieren und so die Gesundheit der EU-Bürger schützen können.

John Dalli, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, sagte dazu: "Die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU genießen das weltweit höchste Lebensmittelsicherheitsniveau. Das Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel ist hierbei ein wichtiges Instrument; es ermöglicht die Identifizierung von Risiken und ihre Beseitigung vom EU-Markt. Das RASFF stärkt das Vertrauen der Verbraucher in unser Sicherheitssystem für Lebens- und Futtermittel. 2011 waren wir mit einigen größeren Krisen konfrontiert, wie dem Nuklearunfall in Fukushima sowie der Dioxin- und der E.-coli-Krise. Die EU konnte diese Krisen bewältigen; die Lehren daraus werden uns zweifellos helfen, künftig noch besser zu reagieren."

Gesamtergebnisse
2011 wurden über das RASFF insgesamt 9157 Verstöße gegen das EU-Lebensmittelrecht gemeldet, wobei es in 617 Fällen um schwerwiegende Risiken ging.

In den meisten Fällen handelte es sich um Folgemeldungen (5345), 3812 Meldungen betrafen neue Fälle. Dies zeigt eine verstärkte Wirksamkeit des Systems, das gezielter funktioniert und ein umfassenderes Follow-up bietet.

Von den 3812 neuen Meldungen betrafen 3139 Lebensmittel, 361 Futtermittel und 312 Lebensmittelkontaktmaterialien. Zu den häufigsten Problemen gehörten Aflatoxine in Futtermitteln, getrockneten Früchten und Nüssen sowie die Freisetzung chemischer Stoffe aus Küchenutensilien aus China.

Verbesserung der Sicherheit von Einfuhren
Ein besonderer Erfolg war die Verstärkung der Sicherheitskontrollen an den EU-Außengrenzen. Fast die Hälfte der Meldungen betraf Lebens- und Futtermittel, die an den EU-Grenzen zurückgewiesen wurden. Wird ein derartiges Produkt entdeckt, wird das betroffene Drittland über das RASFF informiert und aufgefordert, Abhilfe zu schaffen und ein erneutes Auftreten des Problems zu verhindern. Wird ein schwerwiegendes und nachhaltiges Risiko festgestellt, fordert die Kommission das betreffende Land auf, umgehend Abhilfe zu schaffen, etwa indem es Betriebe aus den einschlägigen Listen streicht, Ausfuhren blockiert oder Kontrollen verstärkt.

Risikominderung und Krisenbewältigung

Das RASFF-System hat uns in den letzten Jahren geholfen, auf eine Reihe schwerwiegender Lebensmittelkrisen zu reagieren und die Folgen zu mildern, etwa im Zusammenhang mit Dioxin und E. coli. 2011 spielte das RASFF eine entscheidende Rolle im Umgang mit zwei größeren Lebensmittelsicherheitsproblemen: Fukushima und E. coli.

Die E.-coli-Krise war einer der schlimmsten Gesundheitsgefährdungen durch Lebensmittel in der Geschichte der EU, mit über 50 Todesfällen, hauptsächlich in Deutschland. Eine Taskforce von Spezialisten war rund um die Uhr im Einsatz, um den Ursprung des Ausbruchs festzustellen und den raschen Austausch von Informationen zu erleichtern, damit die Lebensmittelsicherheitsbehörden effizient reagieren und die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Krise mildern konnten.

Nuklearunfall von Fukushima: Nach dem Austritt von Radioaktivität aus dem Kernkraftwerk Daiichi in Fukushima im März 2011 forderte die Kommission die EU-Mitgliedstaaten über das RASFF auf, die Radioaktivität in Lebens- und Futtermitteln aus Japan zu analysieren. Als Vorsichtsmaßnahme verabschiedete die Kommission Bestimmungen, wonach die japanischen Behörden alle Lebens- und Futtermittel aus der betroffenen Zone einer Prüfung vor der Ausfuhr unterziehen mussten; zusätzlich wurden Stichproben am EU-Eingangsort durchgeführt. Diese Maßnahmen gewährleisteten ein hohes Gesundheitsschutzniveau. Das RASFF erwies sich als unverzichtbar für eine wirksame und rasche Kommunikation mit den Mitgliedstaaten über die Entwicklung der Situation, die erforderlichen Maßnahmen und die Ergebnisse der Kontrollen. Die Maßnahmen gelten auch 2012 weiter und werden regelmäßig überprüft.

Bisherige Erfahrungen
Aus der Krise 2011 wurde eine Reihe wichtiger Lehren gezogen, die in einem ebenfalls heute vorgelegten Dokument2 erläutert werden. Einige Schlüsselelemente dieses Papiers:

>> Ausbau des RASFF durch den Start von iRASFF – einer Online-Meldeplattform, die eine noch schnellere und effizientere Abwicklung erlaubt.

>> Überprüfung bestehender Standardverfahren für die Krisenbewältigung, die gleichzeitig eine ausreichende Flexibilität erlauben.

>> Überarbeitung der Regeln für die Rückverfolgbarkeit, damit gefährliche Produkte rascher und effizienter zurückverfolgt und vom Markt genommen werden können.

>> Gezielte Fortbildung zu Ermittlungen bei Lebensmittelkrisen und zum Umgang mit konkreten Risiken sowie zur Hygiene in der Primärproduktion für die wichtigsten Handelspartner (durch das EU-Programm "Bessere Fortbildung für sichere Lebensmittel" und in Zusammenarbeit mit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sowie dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC)).

>> Ausarbeitung spezifischer Bestimmungen für die Erzeugung von Saatgut und Sprossen.

>> Bessere Koordinierung der Krisenkommunikation.

Weitere Schritte
Die Kommission und die Mitgliedstaaten werden sich gemeinsam darum bemühen, die Berichtssysteme weiter auszubauen, damit die nationalen Behörden ihre Ressourcen gezielter für Probenahmen und Prüfungen einsetzen können.

Auch wird weiter daran gearbeitet, das RASFF und die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Netzen und Warnsystemen zu verbessern. Schwerpunkt werden neu auftretende Risiken sowie die Umsetzung der in dem Papier über die bisherigen Erfahrungen erläuterten Maßnahmen sein.

Weitere Informationen zu RASFF:
http://ec.europa.eu/food/food/rapidalert/index_en.htm
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen