Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Schutz der europäischen Stahlindustrie


Europäische Kommission will vorab Import von Stahlprodukten überwachen
Die verabschiedete Verordnung sieht vor, dass in die EU importierte Stahlerzeugnisse eine Einfuhrgenehmigung vorweisen müssen



Die Europäische Kommission hat ein Überwachungssystem eingeführt, mit dem sie im Vorfeld die kurzfristige Marktentwicklung beim Import von Stahlerzeugnissen in die Europäische Union besser einschätzen und bei Bedarf die entsprechende Maßnahmen ergreifen kann.

Die Einrichtung des Überwachungssystems ist Teil einer am 16. März 2016 von der Kommission vorgelegten Mitteilung zum Schutz der europäischen Stahlindustrie vor den Folgen der weltweiten Überkapazitäten.

Die verabschiedete Verordnung sieht vor, dass in die EU importierte Stahlerzeugnisse eine Einfuhrgenehmigung vorweisen müssen. Die Kommission sendet damit ein deutliches Signal an Unternehmen und exportierende Staaten, dass sie die Marktentwicklung überwacht und im Zweifelsfalle entsprechende Schritte einleitet.

Diese Schutzmaßnahmen kann die EU einführen, wenn Importe eine Gefahr für europäische Hersteller darstellen. Das Überwachungssystem tritt nun für vier Jahre in Kraft. Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, gilt eine Frist von 21 Werktagen bis zum Inkrafttreten des Überwachungssystems.

Die europäische Stahlindustrie ist weltweit führend, verliert jedoch zunehmend an Wettbewerbsfähigkeit durch unfaire Geschäftspraktiken und Überproduktion. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 04.05.16
Home & Newsletterlauf: 03.06.16


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen