Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Produktsicherheit erhöhen


EU-Warnsystem: Spielzeug und Kleidung führen Liste entdeckter gefährlicher Produkte an
Insgesamt 2015 wurden 2072 Warnmeldungen im System registriert, davon kamen 208 Warnungen aus Deutschland



Vom Kinderwagen bis zum Kfz-Ersatzteil: im Jahr 2015 lösten mehr als 2000 gefährliche Produkte EU-weiten Alarm aus. Die meisten Gefahrenmeldungen an das EU-Schnellwarnsystem gingen im letzten Jahr in den Bereichen Kleidung und Spielzeug ein. Mit 62 Prozent der gemeldeten gefährlichen Produkte steht China im Schnellwarnsystem nach wie vor ganz oben auf der Liste der Ursprungsländer. Das geht aus dem von der Europäische ,Kommission vorgelegten Jahresbericht über das EU-Schnellwarnsystem für gefährliche Produkte hervor.

Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, erklärte: "Das Schnellwarnsystem hat dazu beigetragen, rasche Reaktionen der Verbraucherschutzbehörden zu koordinieren und gefährliche Produkte in ganz Europa vom Markt zu nehmen. Wir stehen vor zwei Herausforderungen: Online-Verkäufe, bei denen Waren per Post direkt an die Verbraucher geliefert werden, und die starke Präsenz chinesischer Waren, die bereits über das Schnellwarnsystem gemeldet wurden. Ich reise im Juni nach China, um die wichtige Zusammenarbeit mit den chinesischen Behörden im Bereich der Produktsicherheit zu erhöhen."

Insgesamt 2015 wurden 2072 Warnmeldungen im System registriert, davon kamen 208 Warnungen aus Deutschland. Dabei waren EU-weit vor allem bei Spielzeug (27 Prozent) sowie bei Bekleidung, Textilien und Modeartikeln (17 Prozent) Korrekturmaßnahmen erforderlich. Diese Produktkategorien machten bereits im Vorjahr die meisten negativen Schlagzeilen. In Deutschland gingen die meisten Gefahrenmeldungen an das EU-Schnellwarnsystem zum Bereich Kraftfahrzeuge ein. Mit 94 Meldungen lag diese Kategorie vor Warnungen zu Kleidung (31 Meldungen) und Spielzeug (17), die EU-weit die Liste der entdeckten gefährlichen Produkte im Jahr 2015 anführten. In Bezug auf die Risiken wurden in der EU am häufigsten (25 Prozent der Gesamtzahl der Mitteilungen) chemische Risiken gemeldet, gefolgt von Verletzungsgefahr (22 Prozent), die im Vorgängerbericht ganz oben auf der Liste stand.

Über 65 Prozent der Europäer kaufen Produkte online, und die Anzahl der Online-Shopper ist zwischen 2006 und 2015 um 27 Prozent gestiegen. Eine neue Herausforderung besteht jetzt darin, auf den Online-Handel zu reagieren, durch den Waren von außerhalb der EU, die möglicherweise keiner Sicherheitsprüfung unterzogen wurden, per Post direkt in die Haushalte gelangen.

Die Kommission arbeitet an einer weiteren Verbesserung des Schnellwarnsystems, um diesen Aspekt zu berücksichtigen. Es gibt bereits Beispiele erfolgreicher Zusammenarbeit mit Grenzkontrollpersonal und Online-Verkaufsplattformen. Die Kommission wird als Teil ihrer Agenda für Produktsicherheit dafür sorgen, dass der Schwerpunkt weiterhin auf Online-Verkäufen liegt.

Durch das seit 2004 bestehende Schnellwarnsystem tauschen die EU-Mitgliedsstaaten, Lichtenstein, Island und Norwegen und die EU-Kommission Informationen zu gefährlichen Produkten aus. Erkennt ein Mitgliedsstaat ein gefährliches Produkt und nimmt es vom Markt oder verbietet dessen Einfuhr, erhalten die anderen Mitgliedsländer diese Information durch das Schnellwarnsystem. Diese können dann entsprechende Maßnahmen ergreifen, um Verbraucher zu schützen, beispielsweise durch die Rücknahme des Produkts oder ein Importverbot. Nicht erfasst von diesem Schnellwarnsystem werden Nahrungsmittel, Arzneien und Medizinprodukte, da es dafür eigene Mechanismen gibt. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 04.05.16
Home & Newsletterlauf: 02.06.16


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen