Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Neue Verbraucherrechte für das digitale Zeitalter


Durch die neue EU-Verbraucherschutzrichtlinie werden die nationalen Verbrauchervorschriften in mehreren wichtigen Bereichen harmonisiert
Von jetzt an kann jeder Verbraucher in der Europäischen Union seine Rechte nach der Verbraucherschutzrichtlinie geltend machen

(03.07.14) - Gute Nachrichten für die über 507 Millionen europäische Verbraucher: Durch ein neues EU-Gesetz werden ihre Rechte in der ganzen Europäischen Union gestärkt. Die neue EU-Verbraucherschutzrichtlinie, die gerade in Kraft getreten ist, stärkt die Rechte der Verbraucher, wo immer und wann immer sie in Europa einkaufen – online oder im Stadtzentrum. Auch die Geschäfte profitieren von diesen neuen Regeln, die ihnen faire Wettbewerbsbedingungen garantieren und für die Händler die mit dem grenzübergreifenden Angebot von Waren und Dienstleistungen verbundenen Kosten reduzieren. Beispielsweise wird durch die neuen Vorschriften sichergestellt, dass Verbraucher in der ganzen EU Online-Käufe und Käufe außerhalb von Geschäftsräumen (wenn der Verkäufer zum Kunden kommt) binnen 14 Tage rückgängig machen können – statt wie zuvor binnen sieben Tagen.

Nach den neuen Regeln sind auch Aufschläge für die Verwendung von Kreditkarten und Hotlines verboten, ebenso vorab ausgewählte Kaufoptionen auf Websites, bei denen weitere Kosten anfallen (z.B. beim Online-Kauf von Flugtickets). Damit diese neuen Bestimmungen in der EU einheitlich angewandt werden, so dass sie wirklich den Verbrauchern in sämtlichen Mitgliedstaaten zugute kommen, veröffentlicht die Europäische Kommission für die nationalen Behörden Leitlinien, die auch optionale Muster von Verbraucherinformationen für Digitalgeräte enthalten.

"Europa setzt dem Online-Nepp ein Ende. Von jetzt an kann jeder Verbraucher in der Europäischen Union seine Rechte nach der Verbraucherschutzrichtlinie geltend machen. Das bedeutet: keine vorab ausgewählten Kaufoptionen auf Websites, wenn Sie ein Flugticket kaufen, keine Extragebühren, wenn sie online mit der Kreditkarte bezahlen und keine Händler mehr, die Ihnen die Rücksendung von online gekauften Waren verweigern", so Vizepräsidentin Viviane Reding, Justizkommissarin der EU. "Für den EU-Binnenmarkt kann es nichts Besseres geben als Verbraucher, die Vertrauen haben. Den Verbraucher ans Steuer zu lassen, indem sein Vertrauen gestärkt wird, ist für Europa das denkbar kostengünstigste Konjunkturpaket. Die Europäische Kommission wird jetzt genau prüfen, ob sich die Mitgliedstaaten an das halten, was sie zuvor vereinbart haben, die Regeln korrekt umsetzen und die Verbraucher tatsächlich mit den Rechten ausstatten, die ihnen zustehen."

Durch die neue Verbraucherschutzrichtlinie werden die nationalen Verbrauchervorschriften in mehreren wichtigen Bereichen harmonisiert. Dazu zählt, dass Verbraucher vor dem Kauf von Waren und Dienstleistungen informiert werden müssen und dass sie das Recht haben, Online-Käufe zu widerrufen. Mehr Harmonisierung bedeutet, dass sich die Verbraucher unabhängig davon, wo in der EU sie einkaufen, darauf verlassen können, dass sie die gleichen Rechte haben. Außerdem bedeutet sie, dass die Regeln auch für die Händler einfacher und verlässlicher geworden sind, so dass die Anreize größer sind, auch über die Grenzen hinweg Geschäfte zu tätigen.

Auf Folgendes können sich die EU-Verbraucher nach den neuen Vorschriften verlassen:

>> Mehr Preistransparenz

>> Keine unbegründeten Aufschläge für die Benutzung von Kreditkarten und Hotlines mehr

>> Keine vorab ausgewählten Kaufoptionen auf Websites, z.B. beim Kauf von Flugtickets

>> Von 7 auf 14 Tage verlängertes Widerrufsrecht in der ganzen EU

>> Verbesserte Ansprüche auf Rückerstattung binnen 14 Tagen nach dem Widerruf

>> Verbot von Online-Fallen, beispielsweise Internet-Angeboten, in denen etwas als kostenlos angeboten wird, das nicht wirklich kostenlos ist (z.B. Horoskope oder Rezepte)

>> Verbesserter Schutz in Bezug auf digitale Inhalte, insbesondere, was Informationen über die Software und Hardware, mit denen die Produkte funktionieren, anbelangt.

Hintergrund
Die Europäische Kommission legte den Vorschlag für eine neues Paket von Verbraucherrechten im Oktober 2008 vor.Die endgültige Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Richtlinie über die Verbraucherrechte kam im Juni 2011 unter Vermittlung von EU-Justizkommissarin Viviane Reding zustande und wurde am 10. Oktober 2011 förmlich verabschiedet. Den Regierungen blieben zwei Jahre (bis zum 13. Dezember 2013) Zeit, um die Vorschriften auf nationaler Ebene umzusetzen, wobei die Frist für das tatsächliche Inkrafttreten am 13. Juni 2014 abläuft.

Im März 2014 startete die Europäische Kommission eine Verbraucherrechtekampagne, mit der die Bürger über ihre durch die EU-Vorschriften garantierten Rechte und darüber informiert wurden, wo sie gegebenenfalls Rat und Hilfe erhalten können (MEMO/14/191). Die Kampagne zielte besonders auf die Verbraucher in acht Ländern ab: Bulgarien, Griechenland, Italien, Lettland, Polen, Portugal, Spanien und Zypern.

Europäische Kommission – Richtlinie über Verbraucherrechte:
http://ec.europa.eu/justice/consumer-marketing/rights-contracts/directive/index_de.htm

Die zehn wichtigsten Änderungen der Verbraucherrechte

1) Keine versteckten Abgaben und Gebühren im Internet mehr
Die Verbraucher werden vor "Kostenfallen" im Internet geschützt. Diese entstehen beispielsweise, wenn Kunden unfreiwillig für angeblich kostenlose Dienstleistungen wie Horoskope oder Rezepte zur Kasse gebeten werden. Künftig müssen die Verbraucher ausdrücklich bestätigen, dass sie wissen, dass die Leistungen kostenpflichtig sind.

2) Mehr Preistransparenz
Händler müssen die Gesamtkosten der Ware oder Dienstleistung sowie etwaige Zusatzgebühren offenlegen. Internet-Kunden müssen keine Gebühren oder sonstige Abgaben entrichten, wenn sie vor ihrer Bestellung nicht ordnungsgemäß auf diese hingewiesen wurden.

3) Verbot von vorab ausgewählten Kaufoptionen auf Websites
Beim Internet-Shopping – z. B. beim Kauf eines Flugtickets – können während des Kaufvorgangs zusätzliche Optionen wie eine Reiseversicherung oder ein Mietwagen angeboten werden. Diese Zusatzleistungen können in Form von vorab angekreuzten Feldern erscheinen. Wenn ein Verbraucher diese Zusatzleistungen nicht in Anspruch nehmen will, war er bisher oft gezwungen, das entsprechende Häkchen wegzuklicken. Mit der neuen Richtlinie sind vorab ausgewählte Kaufoptionen nun überall in der Europäischen Union verboten.

4) Vierzehntägiges Widerrufsrecht
Die Frist, bis zu der Verbraucher einen Kaufvertrag widerrufen können, wird von bisher sieben auf 14 Kalendertage verlängert. Das bedeutet, dass Verbraucher die Ware in dieser Zeit ohne Angabe von Gründen zurückgeben können, wenn sie ihre Meinung ändern.

>> Zusätzlicher Schutz bei fehlender Aufklärung: Hat ein Verkäufer den Kunden nicht eindeutig auf das Widerrufsrecht hingewiesen, beträgt die Frist nicht 14 Tage, sondern ein Jahr.

>> Die Verbraucher haben auch dann ein Widerrufsrecht, wenn ein Vertreterbesuch vereinbart wird, z. B. wenn der Händler vorher anruft und den Verbraucher zu dem Besuch überredet. Außerdem wird künftig kein Unterschied mehr gemacht zwischen erbetenen und ungebetenen Besuchen, damit die Vorschriften nicht unterlaufen werden können.

>> Das Widerrufsrecht gilt auch für Online-Auktionshäuser wie eBay; allerdings kann die Ware nur zurückgegeben werden, wenn sie von einem gewerblichen Händler bezogen wurde.

>> Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag, an dem der Kunde die Ware in Empfang nimmt, und nicht wie bisher mit Vertragsabschluss. Die Bestimmungen gelten für Bestellungen, die über das Internet, per Telefon oder im Versandhandel getätigt wurden, sowie für Verkäufe außerhalb von Gewerberäumen, etwa an der Haustür, auf der Straße, bei Tupperware-Partys oder organisierten Kaffeefahrten.

5) Verbessertes Recht auf Erstattung
Gewerbetreibende müssen Kunden innerhalb von 14 Tagen nach dem Widerruf den Verkaufspreis einschließlich der Versandkosten zurückerstatten. Dazu gehören auch die Lieferkosten. Das Risiko der Beschädigung der Ware während des Transports trägt im Regelfall der Händler, und zwar solange, bis der Verbraucher die Ware übernimmt.

6) Einführung eines EU-weit einheitlichen Widerrufsformulars
Die Verbraucher können ein Standardformular verwenden, wenn sie ihre Meinung ändern und einen Fernabsatzvertrag oder ein Haustürgeschäft widerrufen möchten, sind dazu jedoch nicht verpflichtet. Es erleichtert und beschleunigt den Widerruf, unabhängig davon, wo in der EU der Vertrag geschlossen wurde.

7) Keine Aufschläge für die Benutzung von Kreditkarten und Hotlines
Händler dürfen den Verbrauchern, die mit Kreditkarte oder anderen Zahlungsmitteln zahlen, dafür höchstens die Unkosten in Rechnung stellen, die ihnen selbst durch die Bereitstellung dieser Möglichkeit entstehen. Gewerbetreibende, die Telefon-Hotlines zur Verfügung stellen, über die der Verbraucher sie erreichen und mit ihnen einen Vertrag abschließen kann, dürfen hierfür höchstens die normale Telefongebühr verlangen.

8) Klarere Informationen über die Kostenübernahme bei Rückgabe der Ware
Wenn ein Händler einem Verbraucher, der von seinem Rückgaberecht Gebrauch macht, die Kosten hierfür auferlegen will, muss er ihm dies im Voraus deutlich zu verstehen geben; andernfalls muss er selbst für die Kosten aufkommen. Bei besonders sperrigen Waren wie z. B. Sitzmöbeln, die online oder im Versandhandel bestellt wurden, muss der Händler dem Verbraucher vor dem Kauf zumindest eine Vorstellung davon vermitteln, was die Rücksendung maximal kosten kann, damit dieser seine Kaufentscheidung unter Berücksichtigung aller Faktoren treffen kann.

9) Erhöhter Verbraucherschutz bei digitalen Erzeugnissen
Die Informationen über digitale Inhalte müssen ebenfalls klarer werden und beispielsweise Informationen über kompatible Hard- und Software und etwaige technische Schutzvorrichtungen wie z. B. Kopiersperren umfassen.
Verbraucher haben künftig auch beim Erwerb digitaler Inhalte, z. B. durch Musik- oder Videodownloads, ein Widerrufsrecht, solange sie mit dem Herunterladen noch nicht begonnen haben.

10) Bessere EU-weite Handelsmöglichkeiten für Unternehmen durch einheitliche Rechtsvorschriften
Hierzu zählen:
>> Eine Reihe von Kernvorschriften für Fernabsatzverträge (Verkäufe per Telefon, Postsendung oder Internet) und außerhalb von Geschäftsräumen getätigte Vertragsabschlüsse (z. B. Straßen- oder Haustürverkäufe) in der Europäischen Union schaffen gleiche Wettbewerbsbedingungen und senken die Transaktionskosten für grenzübergreifend tätige Unternehmen, vor allem im Internethandel.

>> Standardformulare, mit denen die Unternehmen ihre Informationspflichten in Bezug auf das Widerrufsrecht erfüllen können, erleichtern ihnen das Geschäft.

Besondere Vorschriften gelten für kleine Unternehmen und Handwerker, etwa Klempner. Bei dringenden Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten besteht kein Widerrufsrecht. Die Mitgliedstaaten können auch beschließen, Händler, die im Haus des Verbrauchers Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten im Wert von bis zu 200 EUR ausführen sollen, von bestimmten Informationspflichten auszunehmen.
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen