Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Risiken in der Seeschifffahrt


Kartellrecht: Europäische Kommission stellt Untersuchung zu P&I-Clubs ein
Gegenstand der Untersuchung waren das International Group Agreement (IGA) und das Pooling Agreement zwischen P&I Clubs, die gemeinschaftlich Risiken in der Seeschifffahrt absichern

(07.08.12) - Die Europäische Kommission hat ihre kartellrechtliche Untersuchung einzelner Bestimmungen in Seeversicherungsvereinbarungen über Schadensteilung und gemeinsame Rückversicherung eingestellt. P&I-Clubs sind gemeinnützige Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, die ihre Mitglieder, die Reeder, über Protection & Indemnity-Versicherungen – eine Art von Seehaftpflichtversicherung – gegen Risiken in der Seeschifffahrt absichern.

Gegenstand der Untersuchung waren das International Group Agreement (IGA) und das Pooling Agreement zwischen Protection and Indemnity Clubs, den sogenannten P&I Clubs, die gemeinschaftlich Risiken in der Seeschifffahrt absichern (protection & indemnity – Schutz und Entschädigung). Diese beiden Vereinbarungen enthalten Bestimmungen über die Schadensteilung und die gemeinsame Rückversicherung sowie Bestimmungen über die vertraglichen Beziehungen zwischen den P&I-Clubs und ihren Mitgliedern. Untersucht wurde, ob einige der in diesen Vereinbarungen enthaltenen Bestimmungen den Wettbewerb zwischen den P&I-Clubs schwächten und/oder ob durch sie der Zugang für gewerbliche Versicherer und/oder andere P&I-Gegenseitigkeitsversicherer zu den relevanten Märkten in gewissem Maße beschränkt wurde.

Die Kommission leitete das Kartellverfahren im August 2010 ein und hat im Rahmen einer Marktuntersuchung Stellungnahmen von Reedern, Schiffsmaklern und gewerblichen Versicherer eingeholt. Die Ergebnisse der Marktuntersuchung haben die anfänglichen kartellrechtlichen Bedenken der Kommission nicht bestätigt.

Die Vereinbarungen, die innerhalb der International Group of P&I Clubs (IG) geschlossen wurden, waren früher per Beschluss der Kommission vom 12. April 1999 von den EU-Wettbewerbsregeln freigestellt. Die Freistellung lief am 20. Februar 2009 aus. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen