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EU-Recht: Auch Deutschland ein Sünder


Umsetzung von Vorschriften für die technische Überwachung von Nutzfahrzeugen
Vertragsverletzungsverfahren im Januar: wichtigste Beschlüsse



Auch im Januar hat die EU-Kommission rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten eingeleitet, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Gegen Deutschland hat die Europäische Kommission am 25.01.2018 ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der mangelnden Umsetzung von Vorschriften für die technische Überwachung von Nutzfahrzeugen verschärft. Zudem verklagt die Kommission Portugal und Irland vor dem Europäischen Gerichtshof wegen unzureichender Umsetzung von EU-Naturschutzregeln.

Dänemark, Italien, die Niederlande, Polen und Portugal werden aufgefordert, die Rechtsvorschriften über die öffentliche Beschaffung von Verteidigungsgütern korrekt anzuwenden. Das sind die wichtigsten Beschlüsse der Kommission zu den Vertragsverletzungsverfahren im Januar.

Mit diesen Verfahren, die verschiedene Sektoren und EU-Politikfelder betreffen, soll eine korrekte und vollständige Anwendung des EU-Rechts im Interesse der europäischen Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen gewährleistet werden. Die Kommission hat zudem beschlossen, 86 Verfahren einzustellen, bei denen die Probleme mit den Mitgliedstaaten gelöst wurden und keine weiteren Verfahrensschritte notwendig sind. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 26.01.18
Home & Newsletterlauf: 09.03.18



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