Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Schaffung günstiger Binnenmarkt-Bedingungen


Sicherheitsbranche: Europäische Kommission schlägt ein Programm zur Wachstumsförderung vor
Als Priorität gilt die Überwindung der Fragmentierung des EU-Sicherheitsmarktes durch Harmonisierung von Normen und Zertifizierungsverfahren für die Sicherheitstechnik


(10.08.12) - Die Sicherheit stellt in jeder Gesellschaft einen zentralen Belang dar. Durch die jüngsten Naturkatastrophen und Terroranschläge wurde die Notwendigkeit unterstrichen, für Krisensituationen noch besser gewappnet zu sein. Aus diesem Grund hat die Europäische Kommission ein Aktionsprogramm zur Förderung der europäischen Sicherheitsbranche vorgeschlagen. Das Programm zielt auf eine Stärkung der Industrie ab (eine der Branchen mit dem höchsten Wachstumspotenzial für Wachstum und Beschäftigung in der EU), damit sie in Europa bleibt und weiterhin qualitativ hochwertige Sicherheitsprodukte anbietet.

Der für Industrie und Unternehmertum zuständige Kommissionsvizepräsident Antonio Tajani erklärte: Die gegenwärtige Marktfragmentierung schwächt die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Sicherheitsbranche. Dieses Fehlen einer anerkannten "EU-Marke" mit hohem Wiedererkennungswert ist insbesondere deswegen bedenklich, da die künftigen wichtigsten Märkte für Sicherheitstechnik nicht in Europa, sondern in den Schwellenländern zu finden sein werden. Wir haben Einigung über einen Entwurf erzielt, mit dem ein echter Binnenmarkt für die Sicherheitstechnik geschaffen wird. Dies ist von wesentlicher Bedeutung, um die Position unserer Sicherheitsindustrie zu stärken, damit sie ihren Beitrag zum Wachstum und Beschäftigung leisten kann."

Die Kommission schlägt unter anderem folgende Maßnahmen zur Schaffung eines echten Binnenmarktes für die Sicherheitsbranche vor:

>> Harmonisierung von Normen und Zertifizierungsverfahren für die Sicherheitstechnik;

>> bessere Nutzung von Synergien zwischen (ziviler) sicherheits- und verteidigungsbezogener Forschung

>> neuartige Finanzierungsprogramme zur Prüfung und Validierung der Ergebnisse von EU-Projekten der Sicherheitsforschung, z. B. das Programm "Vorkommerzielle Auftragsvergabe";

>> Einführung von Prüfungen der gesellschaftlichen Folgen neuer Sicherheitstechnologien in der Forschungsphase.

Binnenmarkt zur Förderung der EU-Sicherheitsbranche

Der EU-Sicherheitsmarkt hat ein geschätztes Volumen von zwischen 26 Mrd. und 36,5 Mrd. Euro und beschäftigt etwa 180.000 Personen. Die Industrie kann grob in folgende Zweige eingeteilt werden: Luftsicherheit, Sicherheit des Seeverkehrs, Grenzschutz, Schutz kritischer Infrastrukturen, Informationsgewinnung zur Terrorismusbekämpfung (einschließlich Cybersicherheit und Kommunikation), physische Sicherheit durch Schutz, Krisenmanagement und Schutzkleidung.

Lesen Sie zum Thema "IT-Sicherheit" auch: IT SecCity.de (www.itseccity.de)

Noch gehören europäische Unternehmen zu den weltweit führenden Akteuren in den meisten Segmenten des Sicherheitsmarktes. Die Schaffung günstiger Binnenmarkt-Bedingungen sowie eine Stärkung der Position der EU-Sicherheitsbranche in den Schwellenländern sind Grundvoraussetzung dafür, ihren technologischen Vorsprung beizubehalten und auszubauen. Einen besonderen Schwerpunkt sollte die Unterstützung der KMU bei ihren Bemühungen darstellen, Zugang zu den internationalen Märkten in Drittländern zu finden.

Konkret schlägt die Kommission folgende Maßnahmen zur Schaffung eines echten Binnenmarktes für die Sicherheitsindustrie vor:

Als Priorität gilt die Überwindung der Fragmentierung des EU-Sicherheitsmarktes durch Harmonisierung von Normen und Zertifizierungsverfahren für die Sicherheitstechnik. Die europäischen Normungsorganisationen werden ersucht, konkrete und detaillierte Normungsfahrpläne für die Technologien der nächsten Generation auszuarbeiten. In diesem Zusammenhang beabsichtigt die Kommission, zur Verwirklichung einer gegenseitigen Anerkennung der Zertifizierungssysteme zwei Gesetzesinitiativen vorzuschlagen: einen Rechtsakt zur Festlegung eines EU-weit einheitlichen Zertifizierungssystems für Durchleuchtungsgeräte auf Flughäfen (Detektoren), und einen weiteren Rechtsakt zur Festlegung eines EU-weit einheitlichen Zertifizierungssystems für Alarmanlagen.

Einen weiteren Schwerpunkt sollte eine bessere Nutzung von Synergien zwischen (ziviler) sicherheits- und verteidigungsbezogener Forschung darstellen. Die Kommission will in Zusammenarbeit mit der Europäischen Verteidigungsagentur Normungsaufträge für Hybridnormen an die europäischen Normungsorganisationen richten.

Zur Schließung der Lücke zwischen Forschung und Markt, insbesondere im Bereich des europäischen und internationalen Beschaffungswesens, wird die Kommission neue, im Rahmen der Initiative "Horizont 2020" vorgesehene Finanzierungsprogramme zur Prüfung und Validierung der Ergebnisse von EU-Projekten der Sicherheitsforschung nutzen, so z. B. das Programm Vorkommerzielle Auftragsvergabe. Dieser Ansatz zielt darauf ab, die Industrie, die Behörden und die Endnutzer vom Beginn der Forschungsprojekte an zusammenzubringen. Die Bereiche mit den besten Erfolgsaussichten sind Grenzsicherheit und Luftfahrtsicherheit.

Sie will außerdem die Mitgliedstaaten dazu ermutigen, ähnliche Initiativen auf nationaler Ebene im Einklang mit dem einschlägigen EU-Vergaberecht ins Leben zu rufen.

Die Kommission wird Prüfungen der gesellschaftlichen Folgen neuer Sicherheitstechnologien in der Forschungsphase einführen. Darüber hinaus wird die Kommission einen Normungsauftrag an die europäischen Normungsorganisationen richten, die eine Norm für die Integration der Datenschutzproblematik von der Entwurfsphase bis zum Produktionsprozess entwickeln sollen.

Im Rahmen einer umfassenden Studie werden die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen einer Beschränkung der Haftung gegenüber Dritten einer Analyse unterzogen.

Die Überwachung der angekündigten politischen Maßnahmen wird durch eine von der Kommission eingerichtete gesonderte Sachverständigengruppe verfolgt. In dieser mindestens einmal jährlich tagenden Gruppe werden alle maßgeblichen Akteure des Sicherheitsbereichs vertreten sein.

Hintergrund
In den vergangenen zehn Jahren hat sich das Volumen des weltweiten Sicherheitsmarktes von rund 10 Mrd. Euro auf etwa 100 Mrd. Euro im Jahr 2011 nahezu verzehnfacht, wobei der Jahresumsatz in der EU bei etwa 30 Mrd. Euro lag. Im Lichte der jüngsten Marktentwicklungen zeichnet es sich jedoch ab, dass die globalen Marktanteile europäischer Unternehmen in den nächsten Jahren einen beträchtlichen Rückgang erleben könnten, sofern keine Maßnahmen zur Förderung ihrer Wettbewerbsfähigkeit ergriffen werden. In den USA behaupten die Unternehmen der Sicherheitsbranche weiterhin ihre marktführende Position und sind an der Spitze der technologischen Entwicklung, dank der Vorteile eines harmonisierten rechtlichen Umfelds und eines stabilen Inlandsmarktes. Im Gegensatz dazu ist der EU-Binnenmarkt in höchstem Maße fragmentiert und entlang nationaler, oder sogar regionaler Grenzen geteilt. Gerade im Bereich Sicherheit, einem der sensibelsten Politikbereiche, sind die Mitgliedstaaten nur zögernd dazu bereit, nationale Souveränitätsrechte abzutreten. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen