Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz


Exposition gegenüber Chemikalien am Arbeitsplatz: Europäische Kommission begrüßt Annahme von Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes vor gefährlichen Chemikalien
Maßnahmen sollen den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz von Arbeitnehmern weiter stärken und die Risiken vermindern, die mit dem Einsatz von gefährlichen Chemikalien am Arbeitsplatz einhergehen

(12.03.14) - Die Europäische Kommission hat es begrüßt, dass der Ministerrat Maßnahmen angenommen hat, die Arbeitnehmer besser vor den Risiken schützen, die mit der Exposition gegenüber Chemikalien am Arbeitsplatz einhergehen. Die Richtlinie wird fünf bestehende EU-Richtlinien über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und den Schutz von Arbeitnehmern vor gefährlichen Chemikalien ändern und sie mit den jüngsten Vorschriften über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (Verordnung (EG) 1272/2008) in Einklang zu bringen. Die Mitgliedstaaten haben nun bis zum 1. Juni 2015 Zeit, um die neue Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Diese Maßnahmen sollen den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz von Arbeitnehmern weiter stärken und die Risiken vermindern, die mit dem Einsatz von gefährlichen Chemikalien am Arbeitsplatz einhergehen. Damit wird sich die EU-Gesetzgebung den höchsten internationalen Standards anpassen und die vollständige Kohärenz der Gesetzgebung in diesem Bereich sicherstellen, sagte László Andor, EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration. Die Anpassung des Arbeitnehmerschutzes an das neue Kennzeichnungssystem wird es Arbeitgebern und Arbeitnehmern erlauben die Risiken besser einzuschätzen, die mit dem Gebrauch von gefährlichen Chemikalien einhergehen, damit Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz nicht gefährden werden.

Jeden Tag sind Millionen von Arbeitnehmern in der EU in vielen Branchen gefährlichen Chemikalien potenziell ausgesetzt, so zum Beispiel in der Fertigungsindustrie und im Dienstleistungssektor, in der Landwirtschaft, der Gesundheitsversorgung und im Bildungsbereich.

Die neuen Regeln werden sicherstellen, dass die Erfordernisse der fünf EU-Richtlinien, die Arbeitnehmer beim Gebrauch von Chemikalien schützen, in Einklang gebracht werden mit den kürzlich beschlossenen neuen Regeln hinsichtlich der Bereitstellung von Chemikalien. Hersteller und Lieferanten chemischer Stoffe und Gemische müssen einheitliche Angaben auf den Etiketten über die Einstufung in Gefährdungsklassen anbringen, die den Anwender darauf aufmerksam machen, dass es sich um gefährliche Chemikalien handelt, dass die Exposition gegenüber diesen zu vermeiden ist und dass entsprechende Risiken bestehen. Arbeitgeber verwenden diese Informationen bei der Durchführung von Risikobewertungen am Arbeitsplatz. Auf diese Weise können sie geeignete Risikomanagementmaßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer ergreifen, wie etwa die Abschirmung der Arbeitsprozesse, Belüftung und persönliche Schutzausrüstung.

Die neuen Regeln werden auch einen wichtigen Beitrag zur Vereinheitlichung der Terminologie leisten, die im Bereich der EU-Richtlinien für chemische Substanzen verwendet wird. Dies wird nicht nur einen positiven Beitrag zum besseren Verständnis des Risikomanagements gefährlicher Chemikalien in der EU leisten, sondern auch bei wichtigsten Handelspartnern der EU weltweit.

Um Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der praktischen Umsetzung des neuen Verpackungs- und Kennzeichnungssystems gefährlicher Chemikalien zu unterstützen, hat die Kommission Leitlinien veröffentlicht, die kostenlos auf ihrer Website heruntergeladen werden können.

Hintergrund
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen wurde das Global Harmonisierte System für die Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Chemikalien der Vereinten Nationen umgesetzt. Sie schreibt vor, welche Informationen Anwendern über die mit der Anwendung verbundenen Gesundheitsrisiken zu geben sind, indem einheitliche Kommunikationselemente wie Piktogramme sowie Gefahren- und Sicherheitshinweise auf Packungsetiketten und Sicherheitsdatenblätter verwendet werden. Die Verordnung trat im Januar 2009 in Kraft.

Die fünf mit diesem Vorschlag zu ändernden Richtlinien in den Bereichen Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (92/58/EWG, 92/85/EWG, 94/33/EG, 98/24/EG und 2004/37/EG) beziehen sich derzeit alle auf geltende EU-Rechtsvorschriften über die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien, die am 1. Juni 2015 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 aufgehoben werden.

Der ursprüngliche Kommissionsvorschlag war in zwei Konsultationsrunden von Vertretern der Arbeitgeber und der Gewerkschaften auf EU-Ebene sowie im Beratenden Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz erörtert worden. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen