Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Online-Inhaltedienste auf Reisen


Modernisierung des EU-Urheberrechts: EU ermöglicht Bürgern grenzüberschreitende Nutzung ihrer digitalen Dienste
Rechtsvorschriften sollen mit den Gewohnheiten der Verbraucher Schritt halten



Verhandlungen zwischen den EU-Organen führten zu einer Einigung, durch die Verbraucher auch auf Reisen in der EU Zugang zu ihren zuhause abonnierten Online-Inhaltediensten haben. Die Europäer werden ihre Online-Abonnements für Filme, Sportereignisse, E-Bücher, Videospiele oder Musik bald auch auf Reisen in der EU uneingeschränkt nutzen können. Dies besagt die Einigung, die von den Verhandlungsführern des Europäischen Parlaments, der EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission erzielt wurde.

Dies ist der erste Schritt zur Modernisierung des EU-Urheberrechts, die die Kommission in ihrer Strategie für einen digitalen Binnenmarkt vorgeschlagen hatte.

Dank der künftigen Verordnung werden die Verbraucher ihre Online-Inhaltedienste auf Reisen in der EU genauso in Anspruch nehmen können wie zuhause. Die neuen Vorschriften werden ab Anfang 2018 in allen EU-Mitgliedstaaten gelten, was den Anbietern 9 Monate Zeit lässt, um sich auf die Anwendung der neuen Vorschriften einzustellen.

Die Kommission sorgt dafür, dass Rechtsvorschriften mit den Gewohnheiten der Verbraucher Schritt halten. Im Jahr 2016 nutzten 64 Prozent der Europäer das Internet, um zu spielen oder um Spiele, Bilder, Filme oder Musik zunehmend auch auf mobile Geräte herunterzuladen. In einer Umfrage von 2015 sprach sich jeder dritte Europäer für die grenzüberschreitende Nutzbarkeit (Portabilität) seiner gekauften Inhalte aus. Für junge Leute ist diese Möglichkeit sogar noch wichtiger. Jeder Zweite zwischen 15 und 39 Jahren hielt es für wichtig, dass die Portabilität und der Zugang zu einem abonnierten Dienst auch dann möglich ist, wenn er in Europa unterwegs ist. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 06.03.17
Home & Newsletterlauf: 13.04.17



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen