Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Freigabe umfangreicher Netzkapazitäten


Kartellrecht: Erfolgreiche Öffnung der deutschen Erdgasmärkte ermöglicht vorzeitige Beendigung der E.ON-Verpflichtungen
Gutes Beispiel dafür, wie Verpflichtungsbeschlüsse schnell und effizient Märkte für den Wettbewerb öffnen können



Die Europäische Kommission hat das deutsche Energieunternehmen E.ON fast fünf Jahre früher als geplant von seinen Verpflichtungen zur Verringerung langfristiger Buchungen im deutschen Gasnetz entbunden. Grund hierfür ist die deutliche Zunahme des Wettbewerbs, die dank der erfolgreichen Umsetzung der Verpflichtungszusagen auf dem Markt eingetreten ist.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte: "Dieser Fall ist ein gutes Beispiel dafür, wie Verpflichtungsbeschlüsse schnell und effizient Märkte für den Wettbewerb öffnen können. E.ON hat begonnen, seine langfristigen Buchungen von Netzkapazitäten zurückzufahren, so dass anderen Unternehmen der Eintritt in den deutschen Gasmarkt und eine Teilnahme an diesem Markt ermöglicht wurde. Die Verpflichtungen haben das Wettbewerbsproblem noch schneller gelöst als erwartet und sind nun nicht mehr erforderlich."

Der Zugang zu Gasfernleitungen ist für neue Marktteilnehmer unabdingbar. Wenn dieser nicht in ausreichendem Maße gegeben ist, wird es für Anbieter schwierig, Kunden zu gewinnen, ganz gleich, wie wettbewerbsfähig ihr Angebot ist. E.ON aber hatte den überwiegenden Teil der verfügbaren Transportkapazitäten an den Einspeisepunkten seines eigenen Gasfernleitungsnetzes in der Regel selbst langfristig gebucht. Die Europäische Kommission hatte deshalb Bedenken, dass diese langfristigen Buchungen andere Gasversorger am Zugang zum deutschen Gasmarkt und somit am Wettbewerb mit E.ON hindern könnten.

Im Mai 2010 akzeptierte die Kommission die Verpflichtungszusagen von E.ON zur Freigabe umfangreicher Netzkapazitäten und zur weiteren Verringerung der langfristigen Buchung von Einspeisekapazität in das Netz von NetConnect Germany. Die Verpflichtungen galten ursprünglich bis April 2021.

Nach dem Verpflichtungsbeschluss der Kommission buchte E.ON deutlich weniger Kapazitäten als die 54 Prozent der Gesamtkapazität, die in den Verpflichtungen als Schwelle festgelegt wurden. So konnten Wettbewerber in den Markt eintreten und erhebliche Marktanteile gewinnen. Zudem stehen nun umfangreiche Transportkapazitäten zur Verfügung, so dass Wettbewerber auch weiterhin Zugang zu den Kapazitäten haben werden, die sie für ihre Tätigkeit auf dem Markt benötigen. Darüber hinaus ist nun auf dem Erdgasmarkt festzustellen, dass die Marktteilnehmer, einschließlich E.ON, in der Regel kurzfristige Buchungen bevorzugen, um flexibel auf Veränderungen der Marktnachfrage und der Marktanteile reagieren zu können.

Auf Antrag von E.ON hat die Kommission die Marktlage neu bewertet und ist dabei zu dem Schluss gekommen, dass infolge dieser grundlegenden strukturellen Veränderung auf dem deutschen Gasmarkt die Verpflichtungen nicht mehr erforderlich sind, um ausreichende Transportkapazitäten für Wettbewerber von E.ON zu gewährleisten.

Hintergrund
Der Beschluss der Kommission stützt sich auf Artikel 9 Absatz 2 der Kartellverordnung (Verordnung 1/2003), dem zufolge ein Verfahren wieder aufgenommen werden kann, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse in einem für den ursprünglichen Beschluss wesentlichen Punkt geändert haben. Der Beschluss der Kommission zur Beendigung der Verpflichtungen stützt sich auf die jüngste Analyse des deutschen Gasmarkts, die von der Kommission, der deutschen Wettbewerbsbehörde und der deutschen Energieregulierungsbehörde vorgenommen wurde.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 28.07.16
Home & Newsletterlauf: 12.09.16



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen