Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Tagfahrlichtspflicht für Neuwagen


Die Richtlinie 2008/89/EG über die verpflichtende Ausstattung von Fahrzeugen mit Tagfahrlicht, soll erheblich zur Sicherheit auf Europas Straßen beitragen
Nach neueren Forschungen zum Tagfahrlicht sind damit ausgerüstete Fahrzeuge für die Verkehrsteilnehmer, einschließlich Fußgänger, Radfahrer und Motorradfahrer, deutlicher und früher zu erkennen als Fahrzeuge mit Abblendlicht


(15.02.11) - Seit dem 7. Februar 2011 müssen alle neuen Typen von PKW und kleinen Lieferwagen mit Tagfahrlicht ausgerüstet sein. Lastwagen und Busse folgen 18 Monate später im August 2012. Tagfahrleuchten sind Spezialleuchten, die sich beim Anlassen des Motors einschalten. Es wird erwartet, dass sie den Straßenverkehr sicherer machen, da sie die Sichtbarkeit von Kraftfahrzeugen für andere Straßenbenutzer erheblich verbessern.

Verglichen mit herkömmlichen Scheinwerfern für Abblendlicht verbrauchen sie außerdem nur wenig Energie. In Ländern, in denen Tagfahrlicht bereits Pflicht ist, wurde dies als sehr positive Entwicklung bei der Verkehrssicherheit begrüßt.

Antonio Tajani, Vizepräsident der Europäischen Kommission und zuständig für Industrie und Unternehmertum, erklärte dazu: "Das Tagfahrlicht wird erheblich zu der von uns angestrebten Verringerung der Unfallzahlen auf europäischen Straßen beitragen. Dies ist auch eine gute Nachricht für den Umweltschutz, da Tagfahrlicht im Vergleich zu normalen Scheinwerfern weniger Energie verbraucht und so den CO2-Ausstoß reduzieren wird."

Im Jahr 2009 starben auf europäischen Straßen über 35 000 Menschen, und Schätzungen zufolge kommen auf jeden Toten vier Unfallopfer, die dauerhafte Behinderungen zurückbehalten, zehn Schwer- und 40 Leichtverletzte. Diese Zahlen gehen dank einer Reihe von Maßnahmen zurück, darunter Verbesserungen bei der Sicherheitstechnik für die Fahrzeuge, der Straßeninfrastruktur und der Fahrausbildung.

Nach neueren Forschungen zum Tagfahrlicht sind damit ausgerüstete Fahrzeuge für die Verkehrsteilnehmer, einschließlich Fußgänger, Radfahrer und Motorradfahrer, deutlicher und früher zu erkennen als Fahrzeuge mit Abblendlicht. Tagfahrleuchten werden automatisch eingeschaltet, wenn der Motor angelassen wird. Bei Dunkelheit muss der Fahrer die Fahrleuchten von Hand einschalten. Das Tagfahrlicht geht dann automatisch aus.

Unter Umweltgesichtspunkten ist Tagfahrlicht eine effiziente Lösung zur Verbesserung der Sichtbarkeit von Fahrzeugen. Da die Technik zur Verwendung am Tage entwickelt wurde, ist sie weit wirksamer und effizienter als herkömmliche Beleuchtungseinrichtungen. Der Energieverbrauch beträgt etwa 25 Prozent bis 30 Prozent des Verbrauchs von Standardfahrleuchten. Werden für das Tagfahrlicht LED (Leuchtdioden) eingesetzt, sinkt der Energieverbrauch weiter auf nur 10 Prozent.

Die Richtlinie 2008/89/EG über die verpflichtende Ausstattung von Fahrzeugen mit Tagfahrlicht, die heute in Kraft tritt, sollerheblich zur Sicherheit auf Europas Straßen beitragen. Mit ihr werden nationale Vorschriften über den obligatorischen Einbau von Tagfahrleuchten in neue Fahrzeugtypen, bei denen bisher erhebliche Unterschiede zwischen den EU-Mitgliedstaaten bestanden, harmonisiert.

Weitere Informationen: Richtlinie 2008/89/EG (externer Link)
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen