Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Verwaltungsaufwand für Unternehmen verringern


Standard-Mehrwertsteuererklärung: Vereinfachung für Unternehmen und bessere Einhaltung der Vorschriften
Jedes Jahr reichen die Steuerpflichtigen in der EU bei ihren Finanzämtern 150 Mio. Mehrwertsteuererklärungen ein

(15.11.13) - Die Europäische Kommission hat eine neue Standard-Mehrwertsteuererklärung vorgeschlagen, mit der Unternehmen in der EU jährlich bis zu 15 Mrd. Euro Verwaltungskosten einsparen können. Ziel dieser Initiative ist es, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern, die Einhaltung der Vorschriften zu verbessern und die Steuerbehörden EU-weit effizienter zu machen. Damit steht sie in vollem Umfang im Einklang mit dem Engagement der Kommission für intelligente Regulierung und ist eine der Initiativen des "Refit"-Programms zur Vereinfachung der Vorschriften und Verringerung der Verwaltungslasten für Unternehmen.

Mit dem Vorschlag sollen für Unternehmen, die ihre Mehrwertsteuererklärungen abgeben, unabhängig vom jeweiligen Mitgliedstaat einheitliche Anforderungen geschaffen werden. Durch die Standard-Mehrwertsteuererklärung, die die nationalen Mehrwertsteuererklärungen ersetzen soll, werden von den Unternehmen EU-weit innerhalb derselben Fristen dieselben grundlegenden Angaben verlangt. Da einfachere Verfahren leichter zu beachten und durchzusetzen sind, dürfte der Vorschlag auch zur besseren Einhaltung der Vorschriften und zur Steigerung der öffentlichen Einnahmen beitragen.

Hierzu erklärte Algirdas Šemeta, EU-Kommissar für Steuern: "Die Standard-Mehrwertsteuererklärung bringt allen Beteiligten nur Vorteile. Zum einen profitieren die Unternehmen von vereinfachten Verfahren, niedrigeren Kosten und weniger Bürokratie. Zum anderen erhalten die Regierungen ein neues Instrument, um die Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften zu erleichtern, wodurch sich ihre Einnahmen erhöhen dürften. Mit dem (...) Vorschlag werden also sowohl unser Engagement für einen unternehmerfreundlichen Binnenmarkt als auch unsere Bemühungen um die bessere Einhaltung der Steuervorschriften in der EU unterstützt."

Jedes Jahr reichen die Steuerpflichtigen in der EU bei ihren Finanzämtern 150 Mio. Mehrwertsteuererklärungen ein. Derzeit bestehen zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten noch große Unterschiede bei den verlangten Angaben, dem Format der nationalen Formulare und den Abgabefristen. Hierdurch wird die Mehrwertsteuererklärung bei grenzübergreifender Wirtschaftstätigkeit zu einem komplexen, teuren und schwerfälligen Unterfangen. Außerdem haben sich Unternehmen, die in mehr als einem Mitgliedstaat tätig sind, darüber beschwert, dass es wegen der Komplexität des Verfahrens schwierig ist, die Mehrwertsteuervorschriften einzuhalten.

Durch die vorgeschlagene Standard-Mehrwertsteuererklärung werden die Informationen vereinfacht, die die Unternehmen den Steuerbehörden mitteilen müssen. Künftig sollen in der Mehrwertsteuererklärung nur noch fünf Felder obligatorisch sein. Die Mitgliedstaaten erhalten jedoch die Möglichkeit, in bis zu 26 zusätzlichen Feldern weitere Standardangaben zu verlangen. Dies bedeutet eine erhebliche Verbesserung gegenüber der jetzigen Situation, in der einige Mitgliedstaaten das Ausfüllen von bis zu 100 Feldern vorschreiben.

Die Unternehmen werden die Standard-Mehrwertsteuererklärung monatlich einreichen, für Kleinstunternehmen ist ein vierteljährlicher Abstand vorgesehen. Die Verpflichtung zur Abgabe einer zusammenfassenden jährlichen Erklärung, die in einigen Mitgliedstaaten derzeit noch vorgeschrieben ist, würde künftig wegfallen. Mit dem Vorschlag wird auch der elektronische Datenverkehr unterstützt, da die Standard-Mehrwertsteuererklärung künftig EU-weit elektronisch eingereicht werden kann. Mit dieser großen Vereinfachung des Verfahrens der Mehrwertsteuererklärungen setzt die Kommission einen Teil ihrer umfassenderen Ankündigung zum Abbau von Verwaltungslasten und Handelshemmnissen im Binnenmarkt in die Tat um.

Der heutige Vorschlag ist außerdem ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem effizienteren und weniger betrugsanfälligen Mehrwertsteuersystem, wie er in der Strategie der Kommission für die Mehrwertsteuerreform dargelegt wurde. Auf die Mehrwertsteuer entfallen etwa 21 Prozent der Einnahmen der Mitgliedstaaten, davon wurden aber im Jahr 2011 etwa 193 Mrd. EUR nicht eingezogen. Indem die Standard-Mehrwertsteuererklärung ein System schafft, das sowohl für Steuerpflichtige als auch für Behörden einfacher zu handhaben ist, wird die Einhaltung der Steuervorschriften verbessert und die Mehrwertsteuerlücke verringert. Hierdurch könnte der heutige Vorschlag EU-weit einen entscheidenden Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten, da er die Einnahmen der öffentlichen Hand erhöht.

Hintergrund
Im Dezember 2011 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung über die Zukunft der Mehrwertsteuer angenommen. Darin sind die wesentlichen Merkmale erläutert, die der neuen Mehrwertsteuerregelung zugrunde liegen müssen – insbesondere größere Einfachheit, mehr Effizienz, geringere Betrugsanfälligkeit und stärkere Ausrichtung am Binnenmarkt.

Für das Konzept einer Standard-Mehrwertsteuererklärung hat sich die Hochrangige Gruppe zum Abbau von Verwaltungslasten eingesetzt. In einer öffentlichen Anhörung wurden das große Interesse und die Unterstützung der Wirtschaft für eine solche Initiative bestätigt.

Zudem wurde die Mehrwertsteuerrichtlinie und insbesondere die Mehrwertsteuererklärung in der Mitteilung über intelligente Regulierung als der Teil des EU-Rechts bezeichnet, der den zweithöchsten Verwaltungsaufwand verursacht. Mit dem heutigen Vorschlag wird versucht, diesem Problem abzuhelfen. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Rahmen für grüne NGEU-Anleihen

    Mehr als drei Jahre nach der ersten Transaktion mit unseren grünen Anleihen im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) hat die EU grüne NGEU-Anleihen im Wert von insgesamt mehr als 65 Mrd. EUR ausgegeben und ist damit auf dem besten Weg, zum weltweit größten Emittenten grüner Anleihen zu werden.

  • Maßnahmen des CPC-Netzes gegen Apple

    Im Anschluss an eine koordinierte Untersuchung auf europäischer Ebene haben das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) und die Europäische Kommission Apple über mehrere potenziell verbotene Geoblocking-Praktiken unterrichtet, die das CPC-Netz bei bestimmten Apple Media Services festgestellt hat, nämlich den Mediendiensten App Store, Apple Arcade, Music, iTunes Store, Books und Podcasts.

  • Verwaltungskosten für Unternehmen senken

    Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einzurichten, die Dienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat entsenden, das als "entsandte Arbeitnehmer" bezeichnet wird.

  • Diskriminierende steuerliche Behandlung

    Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 AEUV und Artikel 40 des EWR-Abkommens) zu beseitigen, die durch die diskriminierende steuerliche Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien bedingt war.

  • Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Facebook

    Die Europäische Kommission hat eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Mio. EUR gegen Meta verhängt, weil das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, indem es seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace mit seinem persönlichen sozialen Netzwerk Facebook verknüpft und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen